Guten Abend zusammen,
ich arbeite in Teilzeit (28 Stunden/Woche) im medizinischem Bereich, die tägliche Arbeitszeit beträgt 8,75 Stunden an verschiedenen Tagen in der Woche, wobei jeder Wochentag als Arbeitstag zählt.
Nun kommt es dazu, dass die genommenen Urlaubstage mit 5,6 Stunden berechnet werden. (28/5=5,6)
Somit entsteht natürlich eine Diskrepanz zwischen der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit von 8,75 Stunden zur verrechneten Zeit von 5,6 Stunden. Diese Diskrepanz fließt dann als Minus in das Arbeitszeitkonto ein.
Nun habe ich mehrfach gelesen, dass Urlaubstage mit 8 Stunden berechnet werden müssen.
Was ist nun rechtens und wo kann man dieses entsprechend nachlesen?
-- Editiert von tepnor am 11.12.2021 21:14
Urlaub und daraus resultierende Minusstunden bei Teilzeit?
11. Dezember 2021
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Frage vom 11. Dezember 2021 | 20:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub und daraus resultierende Minusstunden bei Teilzeit?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (107618 Beiträge, 38050x hilfreich)
Gilt hier ein Tarifvertrag?
Was konkret findet sich in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema?
Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt: Urlaub kann nur für den ganzen Tag genommen werden (§ 7 Abs.2 BUrlG).
Davon gibt es 2 "Ausnahmen": Heiligabend und Silvester. Das ist zwar auch nicht rechtens, sofern es den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft, wird aber seit Jahrzehnten so praktiziert.
Urlaub, der über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gewährt wird, kann bei entsprechender Regelung im Arbeitsvertrag auch gestückelt genommen werden.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 21:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGilt hier ein Tarifvertrag? :
Ja, es gilt ein Tarifvertrag.
ZitatWas konkret findet sich in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema? :
Der Arbeitsvertrag liegt mir leider im Moment nicht vor.
-- Editiert von tepnor am 11.12.2021 21:18
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (107618 Beiträge, 38050x hilfreich)
Wenn Tarifverträge gelten, muss man schauen, denn diese können vom BUrlG abweichen.
#4
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 21:23
Von
Status: Wissender (15226 Beiträge, 5851x hilfreich)
Zitatdie tägliche Arbeitszeit beträgt 8,75 Stunden an verschiedenen Tagen in der Woche :
Wenn du noch sagst, an wie vielen Tagen der Woche du arbeitest, werden wir vll. weiterkommen.
3 Wochentage geht sich nicht aus mit der Angabe 28 Wochenstunden und 4 Wochentage passt nicht zusammen mit 8,75 h pro Tag.
Urlaubstage sind so zu rechnen, als ob du gearbeitet hättest - ein Minus kann es da nicht geben; insofern geht deine Vermutung in die richtige Richtung, gleichwohl trifft nicht zu, dass U-Tage mit 8 h zu rechnen wären.
Der Fehler liegt in der Annahme und Anwendung eines Wochendurchschnitts.
#5
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 21:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn du noch sagst, an wie vielen Tagen der Woche du arbeitest :
Das ist stets unterschiedlich, ich bin im Nachtdienst tätig, da können es schonmal bis zu 9 Nachtdienste am Stück sein, durch Ausgleich mit entsprechenden Freitagen.
Die wöchentlichen Arbeitsstunden werden "flexibel" auf den Monat verteilt.
#6
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 21:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn Tarifverträge gelten, muss man schauen, denn diese können vom BUrlG abweichen. :
Im Tarifvertrag ist u.a. dieses verankert:
"Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage."
So erklären sich wohl die 5,6 Stunden.
28/5=5,6
-- Editiert von tepnor am 11.12.2021 21:46
#7
Antwort vom 12. Dezember 2021 | 08:52
Von
Status: Wissender (15226 Beiträge, 5851x hilfreich)
ZitatDie wöchentlichen Arbeitsstunden werden "flexibel" auf den Monat verteilt. :
... aber wie? Ich vermute, dass es monatlich einen Schichtplan geben wird, damit du weißt, wann zu arbeiten ist und wann frei.
Dann ist dieser Schichtplan die Grundlage dafür, für wann du überhaupt Urlaub beantragen musst.
Schwierig/ungewiss wird es dann, wenn du für Zeiten Urlaub beantragst, für die es noch keine Pläne gibt. Dann müsste sozusagen fiktiv ein Einsatzplan unterlegt werden.
(Es wäre günstiger für dich, wenn du nach einem Zeitschema arbeiten würdest, oder es zu wiederkehrenden Rhythmen käme.)
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