Urlaub gebucht und Sonntags arbeiten

22. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alex2104
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub gebucht und Sonntags arbeiten

Hallo zusammen,

meine Freundin (tätig im Modeeinzelhandel) und ich haben für Anfang Oktober eine einwöchtige Urlaubsreise nach Ibiza gebucht. Dabei geht es primär um ihren Urlaub. Sie hat diesen bereits im Mai von ihrem Arbeitgeber genehmigt bekommen und daraufhin haben wir verbindlich über ein Reisebüro gebucht. Nun ist in den letzten Tagen im Gespräch zwischen ihrer Vorgesetzten und ihr das Thema aufgekommen, dass sie am Tag unserer Rückreise (ein Sonntag!) arbeiten "muss". Sie hat dies zurückgewiesen mit der Begründung, dass sie an diesem Tag erst aus dem Urlaub wieder kommt und frühestens um 16:30 Uhr am Arbeitsort sein kann (geöffnet bis 18 Uhr).
Heute wurde sie von der stellv. Geschäftsleitung daraufhin gewiesen, dass sie arbeiten "muss" und wir versuchen sollen den Urlaub zu stornieren, was wir allerdings nicht wollen. Möglich wäre dies ohnehin im Rahmen unserer RRV nur bei krankheit, Todesfall in der Familie oder Kündigung seitens des Arbeitsgebers oder wenn wir (bzw. ihr Arbeitgeber) die Stornokosten tragen (ca. 700-800 €).

Nun zu meiner Frage: Wie sieht hier die Gesetzteslage aus? Muss meine Freundin wirklich den Urlaub stornieren? Wir wollen dabei natürlich nicht die Stornokosten bezahlen! Muss sie generell arbeiten, auch wenn sie bis zum Samstag genehmigten Urlaub hat? Der Sonntag sei laut ihrer Vorgesetzten ein allgemeinhin bekannter Tag, an dem jährlich Verkaufsoffen ist. Meiner Freundin ist dieser bei Einreichung des Urlaubsantrags nicht bewusst gewesen. Das verwaltende Büro hat ebenfalls keine Hinweise darauf gegeben.

-- Editier von Alex2104 am 22.09.2017 13:40

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Alex2104):
Der Sonntag sei laut ihrer Vorgesetzten ein allgemeinhin bekannter Tag, an dem jährlich Verkaufsoffen ist.


Und wie sollen wir wissen, ob das in dem Geschäft seit Jahren geübte Praxis ist?

Wie lange ist das Mädel schon dort angestellt? Hätte sie bei verständiger und objektiver Betrachtung davon wissen müssen, weil sie z.B. schon mehrfach an diesem Sonntag im Jahr gearbeitet hat?


Berry

-- Editiert von Sir Berry am 22.09.2017 13:46

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#2
 Von 
Alex2104
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist 23, hat dort ihre Ausbildung gemacht und ist nun im zweiten Jahr nach Abschluss der Ausbildung. In dieser Zeit musste sie an Sonntagen nicht arbeiten. Auch mussten sonst nie alle Mitarbeiter an diesem Tag arbeiten. Das Geschäft hat bis Ende August größere Umbaumaßnahmen vorgenommen und ist daher nun viel größer geworden. Aus diesem Grund müssen dieses Jahr alle Mitarbeiter arbeiten.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Deine Freundin ist objektiv verhindert und die Forderung zu stornieren schlicht unbillig.
Auch wenn objektiv eine Lücke im Urlaubsantrag vorliegen mag, musste sie nicht damit rechnen, an diesem Sonntag arbeiten zu müssen, scheint mir.
Aber wie so oft - es geht wohl am wenigsten um das Abwägen von Rechten.
Ärger ist ja schon da.
Eigentlich bleibt wenig anderes, als um Verständnis zu bitten, dass die Sache jetzt und dieses Mal nicht zu ändern ist, in Zukunft aber ....

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#4
 Von 
Alex2104
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe zu diesem Thema auch eben noch mit einem Kollegen aus dem Betriebsrat in meinem Unternehmen gesprochen. Er war auch der Meinung, dass sie nicht damit rechnen musste, an diesem Tag zu arbeiten. Falls der Arbeitgeber allerdings den Sonntag wirklich durchdrücken will, wird meine Freundin die ganze Angelegenheit noch einmal schriftlich festhalten. Ihm dann diese persönlich übergeben, falls es im Anschluss aufgrund von nicht erscheinen zur Arbeit zu einer Abmahnung kommen sollte und man somit eine schriftliche Dokumentierung dessen hat.

Das schlimmste an der ganzen Situation finde ich aber, dass man solch ein Thema nicht "wegdiskutieren" kann und es auf ein so ein Niveau absinkt. Habe ihr schon die Empfehlung gegeben schnellstens über einen Arbeitgeberwechsel nachzudenken.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es kann in ganz seltenen Fällen passieren, dass ein genehmigter Urlaub widerrufen werden muss oder auch ein Mitarbeiter zurückgeholt werden muss. Das sind dann aber ganz dringende betriebliche Belange, die zum Zeitpunkt der Urlaubsgenehmigung noch nicht absehbar waren. Nur die Kosten dafür, wenn der AG das überhaupt schlüssig darlegen kann, die trägt der Arbeitgeber, und nicht der Freund und die Arbeitnehmerin. So etwas sollte man sich sehr teuer bezahlen lassen. Tut der "anständige" Arbeitgeber auch anstandslos.

wirdwerden

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#6
 Von 
Alex2104
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es kann in ganz seltenen Fällen passieren, dass ein genehmigter Urlaub widerrufen werden muss oder auch ein Mitarbeiter zurückgeholt werden muss. Das sind dann aber ganz dringende betriebliche Belange, die zum Zeitpunkt der Urlaubsgenehmigung noch nicht absehbar waren. Nur die Kosten dafür, wenn der AG das überhaupt schlüssig darlegen kann, die trägt der Arbeitgeber, und nicht der Freund und die Arbeitnehmerin. So etwas sollte man sich sehr teuer bezahlen lassen. Tut der "anständige" Arbeitgeber auch anstandslos.

wirdwerden


Danke für deine Antwort. Wie könnte so ein "sehr teuer bezahlen lassen" in der Praxis aussehen? Bei Stornierung würde ich ja lediglich den Reisepreis erhalten und stehen dann ohne Urlaub da.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Um den Urlaub doch antreten zu dürfen kann sich Ihre Freundin am Montag Morgen an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden (persönlich hingehen ist zu empfehlen) und dort eine Klage gegen den Arbeitgeber auf Duldung des Urlaubs aufsetzen zu lassen.
Laut Bundesurlaubsgesetz kann man gar keinen Urlaub für Sonntag und Feiertage beantragen. Aber wenn dieser AG das will, dann sollte immer für Mo bis So Urlaub beantragt werden. Mehr Tage sind das ja dann nicht, die gezählt werden dürfen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es kann in ganz seltenen Fällen passieren, dass ein genehmigter Urlaub widerrufen werden muss oder auch ein Mitarbeiter zurückgeholt werden muss.

Es gibt schlicht und ergreifend überhaupt keine Rechtsgrundlage, einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen aus dem Urlaub zurückzuholen oder ihm den Urlaub wieder wegzunehmen.

Das funktioniert nicht einmal, wenn der Betrieb abbrennt oder sonst etwas schlimmes passiert.

Der Arbeitgeber kann fragen - und wenn der Arbeitnehmer so nett ist, auf den Urlaub zu verzichten oder aus dem Urlaub zurückzukommen, dann hat er Anspruch darauf, daß ihm der Arbeitgeber sämtliche Kosten ersetzt.
Zitat:

Das sind dann aber ganz dringende betriebliche Belange, die zum Zeitpunkt der Urlaubsgenehmigung noch nicht absehbar waren. Nur die Kosten dafür, wenn der AG das überhaupt schlüssig darlegen kann, die trägt der Arbeitgeber, und nicht der Freund und die Arbeitnehmerin. So etwas sollte man sich sehr teuer bezahlen lassen. Tut der "anständige" Arbeitgeber auch anstandslos.

Allein das Problem des Arbeitgebers.

Noch mal: Urlaub ist Urlaub, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, auf seinen Urlaub zu verzichten, egal welche betrieblichen Belange es gibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Alex2104
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja der Tag ist nicht direkt im Urlaubszeitraum. Urlaub ist genehmigt vom 07.10.2017 bis 14.10.2017. Sie soll am Sonntag, 15.10.2017 arbeiten, allerdings landen wir an diesem Tag auch erst um 12:30 Uhr und müssen dann noch mit dem Zug weiterreisen.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Alex2104):
Wie sieht hier die Gesetzteslage aus? Muss meine Freundin wirklich den Urlaub stornieren?

Nein.
Es gibt keine Situation und keine Rechtsgrundlage, die den Arbeitgeber berechtigten, das zu verlangen. Er kann nur gaaaanz gaaanz freundlich bitten, und mit Geld winken.
Zitat:

Wir wollen dabei natürlich nicht die Stornokosten bezahlen! Muss sie generell arbeiten, auch wenn sie bis zum Samstag genehmigten Urlaub hat? Der Sonntag sei laut ihrer Vorgesetzten ein allgemeinhin bekannter Tag, an dem jährlich Verkaufsoffen ist. Meiner Freundin ist dieser bei Einreichung des Urlaubsantrags nicht bewusst gewesen. Das verwaltende Büro hat ebenfalls keine Hinweise darauf gegeben.

Wenn für einen Tag Urlaub bewilligt wurde, muss sie überhaupt nicht arbeiten.
Und alle Kosten, die aus einer Stornierung o.ä. resultieren, muss ohnehin der Arbeitgeber tragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Alex2104):
Naja der Tag ist nicht direkt im Urlaubszeitraum. Urlaub ist genehmigt vom 07.10.2017 bis 14.10.2017. Sie soll am Sonntag, 15.10.2017 arbeiten, allerdings landen wir an diesem Tag auch erst um 12:30 Uhr und müssen dann noch mit dem Zug weiterreisen.

Sie muss auch nicht kurzfristig am Sonntag arbeiten, wenn das nicht rechtzeitig vorher geplant wurde.
Und am Rande: wenn im Betrieb auch Sonntags gearbeitet wird, gibt's auch für Sonntag Urlaubstage.

-- Editiert von eh1960 am 22.09.2017 16:55

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Alex2104):
Ihm dann diese persönlich übergeben, falls es im Anschluss aufgrund von nicht erscheinen zur Arbeit zu einer Abmahnung (123recht.net Tipp: Abmahnung Arbeitsrecht ) kommen sollte und man somit eine schriftliche Dokumentierung dessen hat.

Persönlich übergeben ist schlecht, da man dann keinen Nachweis hat. Besser per Einschreiben oder mit Zeugen.

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich meine, dass alle die hier von genehmigtem Urlaub sprechen, an der Sachlage vorbeidiskutieren, denn es geht hier nicht um einen Arbeitseinsatz während eines genehmigten Urlaubes, vielmehr um die Zulässigkeit des Arbeitseinsatzes an einem verkaufsoffenen Sonntag.

Hier kommt es m.M.n schlicht und ergreifend darauf an, ob die MA aus gängiger Praxis wissen konnte (musste) das an diesem einen Sonntag der Laden geöffnet hat (im Sinne von regelmäßiger Praxis).

Konnte sie das nicht vorher wissen, hat sie gute und der Arbeitgeber schlechte Karten.

Ist aber, was Axel in seiner Antwort nicht wirklich klarstellt, seit Jahren immer an diesem einen Sonntag in dem Monat geöffnet, wusste sie von der Öffnung, auch wenn sie als Azubine letztlich nicht davon betroffen war.

Das ganze ist doch vergleichbar mit den verkaufsoffenen Sonntagen in der Vorweihnachtszeit. Ich kenne einen Fall, in dem sich eine MA geweigert hat an so einem verkaufsoffenen Sonntag zu arbeiten. Sie ist gescheitert (und mittlerweile auch nicht mehr dort beschäftigt).

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alex2104
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Hier kommt es m.M.n schlicht und ergreifend darauf an, ob die MA aus gängiger Praxis wissen konnte (musste) das an diesem einen Sonntag der Laden geöffnet hat (im Sinne von regelmäßiger Praxis).

Konnte sie das nicht vorher wissen, hat sie gute und der Arbeitgeber schlechte Karten.



Naja was heißt weigern. Wenn sie entsprechend frühzeitig eingeplant worden wäre, hätte sie sich Tag frei halten können. Und wie schon geschrieben, in den Jahren zuvor mussten nie alle Mitarbeiter an diesem Tag arbeiten. Das ist dieses Jahr aufgrund den Umbaus und den größeren Verkaufsflächen das erste Mal.

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Alex, es gibt sicher eine gute Argumentation pro Deiner Freundin, aber es gilt halt auch die Gegenargumentation zu beachten.

Zitat (von Alex2104):
Naja was heißt weigern.
Arbeistverweigerung wäre, wenn man trotz Einteilung nicht antritt.

Zitat (von Alex2104):
Wenn sie entsprechend frühzeitig eingeplant worden wäre, hätte sie sich Tag frei halten können.
Nur um mal argumentativ gegenzuhalten: Hätte Deine Freundin nicht auch schon mit Stellung des Urlaubsantrages darauf hinweisen und dies im Mai abklären können?

Zitat (von Alex2104):
Und wie schon geschrieben, in den Jahren zuvor mussten nie alle Mitarbeiter an diesem Tag arbeiten.


Was willst Du uns damit sagen? Deine Freundin ist seit 2 Jahren Angestellte, hat in diesen Jahren aber immer an dem Sonntag frei gehabt. Spricht nicht einiges dafür, dass sie allein deshalb schon von einem Einsatz in diesem Jahr ausgehen konnte, damit auch mal andere frei haben?

Ich will eigentlich nur darauf hinweisen, dass man es durchaus auch anders sehen kann.

Die Freundin sollte sich mit der GF einigen, zur Not - wenn sie an dem Job hängt und eine Einigung nicht möglich ist, weil kein Präzedenzfall geschaffen werden soll - auch darüber nachdenken einen früheren Flieger zu nehmen.

Mit dem Kopf durch die Wand dürfte Konseqenzen haben - auch was ihre Kolleginnen angeht.
Damit will ich aber nicht absolut feststellen, dass der AG vollständig im Recht ist.

Berry

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