Urlaubsabgeltung & Klage auf Wiedereinstellung

25. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
urban13
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung & Klage auf Wiedereinstellung

Hallo Zusammen,

X beschäftigt folgender Vorgang:

X ist seit 2,5 Jahren in einem großen Konzern als Führungskraft angestellt, X wurde nun gekündigt und Freigestellt. Da X aus 2012 noch 12 Urlaubstage hat und 7 aus 2013 ist ein U-Anspruch von 19 Tagen gegeben. X ist seit dem Tag der Kündigung AU geschrieben bis zum Austritt, sprich Krankheit sticht Freistellung aus und die Firma muss die 19 UTage auszahlen, was sie nicht hat. X hat nun Frist gesetzt von 5 Tagen. Die Auszahlung der Urlaubabgeltung ist doch steuerfrei, oder? Weiterhin hat X Klage gegen die KÜ erhoben auf Wiedereinstellung. X hat ab dem 01.04. einen neuen Job (den Arbeitsvertrag aber noch nicht unterschrieben, liegt auch nicht vor). Gütetermin ist auf Mitte APR angesetzt, darf X vorher keinen neuen AV zum 01.04. unterschreiben?
Klage deswegen, da Abfindung eingeklagt werden soll. Danke für Hinweise.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Urlaubsentgelt ist genauso wie das sonstige EInkommen zu versteuern.

Da man ja nur in Ausnahmefällen auf eine Abfindung klagen kann, bleibt die Frage, was bei der Gerichtsverhandlung das Ergebnis sein soll. Weiterbeschäftigung ist es nicht, wenn X zu dem Zeitpunkt einen neuen Vertrag unterschrieben hat.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/11/22/klage-auf-abfindung-oder-kundigungsschutzklage/

Ein neuer Job darf jederzeit angenommen werden.

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3x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@hamburgerin01

quote:
Da man ja nur in Ausnahmefällen auf eine Abfindung klagen kann, bleibt die Frage, was bei der Gerichtsverhandlung das Ergebnis sein soll. Weiterbeschäftigung ist es nicht, wenn X zu dem Zeitpunkt einen neuen Vertrag unterschrieben hat.


Du weisst doch selber, dass man zwar formal auf Unwirksamkeit der Kündigung klagt, trotzdem enden angeblich 90% der Kündigungsschutzklagen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Und da jede Medaillie 2 Seiten hat, muss der AG i.d.R. mehr oder weniger viel Schmerzensgeld zum Abschied zahlen.

Steht auch ganz am Schluss des verlinkten Artikels.

2x Hilfreiche Antwort

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