Hallo Zusammen,
X beschäftigt folgender Vorgang:
X ist seit 2,5 Jahren in einem großen Konzern als Führungskraft angestellt, X wurde nun gekündigt und Freigestellt. Da X aus 2012 noch 12 Urlaubstage hat und 7 aus 2013 ist ein U-Anspruch von 19 Tagen gegeben. X ist seit dem Tag der Kündigung AU geschrieben bis zum Austritt, sprich Krankheit sticht Freistellung aus und die Firma muss die 19 UTage auszahlen, was sie nicht hat. X hat nun Frist gesetzt von 5 Tagen. Die Auszahlung der Urlaubabgeltung ist doch steuerfrei, oder? Weiterhin hat X Klage gegen die KÜ erhoben auf Wiedereinstellung. X hat ab dem 01.04. einen neuen Job (den Arbeitsvertrag aber noch nicht unterschrieben, liegt auch nicht vor). Gütetermin ist auf Mitte APR angesetzt, darf X vorher keinen neuen AV zum 01.04. unterschreiben?
Klage deswegen, da Abfindung eingeklagt werden soll. Danke für Hinweise.
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Urlaubsabgeltung & Klage auf Wiedereinstellung
25. März 2013
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Frage vom 25. März 2013 | 19:25
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung & Klage auf Wiedereinstellung
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#1
Antwort vom 25. März 2013 | 21:02
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8057x hilfreich)
Urlaubsentgelt ist genauso wie das sonstige EInkommen zu versteuern.
Da man ja nur in Ausnahmefällen auf eine Abfindung klagen kann, bleibt die Frage, was bei der Gerichtsverhandlung das Ergebnis sein soll. Weiterbeschäftigung ist es nicht, wenn X zu dem Zeitpunkt einen neuen Vertrag unterschrieben hat.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/11/22/klage-auf-abfindung-oder-kundigungsschutzklage/
Ein neuer Job darf jederzeit angenommen werden.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#4
Antwort vom 25. März 2013 | 23:58
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2530x hilfreich)
@hamburgerin01
quote:
Da man ja nur in Ausnahmefällen auf eine Abfindung klagen kann, bleibt die Frage, was bei der Gerichtsverhandlung das Ergebnis sein soll. Weiterbeschäftigung ist es nicht, wenn X zu dem Zeitpunkt einen neuen Vertrag unterschrieben hat.
Du weisst doch selber, dass man zwar formal auf Unwirksamkeit der Kündigung klagt, trotzdem enden angeblich 90% der Kündigungsschutzklagen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Und da jede Medaillie 2 Seiten hat, muss der AG i.d.R. mehr oder weniger viel Schmerzensgeld zum Abschied zahlen.
Steht auch ganz am Schluss des verlinkten Artikels.
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