Hallo,
da ich Neu in diesem Forum bin, habe ich ein paar Fragen bezüglich meiner Urlaubsabgeltung.
Ich habe am 31. Januar, zum 29. Februar meinen Job gekündigt. Die Kündigung ist auch wirksam, da mir der Marktleiter den Erhalt der Kündigung bestätigt hat.
Ich war als Abteilungsleiter der Telekommunikation im Einzelhandel tätig. Meine wöchentliche Arbeitszeit betrug 40 Stunden/Woche.
Ich habe zum 01.03.2020 einen neuen Job angefangen. Jetzt dreht es sich um die Urlaubsabgeltung bei der alten Firma. Ich vom 13.02-29.02 Krank geschrieben, da ich sehr starke Rückenschmerzen hatte, konnte ich meinen Resturlaub nicht antreten und habe somit das Recht auf die Urlaubsabgeltung.
Bei meiner alten Firma hatte ich 28 Urlaubstage/Jahr. Dies würde wenn man es genau nimmt 4,66 ~ 4,67 Urlaubstage bedeuten wenn ich die 28 Jahresurlaubstage durch 12 Monate teile und diese mit den Monaten die ich dort noch gearbeitet habe multipliziere.
Rechenbeispiel:
Januar + Februar als Arbeitsmonate
28 Jahresurlaubstage / 12 Arbeitsmonate = 2,33 * 2 Monate =4,66 ~ 4,67 Tage).
Da ich noch 12 Minusstunden hatte, wurden mir logischerweise 1,5 Tage Urlaub
abgezogen. Bleibt noch ein Rest von 3,67 Urlaubstagen, die mir noch ausgezahlt werden müssen.
Die Auszahlung habe ich bekommen, allerdings zu wenig und die restlichen 0,17 wurden gar nicht berücksichtigt. Ich habe mich etwas schlau gemacht, da es mir zu wenig vorkam und mich auch darüber informiert wie es mit der Urlaubsabgeltung funktioniert und bin dann auf dieses Forum gestoßen. Ich bin allerdings etwas unsicher geworden, weil immer etwas anderes zu finden ist.
Nun hoffe ich auf evtl. Hilfe eurerseits und Tips oder Fakten.
Hier auf dieser Seite wurde ich zu Berechnung der Urlaubsabgeltung fündig:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaub-urlaubsverguetung-und-urlaubsabgeltung-21-zu-beruecksichtigende-entgeltbestandteile_idesk_PI42323_HI2713513.html
In der steht:
Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst einfließen.
Zunächst einmal gehören zum Arbeitsverdienst nicht nur die feste Grundvergütung, sondern grundsätzlich alle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers. Dies sind insbesondere:
Zulagen, wie Verheiratetenzuschlag, Kinderzulagen, etc.,
Gewinn- und Umsatzbeteiligungen, sofern sie nicht aufs Jahr bezogen gezahlt werden,
Akkord- und Leistungsprämien,
Provisionen,
Sonn- und Feiertagszuschläge während des Berechnungszeitraums,
Sachbezüge,
Zeitzuschläge für Nachtarbeit.
Ich muss zugeben, dass mein Grundgehalt mickrig ist:
Mein Lohnzettel sah grob in folgendem aus:
(Nur eine grobe Auflistung)
Grundgehalt: 2000 €
Abteilungsverantwortlichen Zulage: 400 €
Provision durch Verkäufe: 300€
Garantieprämien: 300 €
Gesamt: 3000€
Mir wurde von der alten Firma folgendes als Rechenbeispiel gezeigt, da ich drum gebeten hatte, dass man mir ein Rechenbeispiel verdeutlicht:
Zitat der Email zur Berechnungsgrundlage
"Berechnet wird auf der Grundlage : 2000 Euro Grundentelt / 174 Stunden x 8 x 3,5 Tage"
Ausgezahlter Betrag auf dem Februar Lohnzettel: 275,86€/Brutto!
Ich komme auf weitaus mehr, vorallem kann ich mir die 174 Stunden nicht erklären, da ich nur 160 Stunden im Monat gearbeitet habe. Woher die Ziffer 8 in der Berechnung kommt ist mir ebenfalls schleierhaft. Wie auch schon oben erwähnt, wurde einfach bei der Berechnung mit 3,5 Tage berücksichtigt anstatt von 3,67 Tage.
Meine Berechnung wäre:
(3 Monatsgehälter / 13 Arbeitswochen ) = Lohn/Gehalt für eine Arbeitswoche = 5 Tage
Lohn/Gehalt / 5 Tage= 1 Tageslohn
1 Tageslohn * 3,67 Urlaubstage
9000 / 13 = 692,31€
692,31 / 5 = 138,462 € ~ 138,46 €
138,46 € x 3,67 Urlaubstage = 508,155 ~ 508,16€
Meine Fragen hierzu:
Ist die Urlaubsabgeltung von der alten Firma korrekt berechnet worden?
Dürfen Urlaubstage einfach so abgerundet werden?
Welche Berechnung stimmt den nun? Würde mir das jemand erklären wie es korrekt zu berechnen wäre?
Ich bitte um Nachsicht, da ich, wie auch schon oben erwähnt neu im Forum bin.
Vielen Dank im Voraus.
Urlaubsabgeltung Berechnung...
28. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 28. März 2020 | 12:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung Berechnung...
#1
Antwort vom 28. März 2020 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (39097 Beiträge, 6433x hilfreich)
Hier solltest du finden und berechnen können, wer nun Recht hat.
https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabgeltung.html#tocitem3
Wenn deine Abgeltung ausgezahlt wurde und du trotzdem noch Zweifel an der Richtigkeit hast---- dann hier gern nochmal nachfragen.
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