Hab mit meinem Chef abgemacht, dass ich ihn bevor ich einen Urlaub
buche, nochmals frage, ob das Ok ist. Dies wegen der aktuell nicht vorhersehbaren Corona-Situation.
Nun hab ich ihn gefragt und er hat wörtlich folgendes gemeint: "Ok, buche, mit dem Vorbehalt, dass wenn die Firma dich braucht, kannst du nicht gehen."
Auf die Frage, wer die Kosten für den allfällig nicht antretbaren Urlaub trägt, komnte er mir keine Antwort geben.
Wie sieht das jetzt rechtlich mit den Kosten aus, wenn ich buche und dann doch nicht gehen kann?
Standort: Schweiz
-- Editiert von go541819-91 am 21.03.2020 11:36
Urlaub unter Vorbehalt genehmigt...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Frag bitte im Schweizer ForumZitatStandort: Schweiz :
Ok, danke hab ich gemacht. Wie sähe das in Deutschland aus?
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Ein Auszug aus Arbeitsrechte:
Kurz & knapp: Urlaub streichen durch den Arbeitgeber
Darf der Chef einfach so Urlaub streichen?
Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur streichen, wenn dies mit der Zustimmung des Angestellten geschieht oder ein Notfall vorliegt.
Was gilt in diesem Fall als Notfall?
Um wegen eines Notfalls Urlaub streichen zu können, muss eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen vorliegen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Produktion ins Stocken gerät, weil sehr viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit erkrankt sind.
Was, wenn ich den Urlaub bereits angetreten habe?
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie aus dem Urlaub zurückholt, nachdem Sie ihn bereits angetreten haben, muss er alle anfallenden Kosten übernehmen, die damit zusammenhängen.
Urlaub unter Vorbehalt genehmigen, ist keine Genehmigung. So etwas ist im deutschen Arbeitsrecht überhaupt nicht vorgesehen, dass so eine Genehmigung an eine Bedingung gebunden werden könnte.
Fangen wir doch mal am Anfang an; wie könnte dann die Genehmigung überhaupt beweisen?
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