Urlaubsabgeltung / Kündigung Langzeiterkrankung

31. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kismet123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung / Kündigung Langzeiterkrankung

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine paar ungeklärte Fragen bzgl. obigen Thema.

Beschäftigung war in der Zeitarbeit:

Krank seit 03.05.2022.
Kündigung zum 15.04.2023

Urlaubsanspruch 2022: 26, 25 Tage
Urlaubsanspruch 2023 : 9,00 Tage - Gesamt : 35,25 Tage
Zeitkonto : 87,31 Stunden
Stand März 2023

Nun bekam ich meine letzte Abrechnung für 04 / 2023 !

Mein ausbezahlter Urlaub beläuft sich nun auf nur 26,25 Tage ! Begründung meiner Firma : mir stünde nur der Mindesturlaub für 2022 & 2023 ( abzgl. bereits genommener Tage )zu.
Leider gibt der Tarifvertrag für Zeitarbeit dazu keine genaue Erklärung.

Der Faktor pro bezahltem Urlaubstag scheint einfach nur meine Bruttoentgeld zu sein!

Auch wurden keinerlei Sozialabgaben abgeführt, weder ich noch mein AG haben diese entrichtet.

Darf mein AG mir meinen Urlaubsanspruch kürzen ?
Wohin kann man sich noch wenden?
Betreibsrat wurde bereits informiert.

Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Wie hoch ist denn dein U-Anspruch? Urlaub nach BUrlG und Zusatz-Urlaub lt. AV oder TV? Und was ist hinsichtlich des Zusatzurlaubs ggf. an besonderen Bedingungen geregelt?

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#2
 Von 
Kismet123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär,

mein U-Anspruch beträgt genau 27 Tage pro Jahr laut AV bzw. TV.
Urlaub nach BUrlG bei einer 5 Tage-Woche demnach 20 Tage.

Kein Anspruch auch weiteren Urlaub.

mfg

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

--- wenn es also keine Einschränkungen gibt, gelten für den Zusatzurlaub dieselben Regeln wie für den nach BUrlG; kurzum: dir stehen 27 U-Tage zu und nicht nur 20.

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#4
 Von 
Kismet123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi blaubär,

meine alte Firma argumentiert damit, dass ich ja bereits im Krankengeldbezug war, und mir somit nur der Mindesturlaub zusteht.
Viel schlimmer finde ich die nicht abgeführten Sozialabgaben beider Seiten.

Ich werde mich an schlauere Köpfe wenden müssen.

mfg

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

... sorry, ja - daran hatte ich bei der letzten Antwort zwar nicht gedacht gehabt, gleichwohl gilt:

Zitat:
Eine Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubs wegen Arbeitsunfähigkeit ist unzulässig. So entschied das BAG, ....
Allerdings kann tarifvertraglicher Mehrurlaub durch tarifvertragliche Vereinbarungen gekürzt werden.
Quelle: Haufe

... und du sagst ja, es gebe keine Regelungen wegen des Zusatzurlaubs. Also ...

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30411 Beiträge, 5438x hilfreich)

Zitat (von Kismet123):
Wohin kann man sich noch wenden?
Was argumentiert denn der Betriebsrat? Dieser vor allem wegen der Sozialabgaben? Für welchen Zeitraum wurden keinerlei Sozialabgaben abgeführt?
Welcher ZAF-TV gilt in deinem Fall?
Wieviel Urlaubstage hast du denn in 22 oder 23 bereits genommen/verbraucht?

Wenn geklärt ist, was dir nach welchem Vertrag zusteht, kann man weitersehen, sogar klagen ist möglich.

Aber bitte nicht nach 3 Std. schon ungeduldig werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Kismet123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

der Betreibsrat ist noch mit der Klärung beschäftigt. Obwohl ich mir nicht allzu große Hoffnung mache.

Welche Sozialabgaben fehlen ?

Es fehlen die kompletten Abgaben auf der letzten Abrechnung.

D.h weder für mein Restlohn von ca. 87 h noch für die Urlaubsabgeltung ( 2365,- ) wurden Soz- abgaben entrichtet.

Urlaubstage genommen :

- 2022 - 0,25 Tage - Rest 26,75 Tage
- 2023 - 0,0 Tage - Rest 9 Tage

Tarifvertrag :https://www.randstad.de/s3fs-media/de/public/2023-04/randstad-tarifvertrag-zeitarbeit-2023.pdf

mfg

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... du sagst ja, es gebe keine Regelungen wegen des Zusatzurlaubs.


Jungejungejunge: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Deine Aussage ist falsch, lies bitte Seite 12 der Broschüre zum Urlaub; in der Spalte rechts wird erklärt, dass im Ein- und Austrittsjahr gezwölftelt wird, soweit der Anspruch nach BUrlG nicht betroffen ist. Also bitte! Falsche Informationen führen zu falschen Antworten.

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#9
 Von 
Kismet123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jungejungejunge: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Deine Aussage ist falsch, lies bitte Seite 12 der Broschüre zum Urlaub; in der Spalte rechts wird erklärt, dass im Ein- und Austrittsjahr gezwölftelt wird, soweit der Anspruch nach BUrlG nicht betroffen ist. Also bitte! Falsche Informationen führen zu falschen Antworten.


....dann werden aus den 9 Tagen von 2023 halt nur 7 Tage.

Kann ich leben mit.

mfg

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#10
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Kismet123):
Es fehlen die kompletten Abgaben auf der letzten Abrechnung.


Das war bei meiner Frau genauso....
Das liegt wohl daran, dass Du Krankengeld beziehst

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2062 Beiträge, 315x hilfreich)

Zitat (von Kismet123):
Urlaubstage genommen :

- 2022 - 0,25 Tage - Rest 26,75 Tage
- 2023 - 0,0 Tage - Rest 9 Tage


Seit wann gibt es eigentlich Vierteltage?
War es nicht so, dass es nur ganze Tage an Urlaub gibt weil es dem Zweck des Urlaubs widerspricht?

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
dass es nur ganze Tage an Urlaub gibt

So ist es. Eigentlich.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
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