Hallo,
es ist ein Urlaub in ein Risikogebiet geplant.
Der Urlauber ist geboostert. Er darf ins Urlaubsland einreisen und er darf auch ohne Quarantäne wieder nach Deutschland zurückreisen.
Wie ist es, wenn er nach der Reise infiziert ist, also aufgrund dessen doch in Quarantäne muss und er keine Möglichkeit hat, seinen Beruf per Homeoffice auszuüben. (Handwerker)
Es heißt, wer selbstverschuldet seine Arbeitskraft gefährdet, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung. Eine Reise in ein Risikogebiet wäre selbstverschuldet, weil vermeidbar.
Wird das in der Praxis tatsächlich so gelebt, also muss man wirklich befürchten, in dem Fall kein Geld zu bekommen?
Oder ist sowas gar nicht umsetzbar (wie will man nachweisen, ob man sich im Urlaub oder zuhause angesteckt hat)?
Für Antworten und Ideen wäre ich dankbar.
Urlaub im Risikogebiet- Lohnfortzahlung bei Infektion
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

ZitatWird das in der Praxis tatsächlich so gelebt, also muss man wirklich befürchten, in dem Fall kein Geld zu bekommen? :
Ja.
Zitatwie will man nachweisen, ob man sich im Urlaub oder zuhause angesteckt hat :
Das dürfte dann im Falle des Falles das Problem des Infizierten sein ...
Sind dazu Fälle bekannt, dass es tatsächlich so umgesetzt wurde? Und wenn ja, bestätigen Arbeitsgerichte dieses Vorgehen?
Es ist ja durchaus möglich, auch im Urlaub sein bestmögliches zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Eben genau so wie hier, um seine Gesundheit eben nicht vorsätzlich zu gefährden.
Wenn man das nachweisen könnte, wo man sich infiziert hat, gäbe es vielleicht keine Pandemie mehr
Also aussichtslos?
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ZitatSind dazu Fälle bekannt, dass es tatsächlich so umgesetzt wurde? :
Ja.
ZitatUnd wenn ja, bestätigen Arbeitsgerichte dieses Vorgehen? :
Da gibt es noch keine Rechtsprechung vor höheren Gerichten, die mir bekannt wäre,
ZitatEs ist ja durchaus möglich, auch im Urlaub sein bestmögliches zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. :
Das ist ja bereits vor dem Urlaub möglich, unterlässt man es hat man schlechte Karten ...
ZitatSind dazu Fälle bekannt, dass es tatsächlich so umgesetzt wurde? :
Die Regelung ist doch eindeutig:
Zitatdurch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können :
Wenn da müsste es diesbezüglich eine Normenkontrollelage geben. Ich sehe jedoch nicht, warum die in dem Fall Erfolg haben sollte. Die Risiken eine Reise in ein Risikogebiet hat, sind alle im voraus bekannt, es steht in frei diese in Kauf zu nehmen.
https://diro.eu/de/quarantaenetage-werden-auf-urlaubsanspruch-angerechnet
schau mal hier in dem Urteil, vielleicht gibt dir das noch ein paar Hinweise was dann passiert. Wenn du im Urlaub erkrankst, müsste eine ganz normale Lohnfortzahlung bestehen und deine Urlaubstage quasi 'erstattet' werden. sollte Quarantäne aufgrund deiner Position als Kontaktperson verhängt werden, könnte man dies auf den Urlaub umlegen, statt gar kein Geld zu erhalten.
hilft dir das irgendwie weiter?
Was wird denn hier für ein Unsinn verbreitet? Es geht doch nicht um eine Quarantäne als Kontaktperson!
Wenn infiziert, dann krank. Mit AU gilt die normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.ZitatWie ist es, wenn er nach der Reise infiziert ist, also aufgrund dessen doch in Quarantäne muss und er keine Möglichkeit hat, seinen Beruf per Homeoffice auszuüben. :
ZitatWird das in der Praxis tatsächlich so gelebt, also muss man wirklich befürchten, in dem Fall kein Geld zu bekommen? :
Nein, man wird vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben und hat selbstverständlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Etwas anderes wäre es, wenn man an einer "Corona-Party" teilnimmt mit dem Ziel, sich anstecken zu lassen um danach als Genesener zu gelten.
ZitatOder ist sowas gar nicht umsetzbar (wie will man nachweisen, ob man sich im Urlaub oder zuhause angesteckt hat)? :
Das ist nicht relevant.
Das ist schlicht falsch.ZitatWenn infiziert, dann krank. Mit AU gilt die normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. :
Mit positivem PCR Test (also infiziert) ohne Symptome gibt es auch keine AU.
Und genau danach wurde gefragt.
Korrekt, es geht um eine Quarantäne als Infizierter.ZitatEs geht doch nicht um eine Quarantäne als Kontaktperson! :
Das ist korrekt aber das war nicht die Frage. Die Frage war nach Lohnfortzahlung wegen Quarantäne als infizierte Person.ZitatNein, man wird vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben und hat selbstverständlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. :
Da gibt es im Fall hier keine Lohnfortzahlung. Ob das so gelebt wird? Da sollte sich der Fragesteller selbst die Frage stellen, warum die Firma ihm Geld schenken wollen würde. Ja, das wird so gelebt.
ZitatDie Frage war nach Lohnfortzahlung wegen Quarantäne als infizierte Person. :
Das dürfte aber relativ unabhängig davon sein, wo man sich denn nun infiziert hat. Wenn man denn mit Corona infiziert ist, wird man sich auch entsprechend AU schreiben lassen können. Denn das ist man ja nun.
Das einzige was dann hier zählst ist die "Nachquarantäne", die allerdings sowieso weg fällt, wenn ich dass hier richtig interpretiere.
https://www.bundestag.de/resource/blob/878084/352d19493c49ec3137ea83b2ebd7f2a9/WD-9-003-22-pdf-data.pdf
Danach wurde nicht gefragt, das ist mal wieder Deine Fantasieinterpretation. Sonst zeig doch mal die Stelle, an der TE einen PCR Test erwähnt.ZitatMit positivem PCR Test (also infiziert) ohne Symptome gibt es auch keine AU. :
Und genau danach wurde gefragt.
Es wurde nach Lohnzahlung im Falle einer Infektion und der angeordneten Quarantäne gefragt. Und das ist und bleibt ein Krankheitsfall. Die Entschädigungszahlung aus dem IfsG hat hiermit gar nichts zu tun.
Infiziert bedeutet nicht erkrankt, sondern nur, dass es einen Nachweis für den Erreger gibt.
Das ist einfach nur Blödsinn. Eine Infektion wird durch einen positiven PCR Test nachgewiesen.ZitatUnd das ist und bleibt ein Krankheitsfall. :
Ansonsten ist es so wie frannzwick bereits geschrieben hat. Infiziert bedeutet eben genau nicht, dass man auch daran erkrankt ist. Man ist einfach nur Träger für das Virus. Genau danach wurde gefragt. In solch einem Fall erfolgt KEINE Krankschreibung. Diese erfolgt erst wenn man erkrankt, also Symptome zeigt. Als infizierte Person (PCR positiv) muss man in Quarantäne, man bekommt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt. Im hier beschriebenen Fall wird es also kaum keine Lohnfortzahlung geben, da man dieses hohe Risiko bewusst eingegangen ist und eine Infektion billigend in Kauf genommen hat.
Von Quarantäne spricht man übrigens nur, wenn noch keine Infektion (PCR-Test) nachgwiesen ist. Bei Nachweis per PCR-Test erfolgt eine Isolierung.
Nicht in Quarantäne müssen "Geboosterte".
Danke für die Konkretisierung.
ZitatMit positivem PCR Test (also infiziert) ohne Symptome gibt es auch keine AU. :
Wer sagt das?
Die Regeln der kassenärztlichen Bundesvereinigung sagen jedenfalls ganz klar, dass bei PCR-positiven Patienten ohne Symptome ab dem Tag des Laborbefundes eine AU ausgestellt werden darf.
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Krankschreibung.pdf
-- Editiert von hh am 03.02.2022 15:49
Zitatdass bei PCR-positiven Patienten ohne Symptome ab dem Tag des Laborbefundes eine AU ausgestellt werden darf. :
Kann, aber nicht zwangsläufig muss. Das kann der Arzt in diesem Fall frei entscheiden.
Allerdings beantwortet auch die AU dann noch nicht abschließend, ob der AG Entgeltfortzahlungen leisten muss oder ob den AN da ein Verschulden trifft, das den AG von dieser Pflicht befreit
ZitatAllerdings beantwortet auch die AU dann noch nicht abschließend, ob der AG Entgeltfortzahlungen leisten muss oder ob den AN da ein Verschulden trifft, das den AG von dieser Pflicht befreit :
Ist das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch ein Verschulden, weil da die Ansteckungsgefahr besonders hoch ist?
Bekommt ein Motorradfahrern nach einem Unfall keine Lohnfortzahlung weil er ja auch mit dem Auto hätte fahren können und das Autofahren viel sicherer ist.
Muss der Freizeitfußballer auf die Lohnfortzahlung verzichten, weil er sich ja auch eine Sportart mit geringerem Verletzungsrisiko hätte aussuchen können?
Alle Fragen kann man doch zweifellos mit nein beantworten.
Wie kommt man dann auf die absurde Idee, dass die Reise in ein Risikogebiet, in dem die Ansteckungsgefahr nur geringfügig höher ist als in Deutschland zu einem Verlust des Anspruch auf Lohnfortzahlung führen könnte.
Oh, wann wurde das denn eingeführt?ZitatDie Regeln der kassenärztlichen Bundesvereinigung sagen jedenfalls ganz klar, dass bei PCR-positiven Patienten ohne Symptome ab dem Tag des Laborbefundes eine AU ausgestellt werden darf. :
Das musst du unsere Politiker fragen, welche die entsprechenden Regelungen dazu erlassen haben.ZitatWie kommt man dann auf die absurde Idee, dass die Reise in ein Risikogebiet, in dem die Ansteckungsgefahr nur geringfügig höher ist als in Deutschland zu einem Verlust des Anspruch auf Lohnfortzahlung führen könnte. :
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