Guten Abend
Ich habe mal eine Fragen wegen der Vergabe / Inanspruchnahme von Urlaubstagen.
Mein Arbeitgeber
Verlangt von mir, das ich meinen Urlaub für dieses Jahr verplane mindestens jedoch 20 Tage. Mir stehen für 2014 30 Tage zu. Wir machen keine Betriebsferien. Ich arbeite in einem 4 Sichtsystem (7 Tage Nacht, 2 Tage frei / 7 Tage Spät, 2 Tage frei / 7 Tage Früh 3 Tage frei) Deshalb muss ich meinen Urlaub gut Planen da wir auch Feiertags Arbeiten müssen und nur 1 Wochenende im Monat frei haben (wechsel von Früh auf Spät). Meine Frage, kann mein Arbeitgeber von mir verlagen das ich meinen Urlaub so weit voraus plane und wo könnte ich dies nachlesen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß Frank
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Urlaubs Verplanung dur Arbeitgeber
7. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2014 | 17:04
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubs Verplanung dur Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2014 | 20:22
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
Es ging mir eigentlich nur um den Zwang, also darf er Urlaub für planen aber ich muss diesen nicht nehmen. Wenn ein Kollege in dieser Zeit schon Urlaub hat ist mir klar das ich dann nicht auch noch Urlaub nehmen kann, irgend jemand muss ja arbeiten
Also kann er Anordnen aber ich entscheide letztendlich ob ich diesen nehme, richtig ?
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#3
Antwort vom 7. Januar 2014 | 20:36
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Ein Betrieb kann Regeln aufstellen, bis zu welchem Zeitpunkt Arbeitnehmer Urlaub einzureichen haben. Wenn er das für 20 von 30 Tagen verlangt, geht das durchaus in Ordnung. Falls vorhanden hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.
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