Urlaub trotz Krankmeldung

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lost1986
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaub trotz Krankmeldung

Hallo,
ich hab mal eine ganz einfache Frage. Kann mir mein Chef einen Urlaubstag abziehen obwohl ich eine AUB habe?

De Sache ist die ... wenn man einen Arzttermin (Magenspiegelung) hat und zuvor vom Chef für diesen Tag schon einen Urlaubstag "reingedrückt" bekommen hat, es einem aber nachmittags von der Betäubung (Schlafmittel) sehr schlecht geht, sodass man zum Arzt muss und der eine AUB für diesen Tag ausstellt ...man diese aber erst nach Arbeitsschluß in den Briefkasten wirft .. kann der Chef dann diesen Urlaubstag streichen, oder muss er die AUB akzeptieren und den Urlaubstag wieder gutschreiben?

Sehr komplizierter Satz - Sorry!

Wäre für Hilfe sehr dankbar!

Liebe Grüße,

Lost1986

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, wieso wurde überhaupt der Urlaubstag 'reingedrückt'?

MfG

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#2
 Von 
Lost1986
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Chef hat diese Magenspiegelung nicht für nötig empfunden und als ich ihm mitgeteilt hab, dass ich einen Termin beim Arzt hab meinte er ich müsse dafür dann Urlaub nehmen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dann wird er wohl den Urlaubstag wieder gutschreiben müssen.

Ist nur die Frage, ob es sich lohnt darüber zu streiten. Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn und wie lange bist du da schon tätig?

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#4
 Von 
Lost1986
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben 5 Mitarbeiter, aber alle nur Teilzeit. Ich selbst arbeit dort schon 5 Jahre.

Wenn der Urlaubstag wieder gutgeschrieben werden muss ist ja ok. Ist das dann egal, dass ich die AUB erst nach Geschäftsschluß eingeworfen habe, oder kann mein Chef durch diesen Fehler meinerseits den Tag evtl. doch streichen. Ich konnte ja morgens noch nicht wissen, dass es mir nachmittags so schlecht geht. :augenroll:

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Du hast ja die AU noch am selben Tag eingeworfen. Also gilt sie schon für den Tag.

Du weißt aber, dass du keinen Kündigungsschutz hast?

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#6
 Von 
Lost1986
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich weiß. Doch das steht gar nicht mehr zur Debatte. Mir würde zum 31.03 gekündigt und jetzt möchte mir mein Chef anstatt 5 nur noch 4 Tage Urlaub zugestehen, da er die Krankmeldung von der Magenspiegelung nicht anerkennt.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Vielleicht hilft das.

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__9.html

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lost1986
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

ja, dankeschön! zumindest hoffe ich das.... :)

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#9
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Erst hält der Chef eine Untersuchung für nicht notwendig (hat er Medizin studiert?) und dann will er eine AU nicht anerkennen. Rechtsfreier Raum oder was denkt der da? :crazy:

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#10
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Würde dem Guten Mann mal den Hinweis Arbeitsgerich geben...wen eh schon gekündigt bist kann dahingehend ja nichts mehr passieren..ausser Zeugniss aber da hilft auch evt. Arbeitsgericht ...

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