Ich habe eine Beschäftigte, die ich betriebsbedingt zum 31.08.2020 kündigen musste wegen Geschäftsaufgabe. Das heißt eine Beschäftigung ist nun nicht mehr möglich. Urlaub möchte ich bis August nicht auszahlen. Kann ich von ihr verlangen, dass sie auf jeden Fall den anteiligen Urlaub bis 31.08.2020 nimmt?
Urlaub während Kündigungsfrist
5. April 2020
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Frage vom 5. April 2020 | 08:27
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub während Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 5. April 2020 | 08:55
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
ZitatIch habe eine Beschäftigte, die ich betriebsbedingt zum 31.08.2020 kündigen musste wegen Geschäftsaufgabe. Das heißt eine Beschäftigung ist nun nicht mehr möglich. Urlaub möchte ich bis August nicht auszahlen. Kann ich von ihr verlangen, dass sie auf jeden Fall den anteiligen Urlaub bis 31.08.2020 nimmt? :
Das kommt darauf an. Ist ein späterer Urlaub schon genehmigt oder anderweitig festgelegt worden?
Sollte die Angestellte den Urlaub schon verplant haben, wird es schwieriger. Insgesamt könnte es sich aber auch als Bumerang erweisen, rein theoretisch stünde der Angestellten vermutlich der komplette Jahresurlaub zu. Dass sie diesen schon genommen hat, muss sie dem nachfolgenden Arbeitgeber auf Nachfrage erklären. Sollte sie aber eine längere Zeit arbeitslos sein, würde das der Angestellten recht egal sein. Wenn bei Ihnen keine Nacharbeiten mehr notwendig sind, für die Sie die Angestellte einsetzen wollen, spielt diese Gefahr für Sie keine Rolle. Sie können aber maximal nur von der Angestellten verlangen, dass sie den anteiligen Urlaub nimmt.
-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 05.04.2020 08:56
#2
Antwort vom 5. April 2020 | 09:01
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Sie können auch verlangen, dass Sie den gesamten restlichen Urlaub nimmt. Stellen Sie die Beschäftigte doch einfach frei.ZitatKann ich von ihr verlangen, dass sie auf jeden Fall den anteiligen Urlaub bis 31.08.2020 nimmt? :
Zitat:
Mit Bezug auf unsere Kündigung ung vom yy.yy.yyyy, mit der wir das Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx gekündigt haben, stellen wir Sie ab sofort bis zum xx.xx.xxxx unwiderruflich unter Anrechnung auf offene Urlaubs- und Resturlaubsansprüche von der Arbeit frei.
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#3
Antwort vom 5. April 2020 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119560 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatKann ich von ihr verlangen, dass sie auf jeden Fall den anteiligen Urlaub bis 31.08.2020 nimmt? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Und da sehe ich hier eine gewisse Problematik dem Arbeitnehmer den Urlaub aufzuzwingen, wenn er nicht kooperieren will.
Spontan fielen mit da nur die Freistellung und der Betriebsurlaub ein. Wobei Betriebsurlaub hier wohl ausfallen dürfte.
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