Urlaub im Mini-Job

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)
Urlaub im Mini-Job

Hallo,
ich habe einen Mini-Job angenommen.
Einen Vertrag gibt es bisher nicht, wäre aber sicherlich kein Problem einen zu bekommen, da ich bei einem Verwandten angestellt bin.
Meine Frage ist nun, ob mir Urlaub zu stehen würde.
Dürfte ich mir diesen geg. dann auch auszahlen lassen.

Vielen Dank für die Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Urlaub stehe jedem Arbeitnehmer zu

auszahlen lassen geht nicht, außer wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, weil die Beschäftigung zu Ende ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Mhh - hier also noch mal ein paar Gedanken zur Konkretisierung:
Der Mini-Job ist ein Nebenjob. Effektiv könnte ich also immer nur dann den Urlaubstag nehmen, wenn ich auch bei meinem Hauptarbeitgeber frei habe, da ich ohne festen Zeiten arbeite. Der Mehewert ist also gering.
Ich hab mich halt daher nur gefragt, ob ich vielleicht durch die Auszahlung der Urlaubstage noch ein bischen Cash bekommen könnte?

Wieviel Urlaub steht mir denn zu?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

das kommt auf den Vertrag an

Wieviele Arbeitstage gibt es pro Woche, wie lange wird pro Woche gearbeitet etc.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da kommt es auch nicht auf den Einzelvertrag an. Der erste Beitrag von CForce trifft den Sachverhalt genau.

ra-haardt.de/gewusst.htm

F: Muß ich meinen Arbeitnehmern den Urlaub auszahlen, wenn sie ihn nicht nehmen wollen?

A: NEIN! - Das Bundesurlaubsgesetz verbietet grundsätzlich die Auszahlung von Urlaubsansprüchen an den Arbeitnehmer. Eine entsprechende Vereinbarung wäre wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nichtig! Eine Auszahlung ist nur dann zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Urlaub ist grundsätzlich in Natur zu gewähren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Der gesetzliche Mindesturlaub ist so bemessen, dass man 4 Wochen frei hat.

Bei Teilzeitarbeit ist die Zahl der Urlaubstage dann entsprechend der vereinbarten wöchentlichen Arbeitstage umzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen