Urlaub für das ganze Jahr planen? Das heißt ja Null Flexibilität.

14. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
godlike100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub für das ganze Jahr planen? Das heißt ja Null Flexibilität.

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage.
Bei uns im Unternehmen gab es in letzter Zeit Schwierigkeiten mit der Urlaubvertretung, ect.

Jetzt hat unser Chef drauf bestanden, dass alle Ihren Urlaub für das ganze Jahr planen.
Das heißt ja Null flexibilität.

Kann mir einer sagen ob das überhaupt Rechtens ist?!

Am besten wäre ja noch wenn es nicht Rechtens wäre ein passender Link vom Gesetzesauszug.

Danke für die Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Hallo, nö das ist nicht verboten.

MfG

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#2
 Von 
godlike100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also nur völlig unsinnig?!
weil was ist denn wenn mal ein beerdigung etc. ansteht??
zum kotzen!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

quote:
zum kotzen!!


Du kannst hier deine Meinung gern kundtun. Das ändert aber nichts daran, dass euer AG nichts Verbotenes anordnet. Gibts einen Betriebsrat? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
godlike100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also wir haben 220 AN und keinen BR.
Hast ja recht, wenn du sagst das das nichts bringt aber es ist schon ein wenig dumm.

Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3450x hilfreich)

Es ist völlig normal den Urlaub entsprechend zu planen. Urlaub sind längere, zusammenhängende Tage (z.B. 3 Wochen), die zu Erholungszwecken genommen werden. Einzeltage werden zwar als Urlaub abgerechnet, haben aber mit dringenden familiären und privaten Angelegenheiten nichts zu tun. Für Beerdigungen gibt es meist Sonderurlaub im Rahmentarifvertrag.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8078x hilfreich)

..und wenn kein Tarifvertrag gilt, gibt es die Freistellung nach §616 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 53x hilfreich)

Wo ist das Problem?

Ich muss in meiner Fa. auch am Jahresanfang mene Urlaubsplanung vorlegen. Wichtig ist hier ein guter Kontakt zu den Kollegen/innen. Da lässt sich immer noch was ändern.

Meist geht es bei dieser Planung auch nur um die "großen Erholungsurlaube", wenn also mehr als 2 Wochen zusammenhängend genommen wird.

Gruß
Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

In den meisten Betrieben/öffentlichen Dienst ist es sogar üblich, das Anfang des Jahres jeder seine Urlaubswünsche anmeldet und nach abnicken des Chefs gilt das als genehmigt. Das gibt Planungssicherheit für beide Seiten.
Du kannst z.B. 5 Wochen festplanen und 5 Tage so übrig lassen, dass du die nach Bedarf nimmst. Mach doch dahingehend einen Verbesserungsvorschlag.

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