Urlaub im Krankheitsfall

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub im Krankheitsfall

Moin moin zusammen,

ein Arbeitnehmer beatragt 2 Wochen Urlaub,dieser wird auch schriftlich genehmigt.
Er wird jedoch auf Grund einer Verletzung (Arbeitsunfall) krank. Der Zeitraum der Erkrankung beinhaltet auch den Urlaub.
Steht dem Arbeitnehmer dieser Urlaub jetzt noch zu, oder hat er Pech gehabt?

Viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Dem Arbeitnehmer steht dieser Urlaub noch zu.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Angestellter, ist der Arbeitnehmer denn noch immer krank?

Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, was sagt der zum Thema Urlaub?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ist hier unerheblich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Don Carlo Wieso unerheblich?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, Arbeitnehmer ist seit heute wieder gesund. War 5 Wochen krank.
Im Arbeitsvertrag steht nur, das das Kalenderjahr gilt und auf die betrieblichen Belange rücksicht zu nehmen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann sollte der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum 31.03. beantragen und (wenn genehmeigt) nehmen ... sonst könnte er verfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

rechtliche Grundlage:
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ...

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.

Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alan wilder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich hab da mal eine Frage zum Thema Urlaub im Krankheitsfall.Ich möchte demnächst für 10 Tage in den Urlaub fahren nach Österreich.Ich bin seit Ende Juni nach einer Operation krankgeschrieben,beziehe also jetzt Krankengeld.Da mein Urlaub schon gebucht war,hatte ich die Ärzte schon damals gefragt, ob ich meinen Urlaub antreten könnte. Dies wurde mir bejaht und auch meine Hausärztin, hat ihm als gesundheitsfördernd auch zugestimmt. Ich hab meiner KK den Urlaub gemeldet und nun hab ich ne Frage,bekomme ich mein Krankengeld weiterbezahlt,da ich auch nach Urlaubsende weiter krankgeschrieben bin.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Anspruchsdauer für Krankengeld beträgt längstens 78 Wochen (innerhalb 3 Jahren, für ein und dieselbe Krankheit) - ich sehe hier keinen Grund, warum das Krankengeld nicht weitergezahlt werden sollte.

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alan wilder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Schnuckelchen, das weiß ich,mir ging es nur darum,Urlaub im Ausland(Österreich),ob ich da mein Krankengeld weitergezahlt bekomme,hab da mitbekommen,das die Krankenkassen kein Krankengeld bezahlen, wenn der Urlaubsaufenthalt im Ausland ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Ich wüßte nicht, warum der Anspruch während des Urlaubs im Ausland ruhen sollte - zumindest findet sich in den §§ 49 - 51 Sozialgesetzbuch V nichts entsprechendes. Fände ich auch ein wenig widersinnig, denn schließlich ist Krankengeld eine Lohnersatzleistung und der AG muß ja auch weiter Lohn zahlen, wenn man im Ausland Urlaub macht.

Wenn du unsicher bist, frag einfach deine Krankenkasse.

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen