Hallo,
das Unternehmen in dem ich beschäftigt bin hat leider am 24.05. einen Insolvenzantrag gestellt. Gehalt wird ab Mai 2017 somit nicht mehr bezahlt und es wird eine Geschäftsniederlegung zum 31.07. angestrebt. Betriebsbedingte Kündigungen sollen noch im Mai erfolgen.
Rahmenbedingungen:
- Nach meinem Kenntnisstand wurde das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet.
- Ich bin länger als ein halbes Jahr in dem Unternehmen beschäftigt.
- Ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich 9,5 Tage meines Urlaubsanspruchs in Anspruch genommen.
- Kündigt man selbst und scheidet in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen aus, hat man ja Anspruch auf die gesamten 30 Tage, statt nur auf die anteilig berechneten Tage.
- Auf eine Auszahlung des Resturlaubs brauche ich bei einer Insolvenz ja nicht zu hoffen da unrealistisch.
- Ich würde daher gerne meinen Urlaub so schnell wie möglich nehmen bevor der verfällt, da ich aktuell auch nur bei der Arbeit rumsitze und nichts mehr zu tun habe.
FRAGEN:
1. Gilt die oben beschriebene Regelung bzgl. des vollen Jahresanspruchs auch in dem Fall, dass mir durch den Insolvenzverwalter in dieser Woche noch betriebsbedingt gekündigt wird? Bzw. wieviel Urlaubsanspruch habe ich?
2. Habe ich definitiv einen Anspruch auf meinen Urlaub und muss mir dieser gewährt werden (voll oder anteilig)?
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare bereits im Vorraus.
-- Editier von Schaban am 29.05.2017 16:25
Urlaubs-Anspruch bei Insolvenz
29. Mai 2017
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Frage vom 29. Mai 2017 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubs-Anspruch bei Insolvenz
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#1
Antwort vom 30. Mai 2017 | 06:42
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Im BUrlG steht nichts davon, dass Insolvenz den U-Anspruch schmälert oder dass da eigene Regeln gelten.
Und jetzt?
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