Ich arbeite in einen kleinen Betrieb (Chef, 2 Mitarbeiter). Vor 4 Wochen genehmigte mein Chef meiner etwas älteren Kollegin, Ihre Kur für 3 Wochen. In diesen 3 Wochen habe ich für 3 Tage Urlaub genommen (den ich lange vorher eingereicht habe). Nun wurde mein Urlaub gestrichen und ich habe erst davon erfahren als ich aus meinen 2 tägigen frei wieder auf arbeit gekommen bin. Ist das rechtens?
Urlaub gestrichen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.... normalerweise nein, in ausnahmefällen doch.
die grunregel lautet: genehmigt ist genehmigt
-- nur wenn sozusagen der betrieb zusammenbrechen würde ohne dich, könnte der genehmigte urlaub gestrichen werden. genaueres kannst du auch googlen.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
quote:
die grunregel lautet: genehmigt ist genehmigt
Das ist die rein rechtliche Seite.
Da es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt, sollte man wohl besser die bittere Pille schlucken.
Hier handelt es sich wohl auch immerhin um eine Ausnahmesituation, Schikane scheint wohl sich dahinter nicht zu verbergen.
Wie hier schon mehrfach gesagt wird, hat man in einem Kleinbetrieb keinen Kündigungsschutz!
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@MitEtwasErfahrung
Da es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt, sollte man wohl besser die bittere Pille schlucken.
Hier handelt es sich wohl auch immerhin um eine Ausnahmesituation.
Wieso handelt es sich um eine Ausnahmesituation? Eine Ausnahmesituation wäre in der Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung ein nicht vorhersehbares aussergewöhnliches Ereignis.
Ein solches kann ich hier nicht erkennen.
Dass bei 2 Mitarbeitern einer mal ausfällt, z.B. durch Krankheit, und der andere gleichzeitig Urlaub hat, das ist das normale Risiko des Arbeitgebers. Für solche Fälle gibt es Aushilfskräfte, um die sich der AG rechtzeitig zu bemühen hat.
Gute Arbeitnehmer werden nicht gleich entlassen, weil sie auf ihre Rechte pochen.
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" Don`t feed trolls"
.Sollte dann doch auf den Urlaib zu diesem Zeitpunkt verzichtet werden muss der AG freilich sämtliche Stornokosten übernehmen.
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""
@hamburgerin
: die 'ausnahmesituation' bezieht @mitetwaserfahrung wohl nicht auf die rechtliche bewertung/einschätzung, sondern auf den mangel an kündigungsschutz. also eine überlegung zur frage der klugheit, opportunität
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"... nach bestem Wissen .
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quote:
Wieso handelt es sich um eine Ausnahmesituation? Eine Ausnahmesituation wäre in der Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung ein nicht vorhersehbares aussergewöhnliches Ereignis.
Ein solches kann ich hier nicht erkennen.
Rechtlich ist das natürlich richtig, nur wird in einem kleinen Betrieb nicht häufig vorkommen, dass ein MA eine 3 wöchige Kur antritt. Das meinte ich unter Ausnahmesituation.
quote:
Gute Arbeitnehmer werden nicht gleich entlassen, weil sie auf ihre Rechte pochen.
Wenn der AN trotzdem seinen Urlaub antreten und den Chef im Regen stehen lassen würde, könnte ich mir schon vorstellen, dass sich der AG doch Gedanken machen wird, ob der Mitarbeiter wirklich so gut ist und unverzichtbar ist.
Vielleicht hat der Chef auch der Kur unbedacht zugestimmt oder die Kur war nicht aufschiebbar, wissen wir es?
Ich würde daher zwar protestieren aber im Endeffekt nicht auf meinen Urlaub von vornherein bestehen, es sei denn er ist wirklich nicht aufschiebbar. Es ist dann durchaus möglich, dass der Chef erkennt, dass er mal 2 Tage auch ohne MA auskommen kann.
Mir ging es eben gerade mehr um die menschliche Seite des Ganzen, die gerade in einem Kleinbetrieb - insbesondere bei nur 2 MA - eine extrem große Rolle spielt. Schließlich hat der Betrieb auch keine Rechtabteilung und das Problem ist für den Chef vielleicht auch neu.
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