Urlaub nicht genehmigt, Krankmeldung

18. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenblume2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub nicht genehmigt, Krankmeldung

Hallo,

ich habe im Dezember bei meinem Arbeitgeber (Leasingfirma, Teilzeitarbeit) per Mail einen Urlaubsantrag für Januar gestellt.
Dies ging bisher immer problemlos und ich bekam auch nie eine Bestätigung, dass der Urlaub genehmigt ist.( Schön blöd, ich weiß)
Scheinbar ist die Mail nicht angekommen, so dass ich sie noch einmal schickte (allerdingsert nachdem der beantragte Urlaub begonnen hatte).
Nun wurde mir heute mitgeteilt, dass der Urlaub nicht genehmigt wurde und ich mitteilen soll, wann ich für Dienst zur Verfügung stehe.
Da ich aber aufgrund von Überlastung und Rückenschmerzen nächste Woche zur Kur fahre, kann ich nun keine Dienst mehr machen, zumal der halbe Monat ja auch schon um ist und ich im Glauben, ich hätte Urlaub auch nicht zum Arzt für eine Krankschreibung gegangen bin.
Wenn ich nun zum Arzt gehe und mich doch krankschreiben lasse, hat dann mein Arbeitgeber das Recht mich zu kündigen?
Und was für Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen, da ich ja dann auch für drei Wochen nicht hier bin?


Vielen Dank und liebe Grüße

Sonnenblume

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nun zum Arzt gehe und mich doch krankschreiben lasse, hat dann mein Arbeitgeber das Recht mich zu kündigen?

Sicher nicht wegen der Krankschreibung. Aber wenn man ungenehmigten Urlaub antritt, dann ist das ein Kündigungsgrund. Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie sich Ihre derzeitige Arbeitsunfähigkeit sofort vom Arzt bestätigen und die AU dem Arbeitgeber umgehend zukommen lassen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Schilderung ist nicht rund:

Du fehlst also seit Anfang Januar (seit 18 Tagen!) und jetzt erst will der AG wissen wann du wiederkommst bzw. entscheidet, dass du keinen Urlaub nehmen kannst?

Wenn nächste Woche deine Kur startet, ging dein Urlaubsantrag dann nur bis zum 22.01.?
Der Kuraufenthalt muss ja nicht über den Urlaub genommen werden.


-- Editiert von HeHe am 18.01.2016 17:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonnenblume2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja, ich habe den Urlaub vom 4.01.-22.01. beantragt.
Da ich nur in Teilzeit arbeite, wurde ich erst am 5.01.2016 darauf aufmerksam gemacht, noch meine Dienstmöglichkeiten anzugeben. Ich konnnte erst ein paar Tage später reagieren und schickte den Urlaubantrag nocheinmal, da der Erste wohl nicht ankam.
Heute kam nun die Antwort, dass der Antrag nicht genehmigt wird und ich nun bitte Dienste entsprechend meines Vertrages machen soll.
Eigentlich fühle ich mich nicht in der Lage dazu, aber wenn ich mich nun krankschreiben lasse, kann ich das ja nicht rückwirkend und befürchte eine fristlose Kündigung wegen ungenehmigtem Ulaub.


Vielen Dank

Sonnenblume

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Krankschreiben geht rückwirkend natürlich nicht, aber es hat scheinbar bisher niemanden gestört, dass du keinen Dienst verrichtet hast, du fehlst nur langsam auf dem Dienstplan? Wieviele Tage/Woche ist per Arbeitsvertrag vereinbart?

Jetzt hast du eine eindeutige Auskunft des AG, dass der Urlaub nicht genehmigt wird, dann bleiben 2 Möglichkeiten:

Du gehst diese Woche noch arbeiten (nächste Woche ist ja deine Kur und darüber ist der AG informiert? Schließlich fällst du dann wahrscheinlich ca. 3 Wochen aus)

oder

du gehst zum Arzt, weil du dich nicht arbeitsfähig fühlst.

-- Editiert von HeHe am 18.01.2016 17:51

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