Urlaub nehmen an Weihnachten?

5. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ludolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nehmen an Weihnachten?

Liebes Forum,
unser Betrieb hat am 24.12 sowie am 31.12. geschlossen. Den "Büromitarbeitern", deren Arbeitszeit von 8h bis maximal 17h geht, wird jeweils ein halber Tag Urlaub dafür abgezogen, dass sie zu hause bleiben können.
So weit war auch mein bisheriges Verständnis, dass ab dem Nachmittag "Feiertag" ist.

Meine Arbeitszeit beginnt produktionsbedingt allerdings erst um 17h und endet um 1h.

Ich verstehe nicht ganz, wieso auch mir jeweils ein halber Tag Urlaub abgezogen wird.
Versteht ihr das?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 149x hilfreich)

>>Versteht ihr das?<<

Ja.

Gruß doko

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#2
 Von 
Ludolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke doko für Deine Antwort, die mir Hoffnung gibt, hier jemanden zu finden, der mir erklären kann wieso das so ist. ....und der das an dieser Stelle auch tut.

Gruß Ludolf


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

So weit war auch mein bisheriges Verständnis, dass ab dem Nachmittag "Feiertag" ist.

Nein, der 24.12 und 31.12 sind eigentlich gar keine Feiertage.

In vielen Firmen ist es nur gang und gebe, einen halben Tag zu arbeiten und dann Schluß zu machen.

Euch zieht man hingegen einen halben Urlaubstag ab, damit ihr den ganzen Tag frei habt.
Wann dieser "halbe Urlaubstag" stundenmässig anfällt, ist, denke ich, irrelevant.
Warum sollen deine Kollegen quasi auf einen halben Urlaubtag verzichten und du nicht, nur weil du zu anderen Stundenzeiten arbeitest?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45443 Beiträge, 16163x hilfreich)

Ich kann gesil nur zustimmmen.

Vom Gesetz her sind beide Tage normale Arbeitstage, so dass Du eigentlich jeweils einen vollen Urlaubstag nehmen müsstest, um frei zu bekommen.

Wenn für Dich ein Tarifvertrag gilt, dann solltest Du darin nachschauen, wie die Situation geregelt ist. Die Regelungen bezüglich dieser beiden Tage sind dabei recht unterschiedlich.

Wenn kein Tarifvertrag gilt, dann schenkt der Arbeitgeber schon freiwillig einen ganzen Tag. Es liegt dann in seinem Ermessen, wie so eine Regelung im Detail gehandhabt wird.

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