Urlaub und Kurzarbeit

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaub und Kurzarbeit

Hallo ich bitte um Hilfe.
In der Firma wurde bis zum 9. April Kurzarbeit angeordnet. Die Kurzarbeit betrifft aber nicht jeden von uns. Ich arbeite besispielsweise weiterhin 100% und mein Kollege 50%.
Ich hatte Jeweils 1 Woche vor Ostern und 2 Wochen nach Ostern Urlaub geplant. Mein Chef
sagte mir heute, daß müsse man prüfen und wahrscheinlich ist dieser nicht möglich.
Die vorläufige Begründung, die Kurzarbeit würrde wohl verlängert. Aber habe ich in dieser Zeeit keinen Anspruch meinen Jahresurlaub zu nehmen? Gehr man davon aus, daß in der Firma noch das ganze restliche Jahr Kurzarbeit ist, Wann kann ich da Urlaub nehmen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn der Urlaub schon genehmigt ist, bedarf es dringender betrieblicher Gründe, ihn wieder zu killen. Also nicht irgendwelcher Gründe. Die lassen sich ggf. auch gerichtlich überprüfen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Mein Chef sagte mir heute, daß müsse man prüfen und wahrscheinlich ist dieser nicht möglich.
Lass ihn doch bitte erstmal prüfen.

Wenn wegen der Pandemie besondere Arbeitsanweisungen/Anordnungen gelten, kann es passieren, dass geplanter oder auch schon genehmigter Urlaub nicht genommen werden kann.
Zitat (von Gehrechtkeit):
Gehr man davon aus, daß in der Firma noch das ganze restliche Jahr Kurzarbeit ist, Wann kann ich da Urlaub nehmen?
bis zum 31.3. 2021. Oder man geht von ganz anderen Umständen aus.

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#3
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Im SGB III und Ergänzungen wegen Corona Krise (Staat) ist immer wieder zu lesen, daß Urlaubsabgeltung ausdrücklich erwünscht sind. Ja was denn nun?
Gar kein Urlaub in 2020 zu erhalten ist glaube ich nicht rechtens. und diesen ins Jahr 2021 zu übernehmen kann ich mir erst recht nicht vorstellen. Ganz zu schweigen, daß man über !,5 Jahre gar keinen Erholungswert hat. Das kann so nicht sein.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Gehrechtkeit):
Mein Chef sagte mir heute, daß müsse man prüfen und wahrscheinlich ist dieser nicht möglich.
Lass ihn doch bitte erstmal prüfen.

Wenn wegen der Pandemie besondere Arbeitsanweisungen/Anordnungen gelten, kann es passieren, dass geplanter oder auch schon genehmigter Urlaub nicht genommen werden kann.
Zitat (von Gehrechtkeit):
Gehr man davon aus, daß in der Firma noch das ganze restliche Jahr Kurzarbeit ist, Wann kann ich da Urlaub nehmen?
bis zum 31.3. 2021. Oder man geht von ganz anderen Umständen aus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Ja was denn nun?
Lass ihn prüfen. Urlaubsabgeltung ist etwas anderes, als geplanten Urlaub zu nehmen/zu streichen. Ist dein Urlaub schon ---genehmigt--- gewesen?

Was genau hast du im SGB III oder *vom Staat* zu deinem Osterurlaub gelesen?
Zitat (von Gehrechtkeit):
Gar kein Urlaub in 2020 zu erhalten ist glaube ich nicht rechtens.
Davon ist keine Rede. Jetzt ist Ende März.
Man weiß, dass auch ohne Pandemie-Besonderheiten sehr viele AN ihren Jahresurlaub nicht im lfd. Jahr nehmen können (aus betrieblichen Gründen oder aus Krankheit)--- und sie sollen ihn dann nach Möglichkeit bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen.
Zitat (von Gehrechtkeit):
daß man über !,5 Jahre gar keinen Erholungswert hat. Das kann so nicht sein.
Ich verstehe nicht, warum du dich über *ungelegte Eier* so aufregst.
Hast du am Wochenende nicht frei? Oder andere FREI-Tage?

Nun lass deinen Chef erstmal prüfen.
Ihr seid nur 2 AN +Chef?

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

https://www.alg-i.de/kurzarbeit/urlaub-bei-kurzarbeit.html

Hier steht einiges dazu.

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