Urlaub mit Minusstunden

13. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
UK1233
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub mit Minusstunden

Hallo,
Kurze Information zu meinem Fall.
Seit Oktober 2022 wieder im Dienst mit 25 Stunden auf 4 Tage.
Arbeitszeit Mo. 5,5 Stunden, Dienstag 5,5, Donnerstag 8,5 Stunden und Freitag 5,5 Stunden.

Ich hatte nun einen Tag Urlaub am Donnerstag, wegen eines Termins.
Für diesen Tag wurden mir nun 3,5 Minusstunden von meinem Zeitkonto abgebucht.
Erklärt wurde es damit dass das Stundenprogramm auf eine 5 Tage Woche rechnet und ich aber ja „nur" 4 Tage arbeite. Und das bei einzelnen Urlaubstagen so gerechnet wird. Wenn ich Urlaub am Stück nehme passiert dies nicht. Angeblich würde sich dies auch über das Jahr gesehen wieder ausgleichen. Ich bin gespannt.
Weil aufgrund von Kita Schliesstagen kommen da einige einzelne Tage bei mir zusammen.

Informationen darüber habe ich mir schon selbst ergoogelt. Weiß über den Stundenwert des Urlaubstages Bescheid etc.

Ein weiteres Gespräch darüber wird auch noch stattfinden. Ich möchte nur wissen ob dies rechtens ist? Weil darüber konnte ich leider nichts aussagekräftiges finden.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von UK1233):
rklärt wurde es damit dass das Stundenprogramm auf eine 5 Tage Woche rechnet und ich aber ja „nur" 4 Tage arbeite. Und das bei einzelnen Urlaubstagen so gerechnet wird. Wenn ich Urlaub am Stück nehme passiert dies nicht. Angeblich würde sich dies auch über das Jahr gesehen wieder ausgleichen. Ich bin gespannt.

Jaja, immer diese bösen Computer bzw. deren Programme - es mag sein, dass das so ist, aber rechtens ist das nicht. Und ich bezweifle auch, dass sich das "über das Jahr gesehen wieder ausgleichen" kann - das müsste erst einmal bewiesen werden; Gegenthese: der Fehler wiederholt sich bei jedem Kurzurlaub und übrigens auch bei kurzen Fehlzeiten durch Krankheit, addiert sich also.

Bei Urlaub wie im Krankheitsfall ist AN so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte. Da kann es kein Minus geben. Wenn der AG ein mieses Programm kauft, das nicht die Realität abbildet und rechtskonform arbeitet, musst du das nicht ausbaden. Allerdings wird der AG hier vmtl. eher uneinsichtig bleiben, so dass angefragt sein dürfte, wie streitbereit du da bist.
Am besten wäre es, wenn mehrere Betroffene gemeinsam dagegen angehen.
Richtig gut wäre auch, den BR einzubinden, sofern vorhanden und tüchtig. (Wiewohl der dann ziemlich verschnarcht sein müsste, wenn sowas unter seinen Augen möglich ist.)

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#2
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Korrekte Arbeitszeiterfassung ist wohl Brot und Butter was man vom AG verlangen kann.
Deine Ansprüche ergeben sich aus dem Arbeitsvertag und gesetzlichen Bedingungen.

Wenn du deinem AG, also nicht Arbeitszeit schenken willst, musst du das geltend machen und einfordern.
Du hast es schon mal Angesprochen. Das ist ein erster Schritt.

"Bei Urlaub wie im Krankheitsfall ist AN so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte."
Gilt das eigentlich auch bei regelmäßig anfallenden Überstunden?
Wenn du deine 35 Stunden Woche hast, aber immer 40 Arbeitest dank Schicht bekommst du im Krankheitsfall eine Überstunde im Krankheitsfall/bei Urlaub gutgeschrieben?

Wenn du Arbeitszeitkonto Freizeitausgleich nimmst, werden ja auch nur 7 abgezogen.




-- Editiert von User am 13. Dezember 2022 07:50

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#3
 Von 
UK1233
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke erstmal für ihre Antworten.

Es ist wohl so es das es im nächsten Jahr 3,5 geschenkte Tage geben soll und das sich dies dann damit ausgleicht. Ich hab aber wie gesagt viel öfter vereinzelte Urlaubstage aufgrund der Kinderbetreuung.

Ich kenne das so auch nicht, Urlaub ist Urlaub und zwar den ganzen Tag.
Ich frage mich wie es bei meiner Kollegin berechnet wird. Sie geht auf 3 Tage mit viel weniger Stunden, die müsste ja dann dauernd minus machen. Wenn man davon ausgeht das mein Urlaubstag bei 25 Stunden : 5 Tage = 5 Stunden wert ist.

Einen Betriebsrat haben wir leider nicht.
Und in meinem Vertrag ist weder eine 5 Tage Woche noch eine 4 Tage Woche aufgeführt.

Ich werde noch mal das Gespräch suchen!
Vielen Dank :)

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von UK1233):
... dass es im nächsten Jahr 3,5 geschenkte Tage geben soll

Immerhin zeugt das davon, dass selbst dem AG so ganz wohl nicht ist mit seiner Praxis.
Jetzt kannst du dich damit zufrieden geben oder auch nicht.
Mein Einwand: Urlaub leitet sich im Ursprung ab von der Erlaubnis, der Arbeit fern zu bleiben - aber ein Gnadenakt ist es seit langem nicht mehr. Deswegen bleibt es frag-würdig, einen irgendwie gearteten Ausgleich zu 'schenken', statt einfach Recht umzusetzen.
Zitat (von UK1233):
Ich werde noch mal das Gespräch suchen!

Mit welchem Ziel? Mit welcher Strategie? - Worauf kannst / magst du dich einlassen unterhalb der Schwelle, die das Recht markiert?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Anmerkung, dir zum Hintergrund und ggf. als Argumentationshilfe:
Die politische Gesamtwetterlage lässt erwarten, dass die Anforderungen an Zeiterfassung und deren Genauigkeit ohnehin in absehbarer Zeit steigen. Dein AG tut sich selbst also einen Gefallen, wenn er die Zeiterfassung so ausrichtet, dass die tatsächlichen AZ-Verhältnisse für jeden AN im System abgebildet werden.

Ausführlich https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/zeiterfassung-was-erlaubt-und-verlangt-das-arbeitsrecht-144094/

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