Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen. Bestandsschutz?

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go555995-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen. Bestandsschutz?

Guten Tag,

in den vergangenen Jahren war es bei uns üblich, dass man beliebig viel Urlaub mit in das nächste Jahr nehmen konnte. Das Unternehmen ist an den TV-L angelehnt, Vereinbarungen bezüglich Urlaub "mitnehmen" sind nicht schriftlich festgehalten.

Nun soll es eine neue Regelung geben, welche besagt das der Urlaub im selben Jahr genommen werden muss, alles was über ist verfällt. Gespräche zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung sind eher schwierig. Der Betriebsrat versucht wenigstens 5-10 Tage bis März zu verhandeln.

Zudem gab es dieses Jahr Corona bedingt für einige Monate eine Urlaubssperre. Dadurch haben nun viele AN noch einiges an Urlaub auf dem Konto. Teils 20 Tage und mehr...

Letztendlich kann ich die entscheidung der Geschäftsführung teilweise nachvollziehen, dennoch interessiert mich hier die Rechtslage? Gibt es eine Art Bestandsschutz für die AN?

Viele Grüße

-- Editiert von go555995-6 am 27.08.2020 15:25

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Die Rechtslage bestimmt das Bundesurlaubsgesetz. Darin ist geregelt, dass Urlaub ins nächste Jahr übernommen werden kann, wenn dienstliche oder private Belange gehindert haben, den Urlaub zu realisieren. Dass Urlaub vom Grundsatz her auf das Kalenderjahr bezogen ist, ist ein alter Hut und steht ebenfalls im Bundesurlaubsgesetz. Wenn also bei euch etliche Leute so viel Resturlaub haben und ihn im Herbst nicht nehmen können, sei es weil die Arbeit ist nicht zulässt, sei es dass private Gründe dagegen stehen, dann ist er selbstverständlich ins nächste Jahr zu übertragen und dann bis zum 31 März zu nehmen. Im Übrigen ist es so, dass durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes Urlaub generell so leicht nicht mehr verfällt, Auch wenn jemand es versäumt, seinen Urlaub bis Jahresende zu nehmen, muss der Arbeitgeber ihn seit ein, zwei Jahren ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass da noch Urlaub steht, und den Arbeitnehmer auffordern, den Urlaub endlich zu nehmen. Erst wenn das nicht funktioniert, kann Urlaub verfallen - also gerade die entgegengesetzte Bewegung zu dem, was gerade bei euch diskutiert wird.

-- Editiert von blaubär+ am 27.08.2020 16:02

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was steht ganz genau zum Tarifvertrag im Arbeitsvertrag? Was ist angelehnt?

Der BR ist nicht befugt, schlechtere Bedingungen zum Thema Urlaub zu vereinbaren, als die gesetzliche Regelung vorsieht. Wenn die Verhandlung schwierig ist, beharrt auf Einhaltung der gesetzlichen Regelung und der Drops ist gelutscht.

-- Editiert von altona01 am 27.08.2020 16:00

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

... weil du noch nach 'Bestandsschutz für AN' fragst:
in der Tat wäre an eine betriebliche Übung zu denken, wenn seit Jahr und Tag diese großzügige Praxis glaubhaft gemacht werden kann, den Urlaub fürs kommende Jahr aufzusparen. Eine Rettung auf Dauer bedeutet das aber nicht, weil es eben auch Wege gibt, betriebliche Übungen wieder aufzulösen, resp. zurück zu führen auf den gesetzlichen Stand. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass deutliche Änderungen eben auch einen entsprechenden Vorlauf brauchen und nicht Knall auf Fall eingeführt werden (können / sollten).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen