Urlaub in der Probezeit - 1,67 Tage/Monat

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tol2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub in der Probezeit - 1,67 Tage/Monat

Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch, ich war vom 29.10 bis zum 08.03. d.J. bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.

Laut Arbeitsvertrag habe ich folgenden Anspruch

Die Urlaubsdauer richtet sich nach der Dauer der unterbrochenen Betriebszugehörigkeit.Stichtag für die Berechnung des unterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses ist nach § 17,2 MTV BZA frühestens der 01.01.2002. Der Urlaub beträgt derzeit

im ersten Jahr 24 Arbeitstage
im zweiten Jahr 25 Arbeitstage
im dritten Jahr 26 Arbeitstage
im dritten Jahr 28 Arbeitstage
ab dem fünften Jahr 30 Arbeitstage

Im übrigen richten sich die Voraussetzungen der Urlaubsgewährunge, der jeweilige Urlaubsanspruch bei Ausscheiden des Mitarbeiters sowie die Urlaubsvergütung nach §11 MTV BZA in Verbindung mit dem Bundesurlaubsgesetz.

Das hieße 1,67 Tage/Monat, oder. Mir wurden aber letztes Jahr Ende Dezember zwei Tage genehmigt und jetzt für die Monate Januar und Februar auch 2. Wenn es aber heißt 1,67 Tage/Monat müssten es doch jeweils für November/Dezember sowie Januar/Februar jeweils 3 sein, oder?

Viele Dank für Eure Nachricht

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1263x hilfreich)

Laut deinen Angaben hast du vier volle Monate dort gearbeitet (zwei im alten, zwei im neuen Jahr, was sich hier aber nicht auswirkt); folglich hast du einen U-Anspruch von 25*4/12 Tagen, also auf 8 Tage Urlaub (8.33, abgerundet auf 8). Denn es wird nur einmal gerundet, ausgehend vom Jahresurlaubsanspruch - sonst hätte man jeden Monat doch einen hübschen Rundungsgewinn oder -verlust.
Im Dez. hast du 2 Tage bekommen, im neuen Jahr auch 2, folglich bleiben dir 4 Tage (es sei denn, es wären Jan. und Feb. je 2 Tage gewesen).


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#2
 Von 
Tol2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,
anfangs bin ich auch von 4 Tagen ausgegangen, aber lt. dem §11 MTV BZA und nach Auskunft der Personalabteilung nur die 1,67 Tage zu, dennoch wären das ja x2 immerhin 3,34, abgrundet 3 Tage. Leider ist mir ein Anwalt zu teuer, in diesem Rechtsstaat hat nur leider der Recht auf Recht der Geld hat, so kann ich leider es nur der Dame nochmals sagen, dass 1,67 x 2 3,34 sind und nicht 2 und hoffen, dass sie es akzeptieren. Was ich aber ncht glaube, nachdem auch die abgerechneten Stunden nicht stimmen.

Viele Grüße

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