Hallo
Habe Volle Erwerbsminderungsrente auf 3 Jahre. Die Urlaubsabgeltung, beantrage ich diese jetzt oder erst wenn ich Dauer Rentner bin ?
Gruss
Urlaubsabgeltung bei Voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... erst, wenn's amtlich wird.
Hallo
Und das heißt jetzt ?
Gruss
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatUnd das heißt jetzt ? :
Wie ist der Beschäftigungsstatus?
Von Arbeit oder Krankengeldbezug zur Rente, also Arbeitsverhältnis beendet.
Da braucht der AN gar nicht machen, der Resturlaub wird mit der letzten Abrechnung vergütet. Wobei es noch die 31. März Regel mit dem Alturlaub auch beachtet werden sollte.
Hallo
Bin seit Jahren im Krankenstand und bekomme seit kurzem Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit.
So steht es im TV-L:
"Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird."
Gruss
-- Editiert von Jonny70 am 22.01.2017 19:32
-- Editiert von Jonny70 am 22.01.2017 19:32
ZitatIn diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird." :
Dann sollte man zum einen mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten, der Arbeitgeber macht es bestimmt gerne, da er für die weitere Zeit keine Rückstellung machen muss.
Nachteil für den Arbeitnehmer, es wird nicht nur Lohnsteuer abgezogen, sondern auch KK, RV AV. Scheidet man jetzt während der Rentenzeit aus, zahlt der AG das gesamte Brutto aus, und man zahlt nur anteilig Einkommenssteuer.
Der einzige Fall, bei dem der Urlaub abgegolten werden darf, ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt m.W. keine Ausnahmen.
-- Editiert von altona01 am 22.01.2017 20:13
Hallo
Mein Nachbar ist in der VDK. Die sagen das ich es jetzt beantragen muss. Hmmm, jetzt weiß ich nicht was ich machen soll ?
gruss
Na denn, stellen Sie doch einfach mal den Antrag. Mehr als abgelehnt kann er ja nicht werden.
ZitatDer einzige Fall, bei dem der Urlaub abgegolten werden darf, ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt m.W. keine Ausnahmen. :
-- Editiert von altona01 am 22.01.2017 20:13
Hallo
Die VDK hat mir heute die Urteile vom BSG geschickt wo das geregelt ist.
AZ: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R
Was heißt das jetzt genau für mich ?
Gruss und ein schönes Wochenende
In den Urteilen geht es m.E. nicht um Urlaubsentgelt. Es geht da eher grundsätzlich um die Anrechnung von Einnahmen im Bezug von Renten.
Da steht auf jeden Fall nicht, dass man sich Urlaubsentgelt im laufenden Arbeitsverhältnis auszahlen lassen kann.
ZitatDie VDK hat mir heute die Urteile vom BSG geschickt wo das geregelt ist. :
Na und schon die Urteile gelesen?
Das sind nur Urteile wo besagen, die Einmalzahlungen dürfen nicht auf die Rente angerechnet werden. Der VDK befasst sich auch nicht mit Arbeitsrecht. Die Urteile des VDK befassen sich ausschließlich im Bereich Sozialrecht.
Es rein gar nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Hallo
Das steht im Schreiben:
...Für die Dauer der Zeitverrentung ruht ihr Arbeitsverhältnis gemäß § 33 Absatz 2 Satz 5, 6 TV-L, mit allen Rechten und Pflichten.
Sorry, aber ich versteh nur Bahnhof. Was bedeutet das für die Urlaubsabgeltung ?
Gruss
Hallo
Jetzt hab ich das mit dem TV-L verstanden:
5) Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird.
6) In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.
Hilft wir ja nicht wirklich zum Betreff: Urlaubsabgeltung.
Gruss
Ihnen hat doch jemand vom VDK gesagt, Sie müßten den Urlaub jetzt beantragen. Den schreiben! Sie jetzt einfach nochmal an und fragen konkret, wo Sie nachlesen können, dass Sie jetzt die Urlaubsabgeltung beantragen können.
Ich bleib bis dahin dabei: Der Urlaub darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.
ZitatHilft wir ja nicht wirklich zum Betreff: Urlaubsabgeltung. :
Der Arbeitgeber hat doch schon ein Angebot gemacht:
http://www.123recht.net/Abfindung-,-Erwerbsminderungsrente,-bin-mir-nicht-sicher-__f514843.html
Bezahlen muss der AG keine Urlaubsabgeltung wenn man nicht das Arbeitsverhältnis beendet. Jedoch im anderen Tread hatte der Ag schon eine Lösung vorgeschlagen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten