Hallo zusammen,
mal angenommen: Eine Arbeitnehmerin ist schwanger und kann ihren Urlaub
aufgrund von vorzeitigem Beschäftigungsverbot nicht nehmen (21 Tage bleiben ihr für die Zeit nach der EZ erhalten). Im zweiten EZ Jahr wird sie wieder Schwanger und beendet die EZ vorzeitig (muss der Arbeitgeber ja hinnehmen). Sie würde die EZ gerne so weit vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dass sie ihre 21 Tage Resturlaub noch nehmen kann und während dieser Zeit volles Gehalt bekommt.
Kann der Arbeitgeber dies verweigern und den Urlaubsantrag ablehnen? So möchte er bezwecken, dass die EZ erst mit Beginn des neuen Mutterschutzes beendet wird und die Arbeitnehmerin durch den zusätzlichen Monat im wieder aktiven Vollzeitvertrag, den sie im Urlaub verbringt, nicht erneuter Anspruch auf Urlaubstage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. entsteht.
Danke und viele Grüße
-- Editiert von Nimmerland123 am 28.02.2019 20:24
-- Editiert von Nimmerland123 am 28.02.2019 20:24
Urlaub zwischen 2 Elternzeiten nehmen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein Urlaubsantrag ist ein Urlaubsantrag und der AG kann den wie jeden anderen ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Urlaubswünschen anderer AN.
Die Konstruktion der AN ist aber auch geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, den AG bluten zu lassen.
Es geht bei der Kontstruktion doch scheinbar darum, dass nur formal die EZ unterbrochen wird, um stattdessen Urlaub zu nehmen (also mehr Geld und weitere Ansprüche abzugreifen); die AN plant ja nicht mal, zwischen den EZ arbeiten zu gehen.
Dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN sind da schwer zu verargumentieren, weil die AN ja eh nicht da ist (entweder EZ oder Urlaub, aber keinesfalls im Unternehmen). Ich hab da aber zumindest großes Verständnis für den AG, das würde ich an seiner Stelle auch keinesfalls wollen.
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Angenommen der AG schlägt nun folgendes vor: AN möchte nach einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit (mit 3 Tagen/Woche) zurück kommen. Der Arbeitgeber bietet an, den Urlaub direkt im Anschluss an die EZ zu nehmen. Er sagt, dass sich die Urlaubstage aber aufgrund der TZ reduzieren, da man sonst aufgrund der 3-Tage-Woche deutlich mehr Urlaubswochen draus generieren könnte, als in Vollzeit. Sprich, bei Reduzierung der Arbeitstage kommt die AN auf die selbe Anzahl von Wochen. Jedoch ist der Wert ihres Gehaltes für diese Wochen nur TZ-Gehalt. Sprich, der Urlaub wäre dann rein finanziell viel weniger wert.
Ist das rechtens?
ZitatSprich, der Urlaub wäre dann rein finanziell viel weniger wert. :
Denn Sinn und Zweck von Erholungsurlaub nicht verstanden?
ZitatIst das rechtens? :
Ähh..... Natürlich, Du arbeitest doch weniger.
Zitat:ZitatSprich, der Urlaub wäre dann rein finanziell viel weniger wert. :
Denn Sinn und Zweck von Erholungsurlaub nicht verstanden?
ZitatIst das rechtens? :
Ähh..... Natürlich, Du arbeitest doch weniger.
Ja, aber die Urlaubstage kommen aus einer Zeit mit Vollzeitvertrag vor der Elternzeit. Hätte die AN den Urlaub während ihrer Vollzeit genommen, hätte sie in der Zeit ihr Vollzeitgehalt bekommen und nicht nur ihr TZ Gehalt für die selbe Anzahl von Wochen.
... du hast schon recht: Urlaubstage aus der Vollzeit dürfen nicht gekürzt werden.
Vorschlag für die angestrebte TZ: später beginnen lassen. Damit sollten alle zufrieden sein. Wenn schon der AG den Vorschlag macht, den Urlaub direkt im Anschluss an die EZ zu nehmen.
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