Frage: Nach wieviel Tagen muß der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter bestätigen und dies als genehmigt in der Liste veröffentlichen oder im Einzelfall bestätigen.
Vom Betrieb geforderte Abgabe der Urlaubszeiträume: bis zum 15.1.2007. Diese sollen (wurden bisher) in einer Urlaubsliste veröffentlicht. Eine Bestätigung der Urlaubswünsche erfolgte bisher nicht. Der Betriebsrat wurde noch nicht in Kenntnis gesetzt bzw. befragt.
Meine bisherigen Nachforschungen im Internet haben ergeben, dass weder der für den Betrieb massgebliche Manteltarifvertrag noch das Bundesurlaubsgesetz oder eine Onlinercherche bei Juris zu meiner Fragestellung eine rechtsichere Auskunft geben konnte. Daher meine Frage in diesem Forum. Gibt's ev. Urteile oder Hinweise auf Vorgehensweise durch den Urlaubssuchenden oder Betriebsrat?
Urlaub genehmigt ??? Tage nach Antrag?
5. Februar 2007
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Frage vom 5. Februar 2007 | 14:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub genehmigt ??? Tage nach Antrag?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2007 | 18:59
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 201x hilfreich)
Was sagt denn der AG dazu, hat man ihn zu der Verzögerung befragt?
Wie groß ist die Firma bzw. wieviel AN sind betroffen?
Und jetzt?
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