Urlaub v. letzten Jahr krankheitsbedingt auf dieses Jahr übertragen?

29. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)
Urlaub v. letzten Jahr krankheitsbedingt auf dieses Jahr übertragen?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage. Kann man den Urlaub v. letzten Jahr auf dieses Jahr übertragen (krankheitsbedingt)?
Die Personalabteilung sagte -ja, es geht, bis Ende September möglich, bestätigt es aber nicht offiziell. Hat jemand infos dazu, wie lange der Anspruch besteht und/oder ob Auszahlung möglich ist? Aber vor allem, ob man noch den alten Urlaub nehmen kann?

Gruß

H.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ein bisschen Vertrauen in die Personalabteilung solltest du schon haben, wenn du nicht permanent schlechte Erfahrungen damit gemacht hast. Ja, die Auskunft stimmt. Nach dem BUrlG kann Urlaub ohnehin bis Ende März des Folgejahres übertragen werden und dann in besonderen Fällen durchaus noch länger - das ist i.d.R. im TV geregelt. Bis September kenne ich aus dem ÖD.
Aber schaden kann es nicht, wenn du eine Gesprächsnotiz fertigst, Inhalt plus Datum und Auskunftsperson.

-- Editiert von blaubär+ am 29.04.2015 07:37

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ausbezahlt werden kann der Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zitat:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank, blaubär! Viele nützliche Infos in einem Beitrag.

Vertrauen, na ja, schlechte Erfahrungen.

Vielen Dank nochmals.

H.

2x Hilfreiche Antwort

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