Urlaub verfällt nach Verlängerung eines befristetes Arbeitsvertrages

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
cestyx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub verfällt nach Verlängerung eines befristetes Arbeitsvertrages

Guten Tag,

Ich entschuldige mich für die Fehler, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.
Ich schreibe meine Doktorarbeit an der Universität (Max-Planck Institut) und hatte seit 2014 und bis zum 31.08.2017 ein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Institut, mit 20 Urlaubstagen pro Jahr. Ich hatte sogar ungefähr 30 Urlaubstage, die ich noch nicht genommen hatte, da wir Urlaubstage vom vorherigen Jahr, die nicht genommen wurden, noch nehmen dürfen. Ich dürfte vor dem 31.08.2017 kein Urlaub nehmen, weil ich meine Doktorarbeit schreiben sollte. Mein Vertrag sollte dann verlängert werden. Mein neuer Vertrag im selben Institut fängt erst am 06.09.2017 (bis 2018) und nicht am 01.09.2017. Mir wurde jetzt gesagt, dass ich wegen der Unterbrechung (01.07-06-07) jetzt nur 8 Urlaubstage mehr habe (weil ich in 2017 noch 4 Monaten im Institut arbeite), und das alle Tage, die ich noch nicht genommen hatte, verfallen.
Was kann ich jetzt machen? Ist das alles legal? Wenn ja, kann ein Urlaubsentgelt troztdem bezahlt werden?

Danke für Ihre Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternwald
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Dein Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht Dir gegenüber, aber Du musst darauf achten, dass Du Deinen Urlaub beantragst und auch nimmst.
Wenn Du aber sagst, Du willst lieber Deine Doktorabeit schreiben, so kannst Du das doch auch im Urlaub machen, oder was für Tätigkeiten führst Du im Institut durch? Urlaubstage verfallen, wenn sie innerhalb einer gewissen Zeit nicht genommen werden, also Übertragung aufs nächste Jahr wird schwierig, weil soweit ich weiss spätestens im April der Anspruch verfällt.
Also Du musst einen Urlaubsantrag stellen und dann zusehen, dass er bewilligt wird.
Unsere DoktorandInnen haben fast alle Urlaub beantragt oder zumindest einen Teil davon genommen.
Die Uni muss ihn Dir gewähren! Das ist Gesetz.

-- Editiert von Sternwald am 08.09.2017 12:58

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#2
 Von 
cestyx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sternwald):
Dein Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht Dir gegenüber, aber Du musst darauf achten, dass Du Deinen Urlaub beantragst und auch nimmst.
Wenn Du aber sagst, Du willst lieber Deine Doktorabeit schreiben, so kannst Du das doch auch im Urlaub machen, oder was für Tätigkeiten führst Du im Institut durch? Urlaubstage verfallen, wenn sie innerhalb einer gewissen Zeit nicht genommen werden, also Übertragung aufs nächste Jahr wird schwierig, weil soweit ich weiss spätestens im April der Anspruch verfällt.
Also Du musst einen Urlaubsantrag stellen und dann zusehen, dass er bewilligt wird.
Unsere DoktorandInnen haben fast alle Urlaub beantragt oder zumindest einen Teil davon genommen.
Die Uni muss ihn Dir gewähren! Das ist Gesetz.

-- Editiert von Sternwald am 08.09.2017 12:58


Danke für Ihre Antwort. Die Urlaub möchte ich gerne nehmen. Mir wurde vor dem Sommer aber gesagt, ich solle die Urlaub erst im September nehmen, da ich am Institut im Sommer benötigt bin. Mein Arbeitsvertrag sollte im Septembre verlängert werden, ich habe also keine Urlaub im Sommer genommen und wartete auf September. Im September ist aber die Urlaub verfällt, da es eine Unterbrechung im Arbeitsvertrag gab.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Selbst wenn die Ansicht des AG richtig ist, dass Sie den Urlaub in dem neuen befristeten Vertrag nicht mehr in Natur nehmen können, weil die zeitliche Unterbrechung sozusagen zu zwei verschiedenen Arbeitsverhältnissen führt, muss allerdings für den alten Vertrag zumindest der Urlaubsanspruch vom 01.01. bis 31.08. abgegolten werden.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Verfallen kann der Urlaub eigentlich nicht.
Technisch gesehen endete also der eine Vertrag am 31.08.2017.
Und da der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden durfte, muss er doch ausbezahlt werden. Eigentlich ganz einfach. Siehe BUrlG

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
.....
.....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


Was ich nicht verstehe: Wieso du dann einen neuen Vertrag mit 1 Woche Unterbrechung bekommst - das mag spezifisch für Unis sein. ABE:. Deine Zeitangaben in dem Satz "Mir wurde jetzt gesagt, dass ich wegen der Unterbrechung (01.07-06-07) ... " sind für mich nicht schlüssig aus dem Text - Schreibfehler??

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von cestyx):
mit 20 Urlaubstagen pro Jahr.


Allein das wundert mich. Wie begründet sich der Anspruch; keine 5 Tage-Woche? Ich nehme an, dass der TV-L gilt?

Ansonsten mit der Personalabteilung sprechen, dass der Urlaub noch gewährt wird oder eben abzugelten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

@retels Allein das wundert mich.
Was ist an 20 U-Tagen verwunderlich? Auch bei einer 5-Tage-Woche? Eigentlich doch der Normalfall.

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