Guten Abend !
Ich habe einen Vollzeitjob und arbeite nebenbei geringfügig beschäftigt als Aushilfe im Einzelhandel.
Bisher hat es gut geklappt, dass ich, wenn ich im Hauptjob Urlaub hatte, abends nicht mehr zum Minijob musste. D.h. ich brauchte gar nicht unbedingt sagen, dass ich eigentlich Urlaub habe; es waren genug andere Aushilfen da, die eingetragen werden konnten und ich bin dann an anderen Terminen gekommen.
Nun habe ich im Dezember noch Betriebsurlaub im Hauptjob und einige Urlaubstage, die ich bis zum 31.12. nehmen muss. Ich möchte dann aber auch nicht abends zum Minijob.
Der AG vom Minijob hat durchblicken lassen, dass er das nicht so toll findet und er sich dann überlegen muss, ob ich als Aushilfe weiter tragbar sei (geht speziell um nur 1 Tag, 3 Stunden).
Gut, mich stört es nicht weiter, aber ich möchte dennoch erstmal § 8 BUrlG
vorlegen. Er muss das doch dann so akzeptieren ?
Ich habe schon irgendwo gelesen, dass das nicht zwingend sein muss, sondern durchaus im Ermessen des AN ist, ob er einer Nebentätigkeit nachgeht. Es handelt sich um keinen körperlich anstrengenden Job, er ist auch vom Haupt-AG genehmigt.
Kann ich mich trotzdem darauf berufen, dass ich während meines Urlaubs nicht komme ?
Es gibt durchaus einen kleineren Engpass im Minijob, da natürlich einige Aushilfen um Weihnachten/Neujahr Urlaub haben/möchten. Dennoch kommt keine der übrigen eingesetzten Aushilfen annähernd an die EUR 400-Grenze.
Der AG sagt aber, dass es anderen gegenüber unfair ist.
Aber ab Januar geht es ja auch wieder und ich bin im Spätsommer, als 3 Aushilfen gegangen worden sind, auch ohne Murren täglich gekommen.
Kann mir jemand konkret zu diesem § zusagen ?
Vielen Dank und viele Grüße,
Claudia
Urlaub im Hauptjob-arbeiten im Minijob ?
14. Dezember 2006
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Frage vom 14. Dezember 2006 | 20:55
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 5x hilfreich)
Urlaub im Hauptjob-arbeiten im Minijob ?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2006 | 21:50
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Natürlich muß der Arbeitgeber den §8 akzeptieren. Wenn Sie sagen, daß Sie nicht kommen können oder wollen, weil Sie Urlaub haben, dann gilt das.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, daß jede Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck widerspricht, denn dabei kann man sich meistens ganz schlecht erholen.
Ihr AG hat mit Kündigung gedroht. Klar, das letzte Machtmittel der Inkompetenten. Die Möglichkeit hat er aber leider auch, wenn das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen nicht greift. Da gibt es eben die unbegründete Kündigung.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2006 | 06:50
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 5x hilfreich)
Guten Morgen !
Danke schön !
Gruß,
Claudia
Und jetzt?
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