Urlaub vor Freistellung?

17. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.01.2021 17:08:10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub vor Freistellung?

Ich habe zum 31.12. einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ab dem 01.10. erfolgt eine unwiderrufliche Freistellung der genaue Wortlaut ist
"unter Anrechnung etwaiger noch offener Urlaubsansprüche, die damit erledigt sind"

Nun habe ich Stand heute noch einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen und wollte einen Teil davon durchaus noch nehmen (nicht einmal alles, aber einzelne Tage zwischendurch mal).

Mein Chef will mir das verweigern mit dem Hinweis, dass der Urlaub ja mit der Freistellung in den letzten 3 Monaten abgegolten sei und er befürchte, ich würde sonst keine vollständige Übergabe mehr zustande bringen.
Darf er das?

Theoretisch könnte ich doch sogar meinen ganzen Jahresurlaub noch verprassen, und die Abgeltungsklausel soll doch den AG nur davor schützen, mir verbleibenden Urlaub auszahlen zu müssen, oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Der Vertrag trifft eine Regelung für die Zukunft und m.E. bindet er dich nicht für die Zeit davor bzw. bis dahin. Will sagen: du bleibst Herr deiner Urlaubsgestaltung und die Klausel gilt nur für etwaig dann noch vorhandenen Urlaub.
Allerdings kann AB Urlaubswünsche verweigern, wenn betriebliche Belange dagegen stehen - ob der Hinweis auf die erforderliche Übergabe dafür langt, weiß ich nicht einzuschätzen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Der Vertrag trifft eine Regelung für die Zukunft und m.E. bindet er dich nicht für die Zeit davor bzw. bis dahin. Will sagen: du bleibst Herr deiner Urlaubsgestaltung und die Klausel gilt nur für etwaig dann noch vorhandenen Urlaub.
Allerdings kann AB Urlaubswünsche verweigern, wenn betriebliche Belange dagegen stehen - ob der Hinweis auf die erforderliche Übergabe dafür langt, weiß ich nicht einzuschätzen.

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