Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage betreffs meiner Urlaubsansprüche:
Seit dem 21.03. absolviere ich ein bezahltes Praktikum, welches bis zum 30.06. vorgesehen war. Dafür wurden mir 3/12 des Jahresurlaubs (5 Tage) gewährt wegen der Arbeit in den Monaten April, Mai und Juni. So weit, so gut.
Nun habe ich den Vertrag bis zum 29.07. verlängert. Trotz des ganzen Monats weiterer Arbeit sagte man mir in der Personalabteilung jedoch, mir stünde kein weiterer Urlaub
zu, da ich den Juli ja nicht voll arbeiten würde, sondern nur bis zum 29. . Aufgrund des Wochenendes ist es mir ja aber gar nicht möglich am 30. und 31.07. zu arbeiten...
Heißt das jetzt tatsächlich, dass ich in Summe der Dinge viereinhalb Monate gearbeitet habe, aber nur für drei Monate Urlaub bekommen kann?! Dass der März nicht "zählt" leuchtet mir ja noch ein, aber der gesamte Juli soll hinfällig sein?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Gruß, Lisa-Marie
Urlaub während bezahlten Praktikums
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



richtig ist, dass man nur für volle monate urlaubsanspruch erwirbt. ein missverständnis jedoch, dass das volle kalendermonate sein müssten. du hast vom 21.3. mit 21.7. vier volle monate gearbeitet mit entsprechendem u-anspruch
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Vielen Dank, blaubär+, das hilft mir schonmal weiter!
Kannst Du mir sagen, wo ich einen Beleg (Kann wohl nur der entsprechende Gesetzesauszug sein, was anderes ist vermutlich nicht handfest genug für die Personalabteilung, oder?) für diese richtige Regelung finde? Denn ich schätze, mich auf eigene Faust durch's ArbZG oder BGB zu wühlen, wäre trotz angefangenen Jurastudiums recht fruchtlos...
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.. das ist das burlg - bundesurlaubsgesetz -
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danke dir, hab da auch direkt das richtige gefunden. gibt sogar ein passendes bag-urteil in dem die definition ausgeführt ist, die du schon für einen "vollen monat" erklärt hattest. so sollte es mit dem urlaub wohl klappen, vielen dank für die schnelle hilfe!
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