Urlaub nach der Ausbildung

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Freak28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nach der Ausbildung

Hallo, ich bin noch Auszubildender zum Informatikkaufmann und werde höchstwahrscheinlich meine Prüfung nächste Woche Freitag bestehen und bin somit fertig. Da ich nicht in der Firma bleiben möchte, habe ich mit dem Personalchef eine Regelung getroffen das ich bis 6.7. noch zur Verfügung stehe und Übergabe mache. In meinem Ausbildungsvertrag wurden für das letzte Lehrjahr 18 Tage Urlaub gewährt. Nun habe ich ja demnach nach der Ausbildung bzw Prüfung einen neuen Arbeitsvertrag der mich über den 31.6 hinaus bei der Firma beschäftigt.
Nun die Frage, steht mir jetzt auch der reguläre Jahresurlaub (bei uns 30 Tage) zu, der jedem Mitarbeiter gewährt wird ?
Oder zumindest der Mindestjahresurlaub 20 Tage?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, was heißt 'zur Verfügung stehe'? Was genau habt ihr ausgemacht?
MfG

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#2
 Von 
Freak28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde nach der Prüfung als Informatikkaufmann bis zum 6.7. bei der Firma arbeiten.
Bekomme entsprechend auch Gehalt. Nun weiss ich eben nicht wieviel Urlaub mir tatsächlich zusteht. Die könnten mir ja sonstwas erzählen. ;)
Danke
mfg

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#3
 Von 
Freak28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat den keine eine Idee ?

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ähm ... dir steht [ab der 2. Jahreshälfte] der volle Jahresurlaub zu. Das sind mindestens 4 Wochen (wenn es keine [tarif]vertragliche Zwölftelregelung gibt, dann auch der 'Rest', der evtl. über die 4 Wochen hinausgeht).

MfG

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#5
 Von 
Freak28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke venotis!

-- Editiert von Freak28 am 16.06.2007 01:57:03

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Fals jemand fragt ->

http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html

§§ 3, 4, 5

Nein, da steht das nicht direkt. Das ergibt sich aus dem Inhalt dieser §§.

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