Urlaubsabgeltung Ausschlussfrist

14. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606359-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung Ausschlussfrist

Hallo liebes Forum,

ich war vom 01.06.2021-31.12.2021 angestellt.
In meinem Arbeitsvertrag wird Urlaub pauschal ausgeschlossen, obwohl ich ein Anrecht auf Teilurlaub hatte, wie mir ein Ex-Mitarbeiter heute berichtet.

Dementsprechend habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Ausschlussfrist:

$10 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die
Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.

Natürlich sind die ersten drei Monate es beim Arbeitgeber einzufordern schon vorbei.
Ist die Kontaktaufnahme beim AG in den ersten 3 Monaten eine Voraussetzung für die gerichtliche Klage in den weiteren drei Monaten, in denen ich mich jetzt befinde?

Und: Was ist in der Ausschlussfrist als letztes mit „aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung" gemeint?
Urlaub pauschal aufgrund von Befristung auszuschließen ist doch unerlaubt.
Greifen dann hier die 3 Jahre gemäß § 195 BGB?

LG und Danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ich schlage vor, dass du den AG aufforderst, das Urlaubsentgelt zu zahlen - unter Fristsetzung, vll. 4 Wochen.
Wenn nichts kommt - oder eine Ablehnung - gehst du vors Arbeitsgericht. Dein Aufwand hält sich in engen Grenzen und die Klage kostet nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go606359-27):
In meinem Arbeitsvertrag wird Urlaub pauschal ausgeschlossen,
Bitte mal den genauen Wortlauf hier niederschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mich würde erst einmal das arbeitsrechtliche Konstrukt des Vertrages interessieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go606359-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Blaubär!!!

Boston, naja… viel ist da nicht :D

§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat aufgrund der befristeten Tätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go606359-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertrag über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis:

§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
Arbeitnehmer wird befristet mit Wirkung ab dem 01.06.2021 als Unterstützung bis 31.12.2021
eingestellt. Die Befristung wird auch auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt.

Da war sich der Rechtspfleger bei meinem Ex-Mitarbeiter auch nicht sicher, als was er nun genau angestellt war…

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go606359-27):
§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat aufgrund der befristeten Tätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub.
Der Satz ist schon mal nichtig.

Zitat (von go606359-27):
ich war vom 01.06.2021-31.12.2021 angestellt.
In meinem Arbeitsvertrag wird Urlaub pauschal ausgeschlossen, obwohl ich ein Anrecht auf Teilurlaub hatte, wie mir ein Ex-Mitarbeiter heute berichtet.
Nicht nur auf Teilurlaub. Nach der 6-monatigen Wartezeit hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (abzüglich Urlaub, der von einem evtl. vorherigen Arbeitgeber gewährt wurde). Und bei Dir waren die 6 Monate am 30.11. vorbei.

Zitat (von go606359-27):
$10 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die
Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
M.E. gelten in Deinem Fall aufgrund der nichtigen Urlaubsklausel die drei Monate nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Befristet in Vollzeit oder Teilzeit---> Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht.

Zitat (von go606359-27):
01.06.2021-31.12.2021
Wie hast du in diesen Monaten gearbeitet?
Evtl. war es keine kurzfristige Beschäftigung.

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/kurzfristige-beschaeftigung-steuer-sozialversicherung-urlaub

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go606359-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Boston…
Nur glaube ich steht mir nicht der volle Jahresurlaub zu, da wir (auch an Anami) wöchentlich unregelmäßige Arbeitstage hatten.
War ein Corona-Testzentrum und der Dienstplan wurde eine Woche vorher erstellt.
Abgezogen wurden nur Steuern, also 70-Tage-Regelung

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von go606359-27):
Abgezogen wurden nur Steuern, also 70-Tage-Regelung
Dann war es wohl eine kurzfristige Beschäftigung.
Trotzdem besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung, d.h. du konntest nicht Urlaub nehmen, aber Abgeltung des Urlaubs ist eben Geld.

Diesen *Ausschluss von Urlaub* haben wahrscheinlich etliche AG in Testzentren gemacht.
Man liest und hört das mehrfach. Nicht nur hier...

Zitat (von go606359-27):
und der Dienstplan wurde eine Woche vorher erstellt.
Das ist irrelevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go606359-27):
Danke Boston…
Nur glaube ich steht mir nicht der volle Jahresurlaub zu, da wir (auch an Anami) wöchentlich unregelmäßige Arbeitstage hatten.
Das wäre egal. Was stand denn im Vertrag zu Arbeitszeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... die Arbeitszeiten scheinen mir hier für die Fragestellung doch nicht sonderlich interessant.
Für den U-Anspruch wäre bedeutend, an wie vielen Tagen der AN hier zur Arbeit herangezogen worden ist. Daraus ergibt sich dann ein Verhältnis zur möglichen Zahl und daraus dann der tatsächliche U-Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen