Urlaubanspruch - Wochenstunden

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
WeQ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubanspruch - Wochenstunden

Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage z.T. Urlaubsanspruch.
Wenn ich in meinem Vertrag sagen wir mal 24 Stunden Urlaubstage habe, werden diese dann anteilig bezahlt unabhängig davon wie viel Tage/Stunden pro Woche ich gearbeitet habe?
Ich arbeite auf Midi-Job-Basis und hatte unregelmäßige Arbeitszeiten, mal mehr gearbeitet und dann Überstunden abgebaut.
Mein Chef meint mir steht nur 1 Tag pro Monat zu, da ich ja nicht Vollzeit arbeite und keine 6 Tagewochen hatte bzw. 5 Tage, mal 2 gearbeitet habe.
Was sagt ihr? Interessant wäre auch das dazugehörige Gesetz...
Vielen Dank schon mal für die Hilfe. LG, WeQ

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich bezweifel, dass in Ihrem Vertrag irgendetwas von "24 Stunden Urlaubstagen" steht. Was steht da wortwörtlich?

Geregelt ist der Urlaub im Bundesurlaubsgesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WeQ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo altona01,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Im Vertrag steht: "Die Angestellte hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 24 Arbeitstagen im Kalenderjahr - ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17421 Beiträge, 6484x hilfreich)

Wenn du so unregelmäßig arbeitest, mal einen Tag in der Woche mal zwei, drei, vier oder fünf, dann wird es wirklich schwierig mit einer einfachen Antwort. Die Lösung besteht darin zusammenzurechnen, wie viel Tage du insgesamt im Jahr gearbeitet hast und diese Zahl dann ins Verhältnis zu setzen zur gesamten Tageszahl eines Vollzeitbeschäftigten. Dieses Verhältnis bestimmt dann deinen Urlaubsanspruch

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

24 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche sind 2 Tage Urlaub pro Monat

Wenn man im Durchschnitt nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat man entsprechend nur 1 Urlaubstag pro Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

24 Tage bei einer 6-Tagewoche sind 4 Wochen Urlaub.
Als Teilzeitarbeitnehmer hat man den gleichen Urlaubsanspruch von 4 Wochen.
Wieviele Tage Sie da einsetzen müssen ist doch völlig egal, das Ergebnis ist dasselbe.
Dann beantragen Sie eben wie vom AG gerechnet 3 Tage Urlaub für eine Woche.
Ich finde, da ist gar nichts weiter zu rechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WeQ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe mich nur etwas gewundert, weil ich auch bei 450€ Jobs die zwei Tage pro Monat hatte, daher meine Verwunderung, wieso jeder Tag aufgerechnet wird. Bei mir kommt noch dazu, dass ich in einem Monat Überstunden gemacht habe und im nächsten dann entsprechend weniger gearbeitet habe. Da wäre die Rechnung wie viele Tage pro Woche ich gearbeitet habe ja zugunsten des AG's...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.632 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen