Urlaubs-und Weihnachtsgeld wurde nicht gezahlt .

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
J.Kopietz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubs-und Weihnachtsgeld wurde nicht gezahlt .

Hallo.

Ich habe folgendes Problem.

Als ich im Oktober 2004 bei meiner Zeitarbeitsfirma angefangen habe, hatte diese einen Tarifvertrag mit dem DGB, welcher zum 01.01.2005 durch einen anderen ersetzt wurde.(Mit anderen Konditionen) AMP e.V. und Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit heißt der neue.

Es gab zum neuen Tarifvertrag ein Zusatzblatt dazu, worin steht:Sämtliche Besitzstände die zum 31.12.2004 bestanden haben, bleiben weiterhin bestehen.
Bestehen aus diesem Grunde übertarifliche Leistungsansprüche, so werden diese mit zukünftigen Tariferhöhungen verrrechnet. Die Anrechnungsbestimmungen gilt insbesondere für Vergütungs-, Urlaubs-, und Gratifikationsansprüche.

Nun ist es so das man laut neuem Tarifvertrag, kein Urlaubs-, und Weihnachtsgeld mehr bekommt. Was mir laut altem Vertrag und eben diesem Zusatzblatt doch zustehen müsste oder ?

Ich weiß von einem anderen Leiharbeiter das er sehrwohl Urlaubs-, und Weihnachtsgeld bekommt und auch dieses Zusatzblatt hat.

Habe ich eine Chance das mir entgangene Geld rückwirkend oder überhaupt zu bekommen?


Mit freundlichen Grüßen
Pascal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlußfrist?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du brauchst eine Rechtsberatung. Die ist hier im Forum weder möglich noch erlaubt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nach diesem Zusatz müssten dir Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen, der neue Tarif würde nur für diejenigen gelten, die nach dem 1.1.05 dort angefangen haben. Wahrscheinlich aber sind Ansprüche für vergangene Jahre verwirkt, wenn es im alten oder im neuen Tarif eine Ausschlussfrist gibt - im ÖD z.B. 6 Monate. Wenn nicht, müssten die üblichen Verjährungsfristen gelten, also 3 Jahre.
(Anmerkung: mit dieser sog. 'christlichen' Gewerkschaft ist es ein Kreuz).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
J.Kopietz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.

Was für Ausschlußfristen denn ? Im neuen Manteltarifvertrag steht das man Ansprüche spätestens nach zwei Monaten geltend machen muss. Falls das gemeint ist. Ich weiß zwar nich ob das nur falsche Lohnabrechnung oder generell für alle Ansprüche steht. Da man hier ja eh nur allgemeine Fragen stellen darf , weiß ich eh nicht wie man hier eine Frage stellen soll.

Danke an alle die geantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen
Pascal

2x Hilfreiche Antwort

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