Ich habe zum 31.12. einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ab dem 01.10. erfolgt eine unwiderrufliche Freistellung der genaue Wortlaut ist
"unter Anrechnung etwaiger noch offener Urlaubsansprüche, die damit erledigt sind"
Nun habe ich Stand heute noch einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen und wollte einen Teil davon durchaus noch nehmen (nicht einmal alles, aber einzelne Tage zwischendurch mal).
Mein Chef will mir das verweigern mit dem Hinweis, dass der Urlaub ja mit der Freistellung in den letzten 3 Monaten abgegolten sei und er befürchte, ich würde sonst keine vollständige Übergabe mehr zustande bringen.
Darf er das?
Theoretisch könnte ich doch sogar meinen ganzen Jahresurlaub noch verprassen, und die Abgeltungsklausel soll doch den AG nur davor schützen, mir verbleibenden Urlaub auszahlen zu müssen, oder?
Urlaub vor Freistellung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Der Vertrag trifft eine Regelung für die Zukunft und m.E. bindet er dich nicht für die Zeit davor bzw. bis dahin. Will sagen: du bleibst Herr deiner Urlaubsgestaltung und die Klausel gilt nur für etwaig dann noch vorhandenen Urlaub.
Allerdings kann AB Urlaubswünsche verweigern, wenn betriebliche Belange dagegen stehen - ob der Hinweis auf die erforderliche Übergabe dafür langt, weiß ich nicht einzuschätzen.
Der Vertrag trifft eine Regelung für die Zukunft und m.E. bindet er dich nicht für die Zeit davor bzw. bis dahin. Will sagen: du bleibst Herr deiner Urlaubsgestaltung und die Klausel gilt nur für etwaig dann noch vorhandenen Urlaub.
Allerdings kann AB Urlaubswünsche verweigern, wenn betriebliche Belange dagegen stehen - ob der Hinweis auf die erforderliche Übergabe dafür langt, weiß ich nicht einzuschätzen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten