Urlaubsabgeltung (Tage) korrekt rechnen

16. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsabgeltung (Tage) korrekt rechnen

Hallo zusammen,

fiktiver Fall.

Arbeitnehmer N hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber A, wird gekündigt, hatte aber keine Möglichkeit den Urlaub zu nehmen. Es sind 89 Vertragstage, nach seinen Berechnungen sind es 8 zu vergütende Arbeitstage.

Der Anwalt der Gegenseite widerspricht dem, da der Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen (5 Tage-Woche Mo-Sa bei 30 Tagen Gesamturlaub im Jahr) lediglich bei vollen Monaten gilt. Die Einstellung (1. Arbeitstag) erfolgte am 17.04.2024 und endete am 15.07.2024. Nach der Berechnung von Arbeitnehmer N sind es 89 Vertragstage, entsprechend stehen ihm 8 Urlaubstage zu.

Stimmt dies so oder gilt per Gesetz etwas anderes?

Danke und beste Grüße

Signatur:

Gruß

Fragensteller1993

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18520 Beiträge, 6777x hilfreich)

Urlaubsanspruch gibt es für volle Monate, nicht für Tage.
Demnach hast du einen Anspruch für 2 Monate, da der letzte Monat knapp nicht voll ist. Also 5 Tage U-Anspruch.

Zitat (von BUrlG):
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Urlaubsanspruch gibt es für volle Monate, nicht für Tage.
Demnach hast du einen Anspruch für 2 Monate, da der letzte Monat knapp nicht voll ist. Also 5 Tage U-Anspruch.

Zitat (von BUrlG):
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer


Danke für Deine Antwort.

Zählt dies auch bei "im Monat" eingegangenen Arbeitsverhätnissen? Bedeutet die 15 Tage des ersten Monats und die 15 Tage des letzten Monats sind verschenkt?

Signatur:

Gruß

Fragensteller1993

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17788 Beiträge, 9730x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Zählt dies auch bei "im Monat" eingegangenen Arbeitsverhätnissen? Bedeutet die 15 Tage des ersten Monats und die 15 Tage des letzten Monats sind verschenkt?


Jein.
Es geht nicht um Kalendermonate, sondern um volle Monate.
17.4-16.5 = erster voller Monat
17.5-16.6 = zweiter voller Monat
17.6-15.7 = kein voller Monat, also "verschenkt".

Urlaub für zwei volle Monate = 2/12 von 30 Tagen = 5 Tage

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18520 Beiträge, 6777x hilfreich)

Volle Zustimmung. Da haben wir zu tun mit exaktem Wortgebrauch: 'Monat' ist ungleich 'Kalendermonat'.
Ob der Rest verschenkt ist ... wenn man mag, kann man das so sehen; emotionsfrei ist es halt so, dass das Gesetz es so bestimmt.

-- Editiert von User am 17. September 2024 01:10

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke euch für die Antworten.

Das Thema kann geschlossen werden.

Signatur:

Gruß

Fragensteller1993

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.089 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.586 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen