Urlaubs und Weihnachtsgeld nachfordern ?

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
eisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubs und Weihnachtsgeld nachfordern ?

Hallo,
ich bin seit 10 Jahren in einer Firma beschäftigt und habe vor 4 Jahren aufgrund der finanziellen Situation in der Firma auf Urlaubs und Weihnachtsgeld verzichtet.
Genauer gesagt: Es wurde nicht mitüberwiesen und ich habe das stillschweigend inkauf genommen.
Das ganze Spielchen haben wir mit 3 Urlaubs und 2 Weihnachtsboni so gemacht.
Nun geht es der Firma besser und es werden wieder die 13. Gehälter gezahlt.
In 2 Monaten habe ich einen neuen Job bei einer anderen Firma und möchte nun wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die fehlenden Boni einzufordern.
Die Gehälter sind inklusive des 13. Gehaltes Teil meines Arbeitsvertrages.

Ich danke schonmal für eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die frage ist nicht so ohne weiteres zu beantworten. wie ist dieser *verzicht* zu werten - als stundung oder als (endgültiger) verzicht? dann müsste auch die anspruchsgrundlage geklärt sein: freiwillige leistung des AG oder tariflich / vertraglich geschuldete leistung?

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#2
 Von 
eisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe nicht schriftlich darauf verzichtet, es wurde einfach nur der normale Lohn überwiesen.
Es is keine freiwillige Leistung meines AG , sondern im meinem Arbeitsvertrag festgeschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dann kannst du drei jahre zurück forderungen stellen, es sei denn, irgendwo sei noch eine ausschlussfrist vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Warum kann ich denn nur 3 Jahre nachfordern und ab wann werden diese 3 Jahre gezählt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

leider ist in meinem AV doch eine Frist vereinbart.
Diese sieht vor, dass ich die Fordung innerhalb von 6 Monaten geltent machen muss, da sie ansonster verfällt.

Kann man dagegen was machen, oder ist eine solche Klausel vieleich unwirksam?

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