Hallo!
Meine Frage dreht sich darum:
Seit 01.09. habe ich eine neue Stelle, die ich allerdings nach zwei Wochen wieder gekündigt habe, da ich eine bessere Stelle gefunden habe.
Bin dann also einen Monat dort gewesen. Als ich meine Kündigung eingereicht habe, sagte man mir, ich hätte einen Urlaubsanspruch von 3 Tagen. Diese habe ich dann für die letzten Tage im September eingereicht. Jetzt habe ich eine Kehlkopfentzündung bekommen und bin bis Montag krankgeschrieben (sind dann insgesamt 9 Tage). Ab Dienstag hätte ich die letzten drei Tage ja durch Urlaub frei gehabt. Sprich ich bin dann neun Tage krank gewesen und gehe anschließend nicht noch einmal zur Arbeit, weil ich im Anschluss meine 3 Tage Urlaub bis zum Beschäftigungsende habe.
Nun habe ich eine Mail von meinem (noch-)Arbeitgeber bekommen, in der steht, dass ich deren Auffassung nach durch meine "längere" Krankheit keinen Urlaubsanspruch habe und am Dienstag die restlichen drei Tage wieder hin muss zur Arbeit.
Ist das rechtens, dass der Urlaub gestrichen wird wegen Krankheit?
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Urlaub gestrichen wegen Krankheit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wurde der Urlaub bereits nachweislich genehmigt? Wenn nicht, dann ist der Urlaub nach Beendigung zumindest abzugelten.
rechtens ist das nicht - durch krankheit verliert man keinen u-anspruch und einmal bewilligter urlaub kann nicht einfach gestrichen werden. andererseits kannst du nicht einfach wegbleiben, du müsstest einen eilantrag ans arbeitsgericht stellen, um zu deinem urlaub zu kommen.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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Ob der Urlaub genehmigt wurde kann ich leider nicht sagen. Ich habe den Antrag abgegeben, aber ehe ich Antwort bekam, wurde ich krank.
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Dann müssen Sie meiner Meinung nach am Dienstag wieder arbeiten gehen. Vermutlich will der AG andeuten, dass ihnen "wegen der Krankheit" nun doch kein Urlaubsanpruch zusteht. Das ist natürlich Quatsch. Der nicht genommene Urlaub muss ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Also ich erwähne auch noch einmal, dass ich auf Drängen meines Arbeitgebers den Urlaub eingereicht habe. Deswegen verstehe ich ohnehin nicht, warum er jetzt auf einmal sagt, ich hätte keinen Anspruch.
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der anspruch
geht dir in keinem fall verloren.
nach allem, was du schreibst, musstest du davon ausgehen, dass der urlaub gewährt war. aber die zeit läuft gegen dich.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
ganz ehrlich.... was habt ihr denn für Probleme? Sei froh, dass Du nen neuen AG hast und vergiss die 3 Urlaubstage... das ist doch das Magengeschwür gar nicht wert. Und Gerichte haben doch sicherlich anderes zu tun, Dein AG auch und Du erst recht. Ich finde diese Diskussion und das Aufhetzen bei Lapalien ziemlich dämlich. Egal ob Recht oder nicht. Werde gesund und verabschiede Dich bei Deinem alten AG erhobenen Hauptes (und fühle Dich ggf so, als hättest Du was Gutes getan)
Gruß aus dem Norden
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Hallo,
mal ne kurze Nebenfrage.
Zahlt der AG auch Deine Krankheitstage?
M.W. muss er das nämlich nicht, sondern die Krankenkasse, da Du erst nach 6 Wochen Beschäftigung Anspruch auf Lohnersatzleistungen hast, sofern sich da nichts geändert hat.
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"Liebe Grüße"
Nach vier Wochen muss er Lohnfortzahlung leisten, nicht erst nach sechs!
Ich weiß noch nicht genau wie er das handhabt. Eigentlich müsste ich Krankengeld beziehen, aber wie gesagt, ich habe noch keine Information.
Der Urlaub wird mir jetzt jedenfalls vergütet, da ich sowieso noch länger krankgeschrieben bin.
Vielen Dank für eure Antworten!
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