Urlaub und Kündigungsfrist

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
Urlaub und Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe Arbeitsverhältnis aber ohne Vertrag.Wie wäre die Kündigungsfrist?

Zudem hatte ich 15 Tage Resturlaub von 2008. Im neuen Jahr habe ich 26 Tage Urlaub. In 2009 habe ich 21 Tage bereits genommen.

Ich würde gerne mein Resturlaub mit der Kündigungsfrist verrechnen. Wieviel Tage kann ich verrechnen?

Danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Verrechnen können Sie den Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt, d.h. den Urlaub bewilligt.

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Meine befristeten waren schriftlich. Den unbefristeten haben wir ohne schriftliches gemacht. Der hat zugestimmt, dass ich mein Urlaub verrechnen kann. Wie ist denn jetzt die Kündigungsfrist?
und wie viele Tage muss ich arbeiten?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wie ist denn jetzt die Kündigungsfrist?


Wenn kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, dann wohl die gesetzliche.

Für den AN 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

quote:
und wie viele Tage muss ich arbeiten?


Wenn kein Urlaub gewährt werden kann, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

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#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Der AG will mich kündigen. Sind das auch 4 Wochen?

mein Urlaub darf angerechnet werden. Wie viel Tage muss ich arbeiten?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Eine Kündigung kann heute frühestens zum 31.07. erfolgen.

7/12 von 26 Tagen sind 15 Tage. Davon hast Du 6 Tage bereits genommen, so dass 9 Tage verbleiben.

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#6
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

1000 Dank. Jetzt habe ich es super verstanden.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
7/12 von 26 Tagen sind 15 Tage.


Bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Zwölftelung.könnte dann nur auf den Teil des Urlaubs vereinbart sein, der den gesetzlichen Mindestanspruch überschreitet.

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#8
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

12/12 von 26=26-6=20 Ist das richtig gerechnet? Hätte ich dann noch 20 Urlaubstage?

Den zweiten Teil habe ich nicht verstanden. "Zwölftelung.könnte dann nur auf den Teil des Urlaubs vereinbart sein, der den gesetzlichen Mindestanspruch überschreitet."

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Hätte ich dann noch 20 Urlaubstage?


Ja.

quote:
Den zweiten Teil habe ich nicht verstanden.


Schwierig für Laien. Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub. Das sind 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wenn man 6 Monate tätig war (nicht erst, wenn man das ganze Jahr gearbeitet hat), hat man bereits Anspruch auf diese 4 Wochen.

Viele Arbeitgeber geben mehr als 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Man geht nun davon aus, dass der volle Urlaubsanspruch sich (auch) auf den vereinbarten Urlaub bezieht. Der AG kann aber mit dem AN auch vereinbaren, dass bei Ausscheiden mitten im Jahr der Urlaub durch 12 geteilt wird (12 Monate = 'Zwölftelung') und nur ein Teil gewährt wird. Trotzdem hat der AN ab Juli Anspruch auf die 4 Wochen Mindesturlaub (oder den vereinbarten vollen Urlaub, wenn keine Zwölftelung vereinbart ist).

Na verwirrend? ;)

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#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Was ist denn überhaupt mit meinem Resturlaub? Wieso tauchen die nicht in der Rechnung auf?

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#11
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

ja schon ein wenig. Aber was ist mit meinem Resturlaub? Wieso taucht es nicht in der Rechnung mit auf?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wieso taucht es nicht in der Rechnung mit auf?


Na der hat sich ja wohl erledigt.

21 Tage 2009 bereits genommen (= 15 Tage alter Urlaub und 6 Tage neuer Urlaub) ... Rest 20 Tage.

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#13
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Stimmt. War doch zu spät gewesen ;-)

Wie schaut es mit dem Urlaubsgeld? Habe ich ein anrecht drauf, z.B. wenn die anderen Kollegen es auch bekommen?

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#14
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Meine Firma kennt das gar nicht, dass man wenn man in der 2. Hälfte des Jahres gekündigt wird, dass dann der volle Urlaub ansteht. Wie kann ich denen das glaubhaft machen? Wo ist das genau beschrieben?

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