Urlaub unter Vorbehalt genehmigen?

21. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)
Urlaub unter Vorbehalt genehmigen?

Hallo,

bei uns in der Firma haben alle Mitarbeiter Ihren Jahresurlaub geplant. Jetzt hat der Chef folgendes unter den Urlaubsanträgen geschrieben:

"Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage wird der Urlaub unter Vorbehalt genehmigt".

Darf oder Kann der das?

Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... schreiben kann er, was er mag. Die andere Frage wird sein, wenn er versucht, den Urlaub zu widerrufen. Ich glaube nicht, dass ein Arbeitsrichter da mitspielen wird.
Bedingten Urlaub kann man nicht buchen.

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

was meinst du mit "Bedingten Urlaub kann man nicht buchen."?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Andere Formulierung:
Sie können ja auch nicht Ihren Urlaub im Reisebüro unter dem Vorbehalt buchen: Wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht plötzlich zurückzieht.

Bewilligt ist bewilligt. Die schriftliche Anmerkung schätze ich wie blaubär ein.

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#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

alles klar. ich habe verstanden. danke für die info!

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#5
 Von 
hennih
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Urlaub unter Vorbehalt zu genehmigen ist grundsätzlich nicht zulässig!
Einmal genehmigt, kann der AG nur noch im NOTFALL den Urlaub canceln. Und den Notfall muss er nachweisen können! Und dann hat er auch die anfallenden Kosten für z. B. Reiserücktritte zu zahlen. Sprich mal mit Deiner Gewerkschaft darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Frage ist doch, was meint der AG. Vielleicht befürchtet er, dass er Kündigungen aussprechen muss und die AN dann schon "mehr Urlaub genommen haben, wie ihnen zugestanden hätte". Einfach mal nachhaken, was er damit gemeint hat.

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Bewilligt ist bewilligt.


Er hat ja eben nicht bewilligt, und das eindeutig, daraus kann man kein "Bewilligt" lesen. Er verweigert den Urlaub zu bewilligen und redet sich raus. Ich denke mal man sollte eine "eindeutige" Regelung verlangen. das ist einfacher als hinterher ein paar tausend Euro Stornokosten zu riskieren.

Aber "Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage" kann man davon ausgehen das der erste der aufsteht auch der erste ist der geht.
Daher sollte man "Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage" dieser Firma wohl das Geld für den Urlaub sparen...

Auf https://www.unternehmensregister.de kann man viele Bilanzen vieler Firmen kostenlos ansehen - ich kenn auch einen der bei 1/4 Mio Gewinn seit Jahren jammer was das Zeug hält

K.




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"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

-- Editiert am 22.03.2009 19:57

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#8
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Nein ich habe keine Angst, eher mein Chef. Der hat Angst, dass ich evtl. gehe. Also der Chef hat die Anträge unterschrieben und somit genehmigt. So wie ich verstanden habe, ist seine Hinweis nichtig.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

So ist es.

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