Hallo liebe Gemeinde,
folgender Fall:
Mal angenommen ein Mitarbeiter ist seit 2014 fest in einer Firma, mit wechselnden Arbeitsverträgen
Seit 2015 erhält er immer Urlaubs und Weihnachtsgeld in jeweils unterschiedlicher Höhe, da er bis 2017 in Ausbildung war.
Nun ist der Mitarbeiter seit November 2018 krank geschrieben und erhält somit Krankengeld.
Der AN bekommt im Juni anteilmäsig Urlaubsgeld.
Einmalzahlungen sind trotz Krankengeld i.O.
Sozialgesetzbuch §49 Abs. 1. 1
Nun steht in seinem Arbeitsvertrag
folgende Klausel:
Freiwilligkeitsvorbehalt:
Sofern der AG-zusätzlichen zu dem laufenden Grundgehalt- nicht zuvor vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen erbringt, erfolgt dies freiwillig und mit der Masgabe, dass auch bei wiederholter Zahlung ein Anspruch des Mitarbeiters nur auf die jeweils erhaltenen, nicht aber auf weitere Leistungen in der Zukunft ensteht.
Dies gilt nicht für Sonerzahlungen, die auf einer individuellen Vertragsabrede § 305 b BGB mit dem Mitarbeiter beruhren.
Urlaubsgeld kann ja zum Beispiel im Krankengeld nicht gezahlt werden, wenn die Klausel im AV an den Urlaubsantritt geknüpft ist.
Würde dem AN das volle Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zustehen ?
für diesen Beispielfall ist denk ich noch wichtig zu klären unter welchen Vorraussetzungen wird das Geld gezahlt. Und das fehlt laut diesem abschnitt im AV was zählt dann ?
Könnte das passen?
1. Sonderzahlungen mit Mischcharakter
Durch diese Zahlungen sollen vergangene Dienste, aber auch vergangene und zukünftige Betriebstreue belohnt werden.
Der klassische Fall einer solchen Sonderzahlung mit Mischcharakter liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich die Zahlung als freiwillig und jederzeit widerrufbar vorbehalten hat.
Urlaubs und Weihnachtsgeld im Krankenstand
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Worauf willst du hinaus? Mir scheint der Freiwilligkeitsvorbehalt doch eher eindeutig, oder?
Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist da ja, aber erstens fand eine betriebliche Übung statt. Jeder hat Urlaubsgeld voll bekommen!! Zudem muss ein Freiwilligkeitsvorbehalt falls er nicht zustande kommt an gewisse Punkte geknüpft sein (z.B. wird nicht gezahlt bei Umsatzeinbusen von 5% etc..)
Es geht hier nicht darum ob man ein Recht auf Urlaubsgeld bzw Weihnachtsgeld hat , sondern eher ob es ganz oder anteilig mäsig gezahlt wird....
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/// ... fand eine betriebliche Übung statt
Ich mach mal den advocatus diaboli
- zu einer betrieblichen Übung kommt es eben nicht, wenn die Freiwilligkeit auch bei wiederholten Zahlungen verankert ist.
- als Sachgrund mag auch gelten, dass Leute, die für längere Zeit nicht im Betrieb sind, ausgenommen werden.
Tatsache ist ja, dass die anderen MA volles Urlaubsgeld bekommen haben und ich eben nur anteilmäßig.
Und den Sachgrund, den du erwähnst, da gib ich dir vollkommen recht.
Aber dadurch, dass er nicht im AV steht gilt das ja nicht in meinem Fall.
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