Urlaub gestrichen - kann man sich nicht auf den Monatsplan verlassen?

9. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dazed
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaub gestrichen - kann man sich nicht auf den Monatsplan verlassen?

Guten Abend,

es geht um Folgendes:
Mein Freund arbeitet in einem Gastronomiebetrieb. Ende letzten Jahres musste er bereits seinen Antrag auf Urlaub einreichen. Eine Bestätigung darüber, schriftlicher Art, bekam er nie. Das ist in seiner Firma aber auch nicht üblich.
Diesen Monat hätte er zwei Wochen Urlaub und der Assistent des Geschäftführers sagte ihm auf Nachfragen bereits letzten Monat, dass der Urlaub bereits eingetragen wäre. Daraufhin buchten wir eine Reise.
Nun bekam er seinen Wochenplan, der Urlaub würde bereits in drei Tagen beginnen und im Wochenplan stand er aber nicht drin. Wieder Nachfragen... und auf einmal hieß es, dass der Urlaub wohl nicht genehmigt war und das halt nunmal nun so ist. Als mein Freund sagte, dass er sich darauf verlassen hatte was der Assistent sagte und bereits eine Reise gebucht wäre hieß es man würde versuchen, dass man seinen Urlaub doch noch einplant. Aber er soll sich lieber keine Hoffnungen machen.
Wie sieht es denn rechtlich aus? Hätten wir uns nicht auf den Monatsplan verlassen dürfen, da dieser sich eben wöchentlich ändern kannn und die Reise ist nun umsonst gezahlt? Muss man sich nicht auf die Aussage des Assistenten verlassen können? Und nebenbei gefragt, kann man verlangen, dass der eingereichte Urlaubsantrag irgendwie schriftlich bestätigt wird, damit sowas in Zukunft nicht mehr passiert? Wie sollen wir denn jemals einen Urlaub buchen können wenn das weiter so läuft?

Mit freundlichen Grüßen

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*Edith sagt*: Habe in einem anderen Thread gelesen, dass ein Urlaubsantrag auf den der Chef nach vier Wochen nicht reagiert hat automatisch als genehmigt anzusehen ist. Gilt das wirklich und kann mein Freund sich nun darauf berufen?

-- Editiert am 09.05.2011 19:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Habe in einem anderen Thread gelesen, dass ein Urlaubsantrag auf den der Chef nach vier Wochen nicht reagiert hat automatisch als genehmigt anzusehen ist.


Dazu gibt es gesetzlich keine Vorgaben. Von einem Automatismus darf man als AN nicht ausgehen und wenn man die Genehmigung nicht schriftlich hat, ist es erstmal eher ungünstig. Wenn die Urlaubsgenehmigung seit Jahren ohne schriftliche Bestätigung so läuft oder man kann die mündliche Genehmigung glaubhaft nachweisen (da setz ich mal 3 Fragezeichen), dann könnte man eine Schnelllösung per Einstweiliger verfügung vor dem Arbeitsgericht anstreben. Besser wäre es aber, der AG bekommt nochmal die Kurve.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem13

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

rechtlich ist es so, dass der urlaub als genehmigt gilt, sei es durch die bisherige praxis, sei es durch die auskunft des assi. gleichwohl heißt das nicht, dass ihr einfach fahren könnt: ggf. müssst ihr eine eilentscheidung beim arbeitsgericht beantragen.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Macht dem AG klar, dass wenn der Urlaub gestrichen wird auf jeden Fall die Erstattung der Reisekosten verlangt wird die durch die Stornierung anfallen.

Dann sollte ein vernünftiger AG eigentlich den Urlaub genehmigen/bzw. nicht widerrufen.

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#4
 Von 
Dazed
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Hilfe. Der Urlaub kann jetzt doch wie geplant stattfinden. :)

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