Moin moin zusammen,
ein Arbeitnehmer beatragt 2 Wochen Urlaub,dieser wird auch schriftlich genehmigt.
Er wird jedoch auf Grund einer Verletzung (Arbeitsunfall) krank. Der Zeitraum der Erkrankung beinhaltet auch den Urlaub.
Steht dem Arbeitnehmer dieser Urlaub jetzt noch zu, oder hat er Pech gehabt?
Viele Grüße
Urlaub im Krankheitsfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dem Arbeitnehmer steht dieser Urlaub noch zu.
Danke für die Info
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Hallo Angestellter, ist der Arbeitnehmer denn noch immer krank?
Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, was sagt der zum Thema Urlaub?
MfG
Ist hier unerheblich.
@Don Carlo Wieso unerheblich?
Nein, Arbeitnehmer ist seit heute wieder gesund. War 5 Wochen krank.
Im Arbeitsvertrag steht nur, das das Kalenderjahr gilt und auf die betrieblichen Belange rücksicht zu nehmen ist.
Dann sollte der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum 31.03. beantragen und (wenn genehmeigt) nehmen ... sonst könnte er verfallen.
rechtliche Grundlage:
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ...
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
hallo ich hab da mal eine Frage zum Thema Urlaub im Krankheitsfall.Ich möchte demnächst für 10 Tage in den Urlaub fahren nach Österreich.Ich bin seit Ende Juni nach einer Operation krankgeschrieben,beziehe also jetzt Krankengeld.Da mein Urlaub schon gebucht war,hatte ich die Ärzte schon damals gefragt, ob ich meinen Urlaub antreten könnte. Dies wurde mir bejaht und auch meine Hausärztin, hat ihm als gesundheitsfördernd auch zugestimmt. Ich hab meiner KK den Urlaub gemeldet und nun hab ich ne Frage,bekomme ich mein Krankengeld weiterbezahlt,da ich auch nach Urlaubsende weiter krankgeschrieben bin.
Die Anspruchsdauer für Krankengeld beträgt längstens 78 Wochen (innerhalb 3 Jahren, für ein und dieselbe Krankheit) - ich sehe hier keinen Grund, warum das Krankengeld nicht weitergezahlt werden sollte.
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Suum cuique (Jedem das seine) "
Danke Schnuckelchen, das weiß ich,mir ging es nur darum,Urlaub im Ausland(Österreich),ob ich da mein Krankengeld weitergezahlt bekomme,hab da mitbekommen,das die Krankenkassen kein Krankengeld bezahlen, wenn der Urlaubsaufenthalt im Ausland ist.
Ich wüßte nicht, warum der Anspruch während des Urlaubs im Ausland ruhen sollte - zumindest findet sich in den §§ 49 - 51 Sozialgesetzbuch V nichts entsprechendes. Fände ich auch ein wenig widersinnig, denn schließlich ist Krankengeld eine Lohnersatzleistung und der AG muß ja auch weiter Lohn zahlen, wenn man im Ausland Urlaub macht.
Wenn du unsicher bist, frag einfach deine Krankenkasse.
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Suum cuique (Jedem das seine) "
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