Urlaub nach Probezeit/Wartezeit

17. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaub nach Probezeit/Wartezeit

Hallo,

ich hätte eine Frage zum BUrlG und insbesondere der dort erwähnte "Wartezeit".
Ich habe am 16.11.2005 angefangen, zu arbeiten (nach TVöD).
Meine Probezeit beträgt 6 Wochen, da es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Urlaub (nach TVöD 26 Tage im Jahr) darf ich aber erst nach 6 Monaten nehmen. Soweit so gut!
Jetzt frage ich mich, wie viele Urlaubstage ich nach den 6 Monaten, also ab dem 16. oder 17. Mai (?) habe...

a) Bekomme ich während der ersten 6 Monate auch schon Urlaubstage angerechnet, die ich aber erst nach Ablauf der 6 Monate nehmen darf? Also dann im alten Jahr noch 1/12 der 26 Tage (da ich ja Mitte November angefangen habe und nur volle Monate gezählt werden)und im neuen Jahr dann (wenn ich bis Ende des Jahres bleibe) 12/12, also volle 26 Tage (plus die 1/12 von 2005)?

b) Oder fängt man erst nach 6 Monaten (16. Mai) an, zu zählen? Demnach dann 7/12 der eigentlichen 26 Tage.

Wenn a) richtig sein sollte und ich aus 2005 also noch 1/12 der 26 Tage bekomme: Diese Tage darf ich ja bis Mitte Mai nicht nehmen. Im BUrlG steht was davon, dass ich die Resturlaubstage aus 2005 bis Ende März nehmen muss. Das kann ich ja dann nicht. Gibt es da noch irgendeine Regelung?

Könnte mal jemand §5(1)a) BUrlG erklären?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Clamor, Lösung a) ist richtig. Allerdings steht nirgendwo, dass man nicht auch schon vor Ablauf der 6 Monate Urlaub nehmen könnte (zumindest nicht im BUrlG).
Nach 6 Monaten Wartezeit hat man den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub (mit dem was darüber hinausgeht wird meist analog verfahren, wenn tariflich nichts anderes geregelt ist).
Im TVÖD ist die Übertragungszeit übrigens länger als im BUrlG (bis 31. Mai des Folgejahres) und für den Teilurlaub in deinem Fall gilt eh nicht die Begrenzung bis März bzw. Mai.
Du hast also für dieses Jahr 1/12 und für nächstes Jahr (wie schon richtig festgestellt) den vollen Anspruch.

MfG

3x Hilfreiche Antwort

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