Folgendes: Meine Ausbildung (ohne Übernahme) endet am 02.07. (mdl. Prüfung am 01.07.) ich bin bis einschl. diesen Freitag krankgeschrieben und müsste am Montag (30.06.) noch einmal arbeiten gehen, nun habe ich aber noch 8 Tage Urlaubsanspruch - kann ich am 30.06. Urlaub eintragen? Ich hatte mal gehört, dass man 3 Tage zw. Krankheit und Urlaub arbeiten muss, damit man in den Urlaub gehen kann.
Kann mir jemand schnell helfen?
Urlaub nach Krankheit zum Ausbildungsende
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Frage ist, ob Du Urlaub bekommst.Ich habe den Eindruck Du möchtest nicht mehr in die Firma gehen,da hättest Du gut daran getan, dich noch länger krank schreiben zu lassen.Das man 3 Tage arbeiten muss um dann in den Urlaub zu gehen, habe ich noch nichts gehört.ich hoffe Du meldest Dich sofort Arbeitslos, sonst droht eine Sperre von der Arbeitsagentur.
Ich bin am Freitag bei den 6 Wochen angelangt - das bestätigt deine Vermutung :-) Das bedeutet, Montag Urlaub oder Arbeit. Und ich werde mich am 02.07. arbeitssuchend melden - vorher war dies nicht nötig (habe angerufen).
Aber ist es möglich, nach einer längeren Krankheit in den Urlaub zu gehen (auch wenn der noch nicht angemeldet ist - was ich aber diese Woche noch tun würde)?
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wie schon oben Slavonia schrieb.
wenn der chef dir den urlaub genehmigt, warum nicht. er 'muß' ihn aber nicht genehmigen!
... urlaub muss genehmigt sein (das wort leitet sich übrigens her von *erlaubnis*), allerdings unter berücksichtung der interessen des an (im burlg steht das in umgekehrter reihenfolge). dann ist es so, dass wohl krankheit den urlaub unterbricht, aber es steht nirgends, dass man nicht nach einer erkrankung in urlaub gehen kann.
eine andere frage ist es, was es für einen eindruck macht, wenn man passgenau wieder gesund wird, um in urlaub zu gehen ....
sehr schlechten...
der eindruck ist mir egal, es wäre eh mein letzter arbeitstag. und ich möchte in das unternehmen nie wieder und auch nicht in der branche bleiben, also ist es mit ziemlich egal :-)
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