Urlaub im Mini-Job

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 39x hilfreich)
Urlaub im Mini-Job

Hallo,
ich habe einen Mini-Job angenommen.
Einen Vertrag gibt es bisher nicht, wäre aber sicherlich kein Problem einen zu bekommen, da ich bei einem Verwandten angestellt bin.
Meine Frage ist nun, ob mir Urlaub zu stehen würde.
Dürfte ich mir diesen geg. dann auch auszahlen lassen.

Vielen Dank für die Antworten.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Urlaub stehe jedem Arbeitnehmer zu

auszahlen lassen geht nicht, außer wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, weil die Beschäftigung zu Ende ist.

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#2
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 39x hilfreich)

Mhh - hier also noch mal ein paar Gedanken zur Konkretisierung:
Der Mini-Job ist ein Nebenjob. Effektiv könnte ich also immer nur dann den Urlaubstag nehmen, wenn ich auch bei meinem Hauptarbeitgeber frei habe, da ich ohne festen Zeiten arbeite. Der Mehewert ist also gering.
Ich hab mich halt daher nur gefragt, ob ich vielleicht durch die Auszahlung der Urlaubstage noch ein bischen Cash bekommen könnte?

Wieviel Urlaub steht mir denn zu?

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

das kommt auf den Vertrag an

Wieviele Arbeitstage gibt es pro Woche, wie lange wird pro Woche gearbeitet etc.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Da kommt es auch nicht auf den Einzelvertrag an. Der erste Beitrag von CForce trifft den Sachverhalt genau.

ra-haardt.de/gewusst.htm

F: Muß ich meinen Arbeitnehmern den Urlaub auszahlen, wenn sie ihn nicht nehmen wollen?

A: NEIN! - Das Bundesurlaubsgesetz verbietet grundsätzlich die Auszahlung von Urlaubsansprüchen an den Arbeitnehmer. Eine entsprechende Vereinbarung wäre wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nichtig! Eine Auszahlung ist nur dann zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Urlaub ist grundsätzlich in Natur zu gewähren.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50308 Beiträge, 17600x hilfreich)

Der gesetzliche Mindesturlaub ist so bemessen, dass man 4 Wochen frei hat.

Bei Teilzeitarbeit ist die Zahl der Urlaubstage dann entsprechend der vereinbarten wöchentlichen Arbeitstage umzurechnen.

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