Hallo,
ich bin seit 31.03.2022 durchgehend krankgeschrieben. Nach Ende der Krankengeldzahlung (Aussteuerung) habe ich einen Antrag auf ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung gestellt. Aus gesundheitlichen habe ich zum 30.09.2023 mein Arbeitsverhältnis nach über 6 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt.
Ich stehe kurz vor der Rente.
Urlaubsabgeltung:
Laut Arbeitsvertrag habe ich 30 Tage Urlaub jährlich, bei einer 5 Tage –Woche.
Kein Tarifvertrag! Mein Arbeitsvertrag enthält nachfolgend Passus: Bei Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgt eine Urlaubsvergütung nur für zum Beendigungszeitpunkt nicht genommene und nicht verfallene Ansprüche auf gesetzlichen Mindesturlaub.
Im Jahr 2022 hatte ich bereits 13 Tage Urlaub genommen, sodass mir unter Berücksichtigung der Mindesturlaubsregelung noch 7 Tage Urlaub verbleiben.
Für dieses Jahr steht mir somit noch der gesamte Jahresurlaub von 20 Tagen Mindesturlaub zu (Kündigung 2. Jahreshälfte).
In meinem Kündigungsschreiben habe ich bereits auf die Auszahlung von 27 Tagen hingewiesen.
Nun zur Frage: Sollte mein Arbeitgeber bis zum 30.09.2023 nicht auf meine Forderung eingehen, sollte ich mit einer Mahnung bzw. Fristsetzung bereits im Vorfeld (14 Tage vorher) vorbeugen, damit eine Schadensersatzklage gesichert ist? Wie sieht es möglicherweise auch mit Verjährungsfristen von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Ausscheiden aus?
Vielen Dank für eure Mithilfe!!
Urlaubsabgeltung einfordern mit Fristen - Eigenkündigung
9. September 2023
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Frage vom 9. September 2023 | 11:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung einfordern mit Fristen - Eigenkündigung
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#1
Antwort vom 9. September 2023 | 11:36
Von
Status: Unbeschreiblich (35928 Beiträge, 6095x hilfreich)
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ist dir die 15-Monate-Regelung bekannt?ZitatFür dieses Jahr steht mir somit noch der gesamte Jahresurlaub von 20 Tagen Mindesturlaub zu (Kündigung 2. Jahreshälfte). :
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-verfaellt-der-urlaub-bei-dauerhafter-arbeitsunfaehigkeit_76_520248.html
Wenn es keine AV-Regelung gibt, gilt wohl das BGB.ZitatWie sieht es möglicherweise auch mit Verjährungsfristen von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Ausscheiden aus? :
Verstehe ich nicht.Zitatdamit eine Schadensersatzklage gesichert ist? :
#2
Antwort vom 9. September 2023 | 11:46
Von
Status: Legende (18529 Beiträge, 6780x hilfreich)
Zitatzum 30.09.2023 mein Arbeitsverhältnis ... gekündigt. :
Bis Ende September ist ja noch Zeit - und dein AG mit nichts in Verzug. Wozu also so vorzeitig Lärm machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. September 2023 | 10:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa wäre ich mir nicht so sicher. Ist dir die 15-Monate-Regelung bekannt? :
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-verfaellt-der-urlaub-bei-dauerhafter-arbeitsunfaehigkeit_76_520248.html
Das hieße der Anspruch wäre verfallen? Oha.. Und die 7 Tage aus 2022 ebenfalls?
#4
Antwort vom 10. September 2023 | 11:11
Von
Status: Legende (18529 Beiträge, 6780x hilfreich)
... nur keine Panik - so schnell verfällt Urlaub nun doch nicht.
Warte erst einmal ab, was zum üblichen Zeitpunkt der Gehaltsabrechnungen tatsächlich passiert, und wenn es da an etwas fehlt, hast du Zeit genug, aktiv zu werden.
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