Urlaub unter Vorbehalt genehmigt...

21. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541819-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub unter Vorbehalt genehmigt...

Hab mit meinem Chef abgemacht, dass ich ihn bevor ich einen Urlaub buche, nochmals frage, ob das Ok ist. Dies wegen der aktuell nicht vorhersehbaren Corona-Situation.

Nun hab ich ihn gefragt und er hat wörtlich folgendes gemeint: "Ok, buche, mit dem Vorbehalt, dass wenn die Firma dich braucht, kannst du nicht gehen."

Auf die Frage, wer die Kosten für den allfällig nicht antretbaren Urlaub trägt, komnte er mir keine Antwort geben.

Wie sieht das jetzt rechtlich mit den Kosten aus, wenn ich buche und dann doch nicht gehen kann?

Standort: Schweiz

-- Editiert von go541819-91 am 21.03.2020 11:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go541819-91):
Standort: Schweiz
Frag bitte im Schweizer Forum

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go541819-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke hab ich gemacht. Wie sähe das in Deutschland aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Ein Auszug aus Arbeitsrechte:

Kurz & knapp: Urlaub streichen durch den Arbeitgeber
Darf der Chef einfach so Urlaub streichen?
Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur streichen, wenn dies mit der Zustimmung des Angestellten geschieht oder ein Notfall vorliegt.

Was gilt in diesem Fall als Notfall?
Um wegen eines Notfalls Urlaub streichen zu können, muss eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen vorliegen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Produktion ins Stocken gerät, weil sehr viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit erkrankt sind.

Was, wenn ich den Urlaub bereits angetreten habe?
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie aus dem Urlaub zurückholt, nachdem Sie ihn bereits angetreten haben, muss er alle anfallenden Kosten übernehmen, die damit zusammenhängen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Urlaub unter Vorbehalt genehmigen, ist keine Genehmigung. So etwas ist im deutschen Arbeitsrecht überhaupt nicht vorgesehen, dass so eine Genehmigung an eine Bedingung gebunden werden könnte.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Fangen wir doch mal am Anfang an; wie könnte dann die Genehmigung überhaupt beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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