Urlaubsabgeltung – Abrechnung und Abzüge

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marielena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Urlaubsabgeltung – Abrechnung und Abzüge

Hallo liebes Forum! :engel:

Kurz vorab: Da ich neu hier bin und dies mein erster Beitrag ist, bin ich noch nicht mit den Gepflogenheiten in diesem Forum vertraut. Bitte weist mich also darauf hin, wenn ich hier – natürlich ungewollt – gegen irgendwelche Leitlinien verstoßen sollte. :)

Jetzt zu meinen Fragen (Achtung! Unten gibt es etwas für "Rechenkünstler")

Wird der Betrag, der durch eine Urlaubsabgeltung zustande gekommen ist, dem Arbeitnehmer als Netto-Betrag ausgezahlt? Fallen die gleichen Abzüge an wie bei dem normalen Gehalt? Der Arbeitnehmer ist nach Ausscheidung aus dem Unternehmen nicht anderweitig beschäftigt gewesen.

Und: Wird die Zahlung der Urlaubsabgeltung in einer separaten Abrechnung aufgeführt oder zusammen mit dem letzten Gehalt in der Lohnabrechnung?

Bedarf es bei einer Auszahlung des Resturlaubs einer schriftlichen Bestätigung des Betrages / Abrechnung o.ä.? Der AN auch würde gerne die Höhe der ausgezahlten Urlaubsabgeltung nachvollziehen können!

Beschäftigungsende war Mitte Januar, etwa zwei Monate später erhielt der AN das letzte Gehalt sowie die Auszahlung des Resturlaubs in zwei getrennten Überweisungen – eine Lohnabrechnung liegt (noch) nicht vor.

Der Sachstand ist folgender
Es liegt ein befristete Vertrag vor (18 Monate); 5-Tage-Woche; Vollzeit; 1.800 € Brutto pro Monat; "Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen Urlaub von 24 Werktagen."

Der Paragraph zum Thema Urlaub enthält keine Information darüber, ob es sich auf ein Jahr oder auf die 18 Monate bezieht. Es ist doch davon auszugehen, dass sich "der Anspruch auf einen Urlaub von 24 Werktagen" auf ein Jahr bezieht, oder wie ist das zu verstehen bei einem 18-monatigen Vertrag?

AN verlässt das Unternehmen nach viereinhalb Monaten; es entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung; es wurde in der Zeit der Anstellung kein Urlaub genommen.

AG überweist dem AN eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 410,87 € – Abrechnung o.ä. liegt nicht vor. Auf den vorherigen Lohnabrechnungen blieben die Felder zum Urlaubsanspruch / Resturlaub immer leer. Deswegen ist auch die Höhe der Urlaubsabgeltung schwer nachzuvollziehen.

Nach folgender Rechnung komme ich auf einen Brutto Urlaubsabgeltung von 581,49 €.
5.400 € Quartalsgehalt : 65 Arbeitstage x 7 Tage Urlaubsanspruch = 581,49 € Urlaubsabgeltung (Brutto)

Die 7 Urlaubstage entstehen aus folgender Rechnung:
(24 Werktage, d.h. 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)

20 Arbeitstage Urlaub im Jahr : 12 Monate x 4 volle Monate, in denen ein Anspruch auf Urlaub entstanden ist = 6,64 Urlaubstage insgesamt; nach § 5 Abs. 2 BurlG wird dies doch aufgerundet, also 7 Urlaubstage insgesamt.

Ist die Rechnung korrekt und wurde dem AN zu wenig Urlaub abgegolten?

Ich danke für eure Einschätzung!
Und bleibt gesund!

Viele Grüße
Marielena


-- Editiert von Marielena am 31.03.2020 15:51

-- Editiert von Marielena am 31.03.2020 15:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Der Arbeitnehmer aus obigem Sachverhalt hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung in nachfolgender Höhe (sofern denn noch kein Urlaub gewährt worden ist bzw. gewährt wird):

1.800 EUR (Monatslohn-/gehalt) / 22 (pauschalisierte Arbeitstage) * 7 (gerundete Urlaubstage) = 572,73 EUR

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 31.03.2020 16:26

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#2
 Von 
Marielena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank!
Wird der Betrag als Netto-Betrag ausgezahlt, also zieht der AG gewisse Abzüge ab?

Und erhält der AN eine Abrechnung zum Betrag der Urlaubsabgeltung? Ist der AG dazu verpflichtet, dazu eine Abrechnung anzufertigen oder die Urlaubsabgeltung in der letzten Lohnabrechnung zu berücksichtigen?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Marielena):
Wird der Betrag als Netto-Betrag ausgezahlt, also zieht der AG gewisse Abzüge ab?


Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag.

Zitat (von Marielena):
Und erhält der AN eine Abrechnung zum Betrag der Urlaubsabgeltung?


In der Regel erhält der Arbeitnehmer unaufgefordert keine Aufstellung über die Berechnung zur Höhe der Urlaubsabgeltung. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer ja diese reklamieren. Dann ist der Arbeitgeber aufgefordert, seine Berechnungsgrundlage offenzulegen.

Zitat (von Marielena):
Ist der AG dazu verpflichtet, dazu eine Abrechnung anzufertigen oder die Urlaubsabgeltung in der letzten Lohnabrechnung zu berücksichtigen?


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Urlaubsabgeltung abzurechnen (Entgeltabrechnung) und netto auszuzahlen. Das muss nicht zwingend mit der Abrechnung des letzten Beschäftigungsmonat erfolgen.

Sofern gefragt werden soll, wann die Urlaubsabgeltung fällig ist, muss das Ende des Arbeitsverhältnisses genannt werden. Dieses geschieht erfahrungsgemäß jedoch nicht immer, so dass der Arbeitgeber noch einmal aufgefordert werden sollte (was jedoch für eine Fälligkeit nicht erforderlich ist).

Der Vollständigkeit halber darf ich noch darauf hinweisen, dass für Zeiten der Urlaubsabgeltung der Anspruch auf ALG I ruht (im Gegensatz zu dem auf Krankengeld).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marielena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat:
Das muss nicht zwingend mit der Abrechnung des letzten Beschäftigungsmonat erfolgen.


Aber eine Abrechnung, in der der Betrag der Urlaubsabgeltung "auftaucht" – wenn sie auch separat erfolgt – muss ausgehändigt werden...?

Mit Abrechnung meine ich nicht die "Errechnung" bzw. Zusammensetzung der Urlaubstage und Urlaubsabgeltung, sondern einfach nur, dass es "schwarz auf weiß steht", welcher Betrag im Hinblick auf Resturlaub Brutto zusteht und welcher Betrag Netto am Ende ausgezahlt wird / wurde....

Es ist ja ein Entgelt, das der AN vom AG erhält und dazu wäre eine "Abrechnung" ja sinnvoll, weil doch auch Abgaben vom Brutto-Urlaubsabgeltungs-Betrag fällig wurden.

Der AN hat es hier mit einem AG zu tun, der leider immer wieder seinen AG-Pflichten überhaupt nicht nachkommt, daher die Unsicherheiten auf Seiten des AN.

Danke auf jeden Fall für die Einschätzung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Marielena):
Aber eine Abrechnung, in der der Betrag der Urlaubsabgeltung "auftaucht" – wenn sie auch separat erfolgt – muss ausgehändigt werden...?


Wie gesagt, ja.

1x Hilfreiche Antwort

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