Urlaub trotz krankschreibung

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464846-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub trotz krankschreibung

Hallo
Ich arbeite in der Altenpflege ambulant 7-8 Std täglich.
Ich bin seit dem 07.04 krankgeschrieben hatte eine Op am Vorderfuß Hallux wurde entfernt. Meine krankschreibung wird voraussichtlich bis 3 Monate bestehen danach wird gleich das andere Bein gemacht wollte es eig im Herbst erst machen lassen aber durch den Beruf war es medizinisch nötig es jetzt zu machen. Nun haben wir aber im Vorfeld Urlaub gebucht nun meine Frage kann ich den antreten? Geht nach Mallorca aber kein Party Urlaub wir fliegen seit Jahren auf diese Insel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ein Arbeitnehmer darf alles machen, was die Genesung nicht behindert.

Egal ob Erholungsurlaub oder Partyurlaub. Ob die Gensesung durch den Urlaub behindert wird, kann der behandelnde Arzt beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go464846-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Arbeitnehmer darf alles machen, was die Genesung nicht behindert.

Egal ob Erholungsurlaub oder Partyurlaub. Ob die Gensesung durch den Urlaub behindert wird, kann der behandelnde Arzt beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go464846-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Arbeitnehmer darf alles machen, was die Genesung nicht behindert.

Egal ob Erholungsurlaub oder Partyurlaub. Ob die Gensesung durch den Urlaub behindert wird, kann der behandelnde Arzt beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Sobald Sie Krankengeld von der KK beziehen sollten Sie sich auf jeden Fall vor Abflug deren Zustimmung einholen, ansonsten kann es sein, dass die nicht zahlt oder zurückfordert.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go464846-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Weg zur KK werde ich noch machen sie wollen halt sehen das der Urlaub vor der Op gebucht worden ist.
Mir ging es hauptsächlich um den AG

Zitat (von altona01):
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Sobald Sie Krankengeld von der KK beziehen sollten Sie sich auf jeden Fall vor Abflug deren Zustimmung einholen, ansonsten kann es sein, dass die nicht zahlt oder zurückfordert.

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