Hallo liebes Forum,
ich war vom 01.06.2021-31.12.2021 angestellt.
In meinem Arbeitsvertrag wird Urlaub pauschal ausgeschlossen, obwohl ich ein Anrecht auf Teilurlaub hatte, wie mir ein Ex-Mitarbeiter heute berichtet.
Dementsprechend habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Ausschlussfrist:
$10 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die
Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
Natürlich sind die ersten drei Monate es beim Arbeitgeber einzufordern schon vorbei.
Ist die Kontaktaufnahme beim AG in den ersten 3 Monaten eine Voraussetzung für die gerichtliche Klage in den weiteren drei Monaten, in denen ich mich jetzt befinde?
Und: Was ist in der Ausschlussfrist als letztes mit „aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung" gemeint?
Urlaub pauschal aufgrund von Befristung auszuschließen ist doch unerlaubt.
Greifen dann hier die 3 Jahre gemäß § 195 BGB?
LG und Danke
Urlaubsabgeltung Ausschlussfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich schlage vor, dass du den AG aufforderst, das Urlaubsentgelt zu zahlen - unter Fristsetzung, vll. 4 Wochen.
Wenn nichts kommt - oder eine Ablehnung - gehst du vors Arbeitsgericht. Dein Aufwand hält sich in engen Grenzen und die Klage kostet nichts.
Bitte mal den genauen Wortlauf hier niederschreiben.ZitatIn meinem Arbeitsvertrag wird Urlaub pauschal ausgeschlossen, :
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Mich würde erst einmal das arbeitsrechtliche Konstrukt des Vertrages interessieren.
wirdwerden
Danke Blaubär!!!
Boston, naja… viel ist da nicht :D
§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat aufgrund der befristeten Tätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub.
Vertrag über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis:
§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
Arbeitnehmer wird befristet mit Wirkung ab dem 01.06.2021 als Unterstützung bis 31.12.2021
eingestellt. Die Befristung wird auch auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt.
Da war sich der Rechtspfleger bei meinem Ex-Mitarbeiter auch nicht sicher, als was er nun genau angestellt war…
Der Satz ist schon mal nichtig.Zitat§ 5 Urlaub :
Der Arbeitnehmer hat aufgrund der befristeten Tätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub.
Nicht nur auf Teilurlaub. Nach der 6-monatigen Wartezeit hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (abzüglich Urlaub, der von einem evtl. vorherigen Arbeitgeber gewährt wurde). Und bei Dir waren die 6 Monate am 30.11. vorbei.Zitatich war vom 01.06.2021-31.12.2021 angestellt. :
In meinem Arbeitsvertrag wird Urlaub pauschal ausgeschlossen, obwohl ich ein Anrecht auf Teilurlaub hatte, wie mir ein Ex-Mitarbeiter heute berichtet.
M.E. gelten in Deinem Fall aufgrund der nichtigen Urlaubsklausel die drei Monate nicht.Zitat$10 Verfall-/Ausschlussfristen :
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die
Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
Befristet in Vollzeit oder Teilzeit---> Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht.
Wie hast du in diesen Monaten gearbeitet?Zitat01.06.2021-31.12.2021 :
Evtl. war es keine kurzfristige Beschäftigung.
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/kurzfristige-beschaeftigung-steuer-sozialversicherung-urlaub
Danke Boston…
Nur glaube ich steht mir nicht der volle Jahresurlaub zu, da wir (auch an Anami) wöchentlich unregelmäßige Arbeitstage hatten.
War ein Corona-Testzentrum und der Dienstplan wurde eine Woche vorher erstellt.
Abgezogen wurden nur Steuern, also 70-Tage-Regelung
Dann war es wohl eine kurzfristige Beschäftigung.ZitatAbgezogen wurden nur Steuern, also 70-Tage-Regelung :
Trotzdem besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung, d.h. du konntest nicht Urlaub nehmen, aber Abgeltung des Urlaubs ist eben Geld.
Diesen *Ausschluss von Urlaub* haben wahrscheinlich etliche AG in Testzentren gemacht.
Man liest und hört das mehrfach. Nicht nur hier...
Das ist irrelevant.Zitatund der Dienstplan wurde eine Woche vorher erstellt. :
Das wäre egal. Was stand denn im Vertrag zu Arbeitszeiten?ZitatDanke Boston… :
Nur glaube ich steht mir nicht der volle Jahresurlaub zu, da wir (auch an Anami) wöchentlich unregelmäßige Arbeitstage hatten.
... die Arbeitszeiten scheinen mir hier für die Fragestellung doch nicht sonderlich interessant.
Für den U-Anspruch wäre bedeutend, an wie vielen Tagen der AN hier zur Arbeit herangezogen worden ist. Daraus ergibt sich dann ein Verhältnis zur möglichen Zahl und daraus dann der tatsächliche U-Anspruch.
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