Hallo zusammen, folgende Frage:
Ein AN kündigt zum 1.12 diesen Jahres. Dann steht er dem neuen Arbeitgeber ja erst am 1.März zur Verfügung. Lässt sich diese Frist eventuell verkürzen, wenn man seinen Jahresurlaub dafür aufwendet, oder steht der Urlaub dem AN nur anteilig zu?
Urlaub im neuen Jahr bei Kündigung
.. sofern bei euch das burlg gilt >> § 5 Abs. 5 - anteiliger urlaub bei beendigung des arbeitsverhältnisses im ersten halbjahr.
auch sonst ist es zweifelhaft, den urlaub zu nutzen, um früher anfangen zu können, weil arbeit dem erholungszweck des urlaubs zuwiderläuft - siehe § 8 burlg
Der Antort von blaubär stimme ich zu.
Ein AN kündigt zum 1.12 diesen Jahres. Dann steht er dem neuen Arbeitgeber ja erst am 1.März zur Verfügung.
Diesen Satz habe ich allerdings nicht verstanden. Daher folgender Hinweis zur Vermeidung von Missverständnissen:
Wenn jemand am 01.03. einen neuen Job anfangen will, dann sollte er zum 28.02. kündigen.
Sollte er tatsächlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende haben, dann ist eine Kündigung am 01.12. zu spät.
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