Urlaubsabgeltung bei 2 Verträgen und Rente

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsabgeltung bei 2 Verträgen und Rente

Folgender Fall:

Arbeitnehmer hat in Firma A Vertrag mit 32h
In Firma B mit 8 h
Firma A und B gehören der gleichen Person aber verschiedene Geschäftsführer und keine Tochterfirma sondern getrennte Geschäfte.

Arbeitnehmer seit 08.2020 erkrankt.
Seit 06.2022 Erwerbsunfähigkeitsrente befristet
Arbeitsvertrag aus A ruht demnach weiterhin. Kann dieser gekündigt werden vom AG?

Vertrag von Firma B wird seit Erkrankung dennoch eingehalten und AN geht die 8 Stunden Woche verteilt auf 5 Tage arbeiten.

Problen Urlaub:
Bisher war der Urlaub immer zusammen.
Hat AN anspruch aus Urlaubsabgeltung aus Vertrag A trotz das er Urlaub aus Vertrag B genommen hat?
AG bestreitet, abgeltung nur bei Kündigung möglich und genommener Urlaub aus Vertrag B wird an Tagen von Vertrag A abgezogen. Das wäre meiner Meinung ja Betrug?

Hat man durch die befristete Rente recht auf abgeltung? Ebenso dürfen die Urlaubstage abgezogen werden durch den Urlaub aus anderen Vertrag?

Weitere Frage: macht es Sinn einen Aufhebungsvertrag zu schließen mit Abfindung?
Kann der AG den Vertrag auch einfach so Kündigen?
AN hat GdB 50 und Pflegegrad 2

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Jemand eine Idee?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Urlaubsabgeltung gibt es nur bei Kündigung (durch dich oder durch den Arbeitgeber), das ist richtig. Ansonsten sind die Jobs getrennt zu sehen und dementsprechend hast du auch den vollen Urlaubsanspruch bei Firma A. Wobei Teile des Urlaubs natürlich nach einer gewissen Zeit verfallen, dafür entsteht aber immer wieder neuer Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Hat man durch die befristete Rente recht auf abgeltung?
Nein.
Zitat (von opc555):
Arbeitnehmer seit 08.2020 erkrankt.
Urlaubsanspruch ist nur für 15 Monate rückwirkend zu gewähren, nicht abzugelten.
Zitat (von opc555):
macht es Sinn einen Aufhebungsvertrag zu schließen mit Abfindung?
Man fragt dazu am besten den AG.
Zitat (von opc555):
Kann der AG den Vertrag auch einfach so Kündigen?
Einfach so geht das nicht. Aber unmöglich sind Kündigungen wegen langer Krankheit nicht.
Der AN ist ja noch beschäftigt, könnte zB nach dem Ende der Rentenbefristung wieder in Teilzeit beim AG arbeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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