Hallo,
Ich bin noch bis Ende September krankgeschrieben.
Im Juli wollen wir ins Ausland in den Urlaub, haben schon Monate vor Eintreten der AU gebucht.
Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, wann und wohin ich in den Urlaub fliege?
Der pkv und der zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung habe ich schon Bescheid gegeben.
Aber was muss der Arbeitgeber wissen?
Danke!
-- Editiert von Beech am 27.05.2022 18:02
Urlaub während Au - Arbeitgeber informieren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Urlaub als Erholungsurlaub im arbeitsrechtlichen Sinn und AU vertragen sich nicht; wenn du arbeitsunfähig bist, wird der Urlaub dir wieder gutgeschrieben. Insofern wirst du den AG schon auch informieren wollen, denke ich. AU und Verreisen schließen sich nicht unbedingt aus, allerdings sollte dein Arzt sein Okay geben zu der Reise. Ggf. muss ja auch die Behandlung im Ausland sichergestellt sein.
ZitatAber was muss der Arbeitgeber wissen? :
Nichts - AU ist AU.
ZitatDer pkv und der zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung habe ich schon Bescheid gegeben. :
Ich vermisse da den wichtigsten, den behandelnden Arzt.
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Der ist aber aus arbeitsrechtlicher Sicht irrelevant. Kein Gesetz verbietet einem Mitarbeiter, der AU ist, ins Ausland zu reisen.ZitatIch vermisse da den wichtigsten, den behandelnden Arzt. :
Zur PKV:
Wenn im Ausland die medizinische Versorgung entsprechend der AU sichergestellt ist, kann der TE auch AU ins Ausland reisen. Eine Meldung an die PKV und deren Zustimmung ist notwendig, wenn man evtl. Behandlungen im Ausland durch die PKV bezahlt bekommen möchte.
Der Arzt ist auf meiner Seite. Medizinisch spricht nichts gegen eine Reise.
Und heilbehandlungen wird es kn der Zeit auch keine geben.
ZitatDer ist aber aus arbeitsrechtlicher Sicht irrelevant. :
Der ist sogar sehr relevant, denn der legt u.a. fest, ob das Geplante der Genesung hinderlich ist.
Der Arzt hat dich jetzt schon ununterbrochen 4 Monate arbeitsunfähig geschrieben? Sozusagen am Stück?ZitatIch bin noch bis Ende September krankgeschrieben. :
ZitatDer Arzt hat dich jetzt schon ununterbrochen 4 Monate arbeitsunfähig geschrieben? Sozusagen am Stück? :
Korrekt. Es liegt an der Kombination meiner Berufstätigkeit und den medizinischen bzw gesetzlichen Anforderungen daran. Ohne medizinische Tauglichkeit darf ich im Beruf nicht arbeiten. Ergo arbeitsunfähig bis die Berufsunfähigkeit in ein paar Monaten endgültig bestätigt ist.
Oft genug wird jedoch eine "Genehmigung" vergessen. Es muss die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden:
"Urlaub während Krankschreibung: Reise ohne Zustimmung
Um eine Ablehnung zu vermeiden, könnte der Gedanke aufkommen, ohne Genehmigung der Krankenkasse die Reise anzutreten. Es ist jedoch sehr riskant, auf eine Genehmigung zu verzichten. Erlangen die Krankenkassen Kenntnis von einem nicht im Vorfeld genehmigten Auslandsaufenthalt, wird mindestens für diesen Zeitraum kein Krankengeld gezahlt. Auch können sich durch fehlende Nachweise der Arbeitsunfähigkeit Auswirkungen auf den weiteren Krankengeldanspruch und dadurch sogar auf den Versicherungsschutz ergeben, weil die Mitgliedschaft nicht mehr durch den Krankengeldbezug aufrechterhalten bleibt."
Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/auslandsaufenthalt-krankengeldanspruch-bei-urlaubsreise_242_173994.html
Interessant ist auch die Aussage auf der Seite zum Thema Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Und? Wo finde ich dazu den Zusammenhang zum Arbeitsrecht?ZitatDer ist sogar sehr relevant, denn der legt u.a. fest, ob das Geplante der Genesung hinderlich ist. :
ZitatUnd? Wo finde ich dazu den Zusammenhang zum Arbeitsrecht? :
Jetzt tu nicht so ... das ist Deiner unwürdig ...
Es ist ja gar nicht so einfach. Im Vordergrund steht ob der Urlaub deiner Genesung fördert oder beschleunigt. Sieht das der Arzt so und könnte er das eventuell beschleunigen dann steht dem Urlaub nichts im Wege. Der AG oder die Krankenkasse müssen auch nichts davon erfahren. Wobei bei der Krankenkasse gilt das nur für EU-Ausland. Dass man zu der üblichen Geschäftszeiten für den AG erreichbar sein muss, versteht sich von selbst.
ZitatIm Vordergrund steht ob der Urlaub deiner Genesung fördert oder beschleunigt. :
Wie kommt an denn auf den Unfug?
Das einzige was relevant ist, dass der Urlaub die Genesung nicht behindert.
ZitatDass man zu der üblichen Geschäftszeiten für den AG erreichbar sein muss, versteht sich von selbst. :
Noch mehr Unfug.
Wenn man AU ist, muss man zu der üblichen Geschäftszeiten für niemanden erreichbar sein - das nicht zu Verfügung stehen ist der Grundsatz der AU ...
Vom Grundsatz her habe ich spontan hieran denken müssen!ZitatAber was muss der Arbeitgeber wissen? :
Auch wenn hier ...
... sicherlich andere Voraussetzungen vorliegen, würde ich zumindest Rücksprache mit dem ArbG halten.ZitatEs liegt an der Kombination meiner Berufstätigkeit und den medizinischen bzw gesetzlichen Anforderungen daran. :
taxpert
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