Urlaub gestrichen?

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
CL84
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaub gestrichen?

Ich arbeite in einen kleinen Betrieb (Chef, 2 Mitarbeiter). Vor 4 Wochen genehmigte mein Chef meiner etwas älteren Kollegin, Ihre Kur für 3 Wochen. In diesen 3 Wochen habe ich für 3 Tage Urlaub genommen (den ich lange vorher eingereicht habe). Nun wurde mein Urlaub gestrichen und ich habe erst davon erfahren als ich aus meinen 2 tägigen frei wieder auf arbeit gekommen bin. Ist das rechtens?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... normalerweise nein, in ausnahmefällen doch.
die grunregel lautet: genehmigt ist genehmigt -- nur wenn sozusagen der betrieb zusammenbrechen würde ohne dich, könnte der genehmigte urlaub gestrichen werden. genaueres kannst du auch googlen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
die grunregel lautet: genehmigt ist genehmigt

Das ist die rein rechtliche Seite.

Da es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt, sollte man wohl besser die bittere Pille schlucken.

Hier handelt es sich wohl auch immerhin um eine Ausnahmesituation, Schikane scheint wohl sich dahinter nicht zu verbergen.

Wie hier schon mehrfach gesagt wird, hat man in einem Kleinbetrieb keinen Kündigungsschutz!


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@MitEtwasErfahrung
Da es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt, sollte man wohl besser die bittere Pille schlucken.
Hier handelt es sich wohl auch immerhin um eine Ausnahmesituation.


Wieso handelt es sich um eine Ausnahmesituation? Eine Ausnahmesituation wäre in der Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung ein nicht vorhersehbares aussergewöhnliches Ereignis.
Ein solches kann ich hier nicht erkennen.
Dass bei 2 Mitarbeitern einer mal ausfällt, z.B. durch Krankheit, und der andere gleichzeitig Urlaub hat, das ist das normale Risiko des Arbeitgebers. Für solche Fälle gibt es Aushilfskräfte, um die sich der AG rechtzeitig zu bemühen hat.

Gute Arbeitnehmer werden nicht gleich entlassen, weil sie auf ihre Rechte pochen.


-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

.Sollte dann doch auf den Urlaib zu diesem Zeitpunkt verzichtet werden muss der AG freilich sämtliche Stornokosten übernehmen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@hamburgerin
: die 'ausnahmesituation' bezieht @mitetwaserfahrung wohl nicht auf die rechtliche bewertung/einschätzung, sondern auf den mangel an kündigungsschutz. also eine überlegung zur frage der klugheit, opportunität

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wieso handelt es sich um eine Ausnahmesituation? Eine Ausnahmesituation wäre in der Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung ein nicht vorhersehbares aussergewöhnliches Ereignis.
Ein solches kann ich hier nicht erkennen.


Rechtlich ist das natürlich richtig, nur wird in einem kleinen Betrieb nicht häufig vorkommen, dass ein MA eine 3 wöchige Kur antritt. Das meinte ich unter Ausnahmesituation.

quote:
Gute Arbeitnehmer werden nicht gleich entlassen, weil sie auf ihre Rechte pochen.

Wenn der AN trotzdem seinen Urlaub antreten und den Chef im Regen stehen lassen würde, könnte ich mir schon vorstellen, dass sich der AG doch Gedanken machen wird, ob der Mitarbeiter wirklich so gut ist und unverzichtbar ist.

Vielleicht hat der Chef auch der Kur unbedacht zugestimmt oder die Kur war nicht aufschiebbar, wissen wir es?

Ich würde daher zwar protestieren aber im Endeffekt nicht auf meinen Urlaub von vornherein bestehen, es sei denn er ist wirklich nicht aufschiebbar. Es ist dann durchaus möglich, dass der Chef erkennt, dass er mal 2 Tage auch ohne MA auskommen kann.

Mir ging es eben gerade mehr um die menschliche Seite des Ganzen, die gerade in einem Kleinbetrieb - insbesondere bei nur 2 MA - eine extrem große Rolle spielt. Schließlich hat der Betrieb auch keine Rechtabteilung und das Problem ist für den Chef vielleicht auch neu.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.260 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen