Hallo an alle,
ich habe eine Frage. Kann man den Urlaub v. letzten Jahr auf dieses Jahr übertragen (krankheitsbedingt)?
Die Personalabteilung sagte -ja, es geht, bis Ende September möglich, bestätigt es aber nicht offiziell. Hat jemand infos dazu, wie lange der Anspruch besteht und/oder ob Auszahlung möglich ist? Aber vor allem, ob man noch den alten Urlaub nehmen kann?
Gruß
H.
Urlaub v. letzten Jahr krankheitsbedingt auf dieses Jahr übertragen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein bisschen Vertrauen in die Personalabteilung solltest du schon haben, wenn du nicht permanent schlechte Erfahrungen damit gemacht hast. Ja, die Auskunft stimmt. Nach dem BUrlG kann Urlaub ohnehin bis Ende März des Folgejahres übertragen werden und dann in besonderen Fällen durchaus noch länger - das ist i.d.R. im TV geregelt. Bis September kenne ich aus dem ÖD.
Aber schaden kann es nicht, wenn du eine Gesprächsnotiz fertigst, Inhalt plus Datum und Auskunftsperson.
-- Editiert von blaubär+ am 29.04.2015 07:37
Ausbezahlt werden kann der Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Zitat:§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
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Vielen Dank, blaubär! Viele nützliche Infos in einem Beitrag.
Vertrauen, na ja, schlechte Erfahrungen.
Vielen Dank nochmals.
H.
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