Urlaubsabgeltung bei veränderter Anzahl der Wochenstunden.

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Krikri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsabgeltung bei veränderter Anzahl der Wochenstunden.

Guten Tag,

folgendes Problem. Ich habe bei meinem Arbeitgeber von 01/2017 bis 02/2017 30h/Woche gearbeitet. Von März bis Juni dann 40 Stunden. Im Juli 20h/Woche und von 01. bis 19. August noch 10h/Woche.
Mit Beendigung meines Vertrages gabs jetzt im September eine Urlaubsabgeltung, die dann nach den 10h/Woche berechnet wurde.

Lohnt es sich, dass anzufechten?
Wo sehe ich auf meiner Bezügemitteilung, wieviele Urlaubstage abgegolten wurden?

Bin für Hilfe dankbar.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Im Bundesurlaubsgesetz §11 Abs.1 steht, dass das Urlaubsentgelt sich nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 13 Wochen bemisst. Somit ist die Berechnung des Arbeitgebers hier falsch.
Wenn man nicht sein Geld dem Arbeitgeber schenken will sollte man schon die korrekte Bezahlung einfordern.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Die Veränderung der Wochenstundenzahl alleine hat noch nicht viel zu sagen. Vielmehr kommt es darauf an wie diese Wochenstunden auf die Arbeitstage verteilt sind. Es ist z.b. ohne weiteres denkbar, dass selbst eine 10 Stunden Woche an 5 Arbeitstagen gleichmäßig erbracht wird.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Krikri,
Wieviele Stunden wurden denn hier pro Arbeitstag zugrunde gelegt bei der Berechnung des Urlaubsentgelts?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krikri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die schnellen und hilfreichen Antworten.

Also auf der Bezügemitteilung steht bei TZ-Zähl 10 und soweit ich das begriffen habe, sind das dann 10 Wochenstunden. Arbeitstage pro Woche sind es 5. Wieviele Urlaubstage allerdings berechnet wurden, hab ich noch nicht gefunden. Ich werde wohl mal die Sachbearbeiterin anrufen müssen. Wie lang ist die Einspruchsfrist?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt hier keine Einspruchsfrist, aber wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist steht, dann können Sie Forderungen nur innerhalb des darin festgelegten Zeitraums geltend machen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt keine Einspruchsfrist, aber wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist steht, dann können Sie Forderungen nur innerhalb des darin festgelegten Zeitraums geltend machen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Krikri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage dazu.
Wie berechne ich denn die Anzahl der Uralubstage, die mir zustünden für 2017? Also insgesamt stehen mir pro Jahr 30 zu und ich habe noch keinen Tag genommen.
Mir erzählte jemand, dass mir bereits alle 30 Tage zustünden, da ich mehr als 6 Monate in diesem Jahr dort gearbeitet habe?! Das ergibt für mich nicht so richtig Sinn. Ich hätte es ja anteilig pro Monat ausgerechnet. Also 30/12*8=20 Tage (wobei ich den August nicht komplett gearbeitet habe).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen