Bei uns wird heiß diskutiert, wie bei einer Mischung von Urlaub und Kurzarbeit die Arbeitszeit
zu berechnen ist.
1. Für einen Monat, der 20 Arbeitstage hat, wurden zwei Wochen Urlaub genehmigt. Der Arbeitgeber setzt jetzt
50% Kurzarbeit an. Bedeutet das, dass der Arbeitnehmer in diesem Monat überhaupt nicht arbeiten muss
und letztendlich 50% volles Gehalt und 50% Kurzarbeitergeld erhält?
2. Ein Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Woche soll zukünftig nur 25 Stunden wöchentlich arbeiten. An einem Tag
in der Woche hat er einen genehmigten Urlaubstag. Wird dieser Urlaubstag mit 8 Stunden in Abzug gebracht,
so dass er nur noch 17 Stunden, verteilt über vier Tage, erbringen muss?
3. Ist es zulässig, für einen ganzen Monat rückwirkend Kurzarbeit anzumelden und die zuviel geleisteten
Arbeitsstunden mit Verweis auf Überstundenverbot während Kurzarbeit zu kappen? Oder längst
genehmigten Urlaub im Nachhinein als Kurzarbeiterprozente auszuweisen?
Ein Hinweis auf offizielle Dokumente, die bei den Diskussionen helfen können, wäre großartig!
Im Voraus schon mal vielen Dank...
Urlaub während Kurzarbeit als Arbeitstage verrechnen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Offizielle Dokumente (und auch Erklär-Videos) gibt es z. B. online bei der Arbeitsagentur.
Zu 1: Das hängt davon ab, wie die Kurzarbeit in dem Unternehmen gestaltet wird. Wird die ersten beiden Wochen voll gearbeitet (während der Arbeitnehmer gerade Urlaub hat) und in den nächsten zwei Wochen der Betrieb geschlossen oder wird den ganzen Monat nur den halben Tag gearbeitet?
Zu 2: So ist es eigentlich nicht gedacht. Den Urlaubstag bekommt er voll bezahlt, soweit stimmen die 8 Stunden. Für die restlichen 4 Tage wird der Arbeitsausfall berechnet, der dann nach deiner Rechnung höher wäre als vorgesehen. Korrekt wären eher 20 zu leistende Stunden.
Zu 3.: Der Arbeitgeber hat bis zum Monatsletzten die Gelegenheit, für diesen Monat Kurzarbeit anzuzeigen, es geht also tatsächlich rückwirkend. Aber geleistete Arbeitsstunden sind geleistet, da wird nichts gekappt.
Man kann nicht seine Mannschaft wie gewohnt voll arbeiten lassen und trotzdem KuG beantragen, indem man Stunden 'verschwinden' lässt.
Guten Abend,
ich möchte mich da gerne einklinken, da ich den gleichen Fall habe. Ich verstehe allerdings nur Bahnhof.
Hier zu den Fakten:
- 50% Kurzarbeit
- reguläre Arbeitszeit 38,5 Stunden
- 2 Wochen Urlaub ab nächster Woche
Mein Arbeitgeber sagt mir, ich bekäme das gleiche Geld, als wenn ich arbeiten würde.
Online finde ich überall die Information, dass mein Urlaubsentgelt meinem regulären Verdienst entspricht.
Kann es mir jemand so erklären, dass ich es verstehe?
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@ Katrin Kat
Das hängt jetzt auch davon ab, wie eure Kurzarbeit gestaltet wird.
Variante A: Regulär 38,5 Stunden in der Woche, jetzt in der Kurzarbeit 19,25 Stunden in der Woche.
Du bekommst für die Zeit deines Urlaubs den vollen Lohn. Für die Wochen, in denen du arbeitest, erhältst du dann den halben Lohn und für die fehlenden Stunden das Kurzarbeitergeld (KuG, 60 % vom anteiligen Netto, wenn du keine Kinder hast). Wenn dein Arbeitgeber sagt, dass du das gleiche Geld erhältst, als wenn du arbeiten würdest, stockt er dir vermutlich das durch das KuG entfallende Einkommen auf.
Variante B: Ihr arbeitet weiterhin 38,5 Stunden die Woche, aber abwechselnd nur jede zweite. Du machst in Der Woche Urlaub, in der du zuhause bleiben müsstest. Dann bekommst du für die Arbeitswoche vollen Lohn und für die Urlaubswoche auch.
Varianten C, D und E gibt es sicherlich auch noch ...
-- Editiert von Stofferl am 24.03.2020 21:19
Zum einen hab ich mich direkt vertan. Kurzarbeit = 60%...
Es scheint sich eher um die 1. Variante zu handeln.
Vom AG wird nichts aufgestockt. Man rät mir ab, Urlaub zu nehmen, da Urlaubstage futsch (Reise findet ja nun nicht statt) + gekürztes Einkommen.
Wer rät dir das ab? Die Urlaubstage bekommst du genauso vergütet wie zu jeder anderen Zeit, also nix gekürztes Einkommen.
Wenn dein Arbeitgeber nicht aufstockt aber dennoch der Meinung ist, dass du trotz Kurzarbeit genauso viel verdienst wie sonst auch, dann frag' ihn mal, wie das funktioniert
Hallo Stofferl,
herzlichen Dank für Deine Antworten, aber einiges ist mir noch nicht klar:
1. Der Betrieb wird nicht geschlossen, KUG wird tw. in Höhe des genehmigten Urlaubs beantragt und exakt auf diese Tage konzentriert. Also rechtens, oder?
2. Wer einen ganzen Tag Urlaub mit 8 Stunden einsetzt, bekommt bei KA nur die auf diesen Tag entfallenden KA-Stunden angerechnet? Richtig verstanden?
3. Da setzt es bei mir aus. Wenn ich Urlaub habe, stehe ich meinem AG nicht zur Verfügung. Wenn er für diesen Monatsanteil KA anmeldet, hätte ich doch jede zumutbare, von der BA nachgewiesene Tätigkeit aufnehmen müssen?!?
-- Editiert von Unklar123123 am 24.03.2020 22:27
Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, hast du es nicht verstanden
Urlaub ist kein Arbeitsausfall. Für Urlaub gibt es kein Kurzarbeitergeld. Genauso verhält es sich mit dem Abbau von Überstunden.
Deswegen ist die BA auch so sehr daran interessiert, dass Arbeitnehmer erst einmal ihr 'Guthaben' verbrauchen.
Hallo Stofferl,
vielen Dank für Deine Antworten, ich habe mich sehr ungeschickt ausgedrückt. Es geht um die Frage, wie sich die Kurzarbeit bei tages- oder stundenbezogener Rechnung in Kombination mit Urlaub auswirkt. Zugrunde gelegt wird jeweils ein Monat mit 20 Arbeitstagen à 8 Stunden. 10 Tage Urlaub sind genehmigt, Kurzarbeit 50% wurde angemeldet.
1. Tageweise Arbeitseinsätze:
An den zehn Tagen, die gearbeitet werden müssten, wird Urlaub genommen. Der Arbeitnehmer bleibt den ganzen Monat zuhause, erhält für den Urlaub das volle Gehalt, für die restlichen 10 Tage 50% KUG.
2. Stundenweise Arbeitseinsätze:
An allen 20 Tagen müssen jeweils 4 Stunden gearbeitet werden. Die Bezahlung ist die gleiche wie unter 1., aber wie wird die restliche Arbeitszeit berechnet?
a. Der Urlaubsanspruch entstand in der 40-Std-Woche, entspricht also der jetzigen Monatsarbeitszeit von 80 Stunden, der Arbeitnehmer bleibt auch den ganzen Monat zuhause.
b. Der Urlaubsanspruch bezieht sich ausschließlich auf Tage, der Arbeitnehmer muss die letzten zwei Wochen halbtags am Arbeitsplatz erscheinen.
Es wäre schön, wenn Du mir diese Fragen noch einmal beantworten könntest.
Zitatfür die restlichen 10 Tage 50% KUG. :
Das ist jetzt (für mich) verwirrend ausgedrückt.
Also, der Monat hätte 4 Wochen. In den ersten 2 Wochen wird im Betrieb voll gearbeitet, in den beiden anderen ist der Betrieb geschlossen. Dann hat der Betrieb in dieser Zeit 100 % Ausfall. Das bedeutet, alle erhalten für die ersten zwei Wochen (anteilig) ihren vollen Lohn (egal, ob sie gearbeitet haben oder Urlaub hatten). Und für die Zeit des Ausfalls (anteilig) komplettes KuG.
Zu 2 (täglich 4 Stunden) :
Der Urlaubsanspruch wird nicht in Stunden berechnet, sondern in Tagen. Ein Anspruch von 2 Wochen Urlaub bleibt auch während der Kurzarbeit ein Anspruch von 2 Wochen. Der Arbeitnehmer kann dann nicht einfach 4 Wochen zuhause bleiben.
Der Arbeitnehmer macht also 2 Wochen Urlaub und erhält für diese Zeit die volle Lohnfortzahlung.
In den anderen beiden Wochen geht er täglich 4 Stunden arbeiten, die voll entlohnt werden. Die ausfallenden 4 Stunden gelten dann als Arbeitsausfall und werden durch das KuG aufgegefangen.
Hallo Stofferl,
vielen Dank für Deine ausgezeichnete Erklärung!
Es tut mir furchtbar leid, aber ich habe es immer noch nicht verstanden :-(
Ich habe auch 50% Kurzarbeit, bei einer 40 Stunden Woche.
Wenn ich nun in einem Monat, mit regulär 20 Arbeitstagen, 10 Tage Urlaub nehme, muss ich dann von den übrigen 10 Arbeitstagen noch 50% arbeiten oder wären das dann meine "Kurzarbeitstage"(da ich ja bereits 10 Tage mit 8 std voll bezahlt werde)?
Das geht aus den o.g. Antworten nicht hervor weil irgendwie immer etwas von 10 Urlaubstagen und Betrieb danach geschlossen geschrieben wird.
Danke für die Antworten
Meiner Recherche nach (wir haben auch Kurzarbeit) bleibt Urlaub einfach außen vor - also, bei 50% Kurzarbeit muss man an den Tagen, an denen man keinen Urlaub hat, 50% arbeiten.
So hat es uns auch unser Chef erklärt.
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